Darauf sagten Ḥuḏaifa und Abū Mūsā: "Abū ʿAbd ar-Raḥmān hat die Wahrheit gesprochen." Dies wurde von al-Aṯram in seinen "Sunan" überliefert (8). Zudem handelt es sich um Takbīrs während des Stehens, weshalb es als lobenswert [mustaḥabb] gilt, ein Gedenken [ḏikr] dazwischen einzufügen, wie bei den Takbīrs des Leichengebetes. Dies unterscheidet sich vom Tasbīḥ, da dies ein Gedenken ist, das verborgen bleibt und nicht nach außen tritt, anders als der Takbīr. Ihr Analogieschluss [qiyās] ist durch die Takbīrs des Leichengebetes widerlegt. Der Qāḍī sagte: Man hält zwischen jedem zwei Takbīrs für die Dauer eines Verses inne, weder zu lang noch zu kurz. Dies ist auch die Ansicht von asch-Schāfiʿī.
Abschnitt: Die Takbīrs und das Gedenken zwischen ihnen sind eine Sunna und keine Pflicht [wāǧib]. Das Gebet wird durch deren Unterlassung weder absichtlich noch aus Vergesslichkeit ungültig. Mir ist hierzu kein Widerspruch bekannt. Wenn er den Takbīr vergisst und mit der Rezitation beginnt, [kehrt er nicht mehr dazu zurück. Dies sagte Ibn ʿAqīl, und es ist eine der beiden Ansichten von asch-Schāfiʿī; denn es ist eine Sunna, daher kehrt er nicht dazu zurück, nachdem er mit der Rezitation begonnen hat] (9), ähnlich wie beim Eröffnungsgebet [istiftāḥ]. Der Qāḍī sagte: Es gibt dazu eine weitere Auffassung, nämlich dass er zum Takbīr zurückkehrt. Dies ist die Ansicht von Mālik, Abū Ṯaur und die zweite Ansicht von asch-Schāfiʿī; denn er hat ihn an seinem Platz erwähnt, also bringt er ihn vor, so wie er es vor Beginn der Rezitation getan hätte. Dies gilt deshalb, weil das Stehen [qiyām] der Platz dafür ist, und er ihn dort erwähnt hat. Demnach unterbricht er die Rezitation, spricht den Takbīr und nimmt dann die Rezitation wieder auf, da er sie absichtlich mit einem langen Gedenken unterbrochen hat. Wenn das Vergessene etwas Geringfügiges war, ist es möglich, dass er daran anknüpft; denn der Zeitabstand war nicht lang, ähnlich dem, als wenn er sie durch das Aussprechen von "Āmīn" unterbrechen würde. Es ist auch möglich, dass er neu beginnt, weil der Platz für den Takbīr vor der Rezitation ist und der Platz für die Rezitation danach, sodass er sie neu ansetzt, um sie nach dem Takbīr zu vollziehen. Wenn er den Takbīr nach der Rezitation erinnert und ihn nachholt, so wiederholt er die Rezitation in einer einzigen Ansicht nicht; denn sie fand an ihrem richtigen Platz statt. Wenn er ihn erst nach der Verbeugung [rukūʿ] erinnert, ist er laut einer Ansicht hinfällig; denn der Platz ist verstrichen. Ebenso der Masbūq (derjenige, der erst einen Teil des Gebets mit dem Imam erreicht hat), wenn er die Verbeugung erreicht, spricht er darin keinen Takbīr. Abū Ḥanīfa sagte: Er spricht ihn darin; denn es ist wie beim Stehen, bewiesen durch die Tatsache, dass man damit die Gebetseinheit [rakʿa] erreicht. Unser Beweis ist, dass es sich um eine Sunna-Gedenkform während des Stehens handelt, daher bringt er sie nicht in der Verbeugung vor, ähnlich wie das Eröffnungsgebet, die Rezitation der Sure und das Qunūt bei ihm. Er erreichte die Gebetseinheit nur durch das Erreichen dieser, weil er den Großteil davon erreicht hat und ihm nur das Stehen entgangen ist, wovon er bereits das erreicht hat, was für den Eröffnungstakbīr genügt.
(8) Al-Baihaqī hat dies unter dem Kapitel "Er bringt das Eröffnungsgebet [duʿāʾ al-istiftāḥ] unmittelbar nach dem Eröffnungstakbīr vor" im Buch der beiden Festgebete überliefert. As-Sunan al-Kubrā, 3/291. (9) Fehlt in A. Ein Fehler beim Abschreiben.
