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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 281

Übersetzung · DE

Gemeinschaft [der Muslime] betete vor oder nach jenem Gebet – gemeint ist das Festtagsgebet – betete. Er sagte: Kein Badr-Kämpfer hat vor dem Festtagsgebet gebetet. Abū Masʿūd al-Badrī verbot dies. Es wurde berichtet, dass ʿAlī (möge Allah mit ihm zufrieden sein) eine Gruppe von Menschen sah, die vor dem Festtagsgebet beteten, woraufhin er sagte: So etwas wurde zur Zeit des Gesandten Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) nicht praktiziert (3). Aḥmad sagte: Die Bewohner von Medina verrichten keine freiwilligen Gebete davor oder danach, die Bewohner von Basra verrichten freiwillige Gebete davor und danach, und die Bewohner von Kufa verrichten keine freiwilligen Gebete davor, aber sie verrichten welche danach. Dies ist die Ansicht von ʿAlqama, al-Aswad, Muǧāhid, Ibn Abī Lailā, an-Nachaʿī, aṯ-Ṯaurī, al-Auzāʿī und den Anhängern der Lehrmeinung [aṣḥāb ar-raʾy]. Mālik sagte: Man verrichtet auf dem Gebetsplatz [Muṣallā] weder davor noch danach freiwillige Gebete. Hinsichtlich der Moschee gibt es von ihm zwei Überlieferungen: Eine davon besagt, man verrichte freiwillige Gebete, aufgrund der Aussage des Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm): 'Wenn einer von euch die Moschee betritt, soll er sich nicht setzen, bis er zwei Rakʿas gebetet hat' (4). Aš-Šāfiʿī sagte: Freiwillige Gebete sind für den Imām verpönt, nicht aber für den Gläubigen, da es für den Imām nicht empfohlen ist, sich vom Gebet ablenken zu lassen, während es für den Gläubigen nicht verpönt ist, da es eine Zeit ist, in der das Gebet nicht untersagt wurde, ähnlich der Zeit nach der Zenitüberschreitung [Zawāl]. Unsere Beweisführung ist das, was Ibn ʿAbbās überlieferte, dass der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) am Tag des Fastenbrechens hinausging und zwei Rakʿas betete, wobei er weder davor noch danach betete. Dies ist übereinstimmend überliefert (5). Auch Ibn ʿUmar überlieferte Ähnliches (6). Und weil es...

Anmerkungen

(3) Überliefert von ʿAbd ar-Razzāq im Kapitel: Das Gebet vor dem Hinausgehen des Imāms und nach der Predigt, aus dem Buch der beiden Festtage. Al-Muṣannaf, 3/276, 277. (4) Die Quellenangabe wurde bereits auf 2/119 erwähnt. (5) Überliefert von al-Buḫārī im Kapitel: Die Predigt nach dem Festtagsgebet, und Kapitel: Das Gebet vor und nach dem Festtagsgebet, aus dem Buch der beiden Festtage, sowie im Kapitel: Die Anspornung zur Almosenabgabe und Fürsprache, aus dem Buch der Zakāt. Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, 2/23, 30, 140. Ebenso von Muslim im Kapitel: Das Unterlassen des Gebets vor und nach dem Festtagsgebet auf dem Gebetsplatz, aus dem Buch der beiden Festtage. Ṣaḥīḥ Muslim, 2/606. Ebenso überliefert von Abū Dāwūd im Kapitel: Das Gebet nach dem Festtagsgebet, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abī Dāwūd, 1/264. Und von at-Tirmiḏī im Kapitel: Was darüber berichtet wurde, dass es kein Gebet vor oder nach dem Festtagsgebet gibt, aus den Kapiteln über die beiden Festtage. ʿĀriḍat al-Aḥwaḏī, 3/8. Und von an-Nasāʾī im Kapitel: Das Gebet vor und nach den beiden Festtagen, aus dem Buch der beiden Festtage. Al-Muǧtabā, 3/157. Und von Ibn Māǧa im Kapitel: Was darüber berichtet wurde, dass es kein Gebet vor oder nach dem Festtagsgebet gibt, aus dem Buch der Errichtung des Gebets. Sunan Ibn Māǧa, 1/410. Und von ad-Dārimī im Kapitel: Es gibt kein Gebet vor oder nach dem Festtagsgebet, aus dem Buch des Gebets. Sunan ad-Dārimī, 1/376. Und von Imām Aḥmad im Musnad, 1/340, 355. (6) Überliefert von at-Tirmiḏī im Kapitel: Was darüber berichtet wurde, dass es kein Gebet vor oder nach dem Festtagsgebet gibt, aus den Kapiteln über die beiden Festtage. ʿĀriḍat al-Aḥwaḏī, 3/9. Und von Imām Aḥmad im Musnad, 2/57.

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