فقال حُذَيْفَةُ وأبو موسى: صَدَقَ أبو عبدِ الرحمنِ. رَوَاه الأثْرَمُ، في "سُنَنِه" (٨). ولأنَّها تَكْبِيراتٌ حالَ القِيامِ فاسْتُحِبَّ أن يَتَخَلَّلَها ذِكْرٌ، كتكْبِيراتِ الجِنازَةِ، وتُفارِقُ التَّسْبِيحَ؛ لأنَّه ذِكْرٌ يَخْفَى ولا يَظْهَرُ بِخلافِ التَّكْبِيرِ. وقِيَاسُهم مُنْتَقِضٌ بِتَكْبِيرَاتِ الجِنازَةِ. قال القاضي: يَقِفُ بين كُلِّ تَكْبِيرَتَيْنِ بِقَدْرِ آيةٍ، لا طَوِيلَةٍ ولا قَصِيرَةٍ. وهذا قولُ الشَّافِعِىِّ.
فصل: والتَّكْبِيرَاتُ والذِّكْرُ بينها سُنَّةٌ، وليس بوَاجِبٍ، ولا تَبْطُلُ الصلاةُ بِتَرْكِه عَمْدًا ولا سَهْوًا، ولا أعْلَمُ فيه خِلافًا، فإن نَسِىَ التَّكْبِيرَ، وشَرعَ في القِراءَةِ، [لم يَعُدْ إليه. قالَه ابنُ عَقِيلٍ، وهو أحدُ قَوْلَىِ الشَّافِعِىِّ؛ لأنَّه سُنَّةٌ، فلم يَعُدْ إليه بعد الشُّرُوعِ في القِراءَةِ] (٩)، كالاسْتِفْتَاحِ. وقال القاضي: فيها وَجْهٌ آخَرُ، أنَّه يَعُودُ إلى التَّكْبيرِ. وهو قولُ مالِكٍ، وأبى ثَوْرٍ، والقولُ الثانِى للشَّافِعِىِّ؛ لأنَّه ذَكَرَهُ في مَحَلِّه، فيأْتِى به كما قبلَ الشُّرُوعِ في القِراءَةِ، وهذا لأنَّ مَحَلَّه القِيامُ، وقد ذَكَرَه فيه، فعلى هذا يَقْطَعُ القِرَاءةَ ويُكَبِّرُ، ثم يَسْتَأْنِفُ القِراءَةَ، لأنَّه قَطَعَها مُتَعَمِّدًا بذِكْرٍ طَوِيلٍ. وإن كان المَنْسِىُّ شَيْئًا يَسِيرًا احْتَمَلَ أن يَبْنِىَ؛ لأنَّه لم يَطُلِ الفَضْلُ، أَشْبَهَ ما لو قَطَعَها بقولِ آمِينَ. واحْتَمَلَ أنْ يَبْتَدِئَ؛ لأنَّ مَحَلَّ التَّكْبِيرِ قبل القِرَاءَةِ، ومَحَلَّ القِراءةِ بعدَه، فَيَسْتَأْنِفُها، لِيَأْتِىَ بها بعدَه. وإن ذَكَرَ التَّكْبِيرَ بعد القِرَاءَةِ، فأتَى به، لم يُعِدِ القِرَاءَةَ وَجْهًا واحِدًا؛ لأنَّها وَقَعَتْ مَوْقِعَها. وإنْ لم يَذْكُرْه حتى رَكَعَ، سَقَطَ وَجْهًا واحِدًا؛ لأنَّه فاتَ المَحَلَّ. وكذلك المَسْبُوقُ إذا أدْرَكَ الرُكُوعَ، لم يُكَبِّرْ فيه. وقال أبو حنيفةَ: يُكَبِّرُ فيه؛ لأنَّه بمَنْزِلَةِ القِيامِ، بدَلِيلِ إدْراكِ الرَّكْعَةِ به. ولَنا، أنَّه ذِكْرٌ مَسْنُونٌ حالَ القِيامِ، فلم يَأْتِ به في الرُّكُوعِ، كالاسْتِفْتاحِ، وقِراءَةِ السُّورَةِ، والقُنُوتِ عندَه، وإنَّما أدْرَكَ الرَّكْعَةِ بإدْراكِه، لأنَّه أدْرَكَ
(٨) وأخرجه البيهقي، في: باب يأتى بدعاء الاستفتاح عقيب تكبيرة الافتتاح، من كتاب صلاة العيدين. السنن الكبرى ٣/ ٢٩١.(٩) سقط من: أ. نقلة نظر.