Dies ist ein Konsens [Iǧmāʿ], wie wir es von az-Zuhrī und anderen berichtet haben. Die Gefährten des Gesandten Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) verboten dies, überlieferten den Ḥadīṯ und handelten danach. Dies ist zudem eine Zeit, in der dem Imām das freiwillige Gebet untersagt ist, daher ist es auch für den Gläubigen verpönt, wie in allen anderen Zeiten des Verbots, und wie es vor dem Gebet bei Abū Ḥanīfa der Fall ist, und wie wenn man sich auf dem Gebetsplatz [Muṣallā] bei Mālik befindet. Al-Aṯram sagte: Ich sagte zu Aḥmad: Sulaimān ibn Ḥarb sagte: Der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) unterließ das freiwillige Gebet nur, weil er der Imām war. Aḥmad erwiderte: Diejenigen, die dies vom Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) überlieferten, verrichteten selbst kein freiwilliges Gebet. Dann sagte er: Ibn ʿUmar und Ibn ʿAbbās haben es überliefert und selbst danach gehandelt. Er weist damit – und Allah weiß es am besten – darauf hin, dass das Handeln des Überlieferers gemäß dem Ḥadīṯ eine Erklärung [Tafsīr] für diesen ist, und seine Erklärung hat Vorrang vor der Erklärung anderer. Wäre die Abneigung [Karāha] gegen den Imām darauf gerichtet, dass er sich nicht vom Gebet ablenken lassen soll, so würde sich dies nur auf die Zeit vor dem Gebet beschränken, da nach dem Gebet nichts mehr bleibt, womit er sich beschäftigen könnte. Zudem ist es ein freiwilliges Gebet auf dem Gebetsplatz zur Zeit des Festtagsgebets, weshalb es verpönt ist, wie dasjenige, das sie zugestanden haben. Ihr Analogieschluss [Qiyās] ist für den Imām hinfällig. Es wurde von ʿAmr ibn Šuʿaib über seinen Vater über seinen Großvater überliefert, dass der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) beim Festtagsgebet sieben und fünf Takbīre sprach und sagte: 'Kein Gebet davor und keines danach' (8). Ibn ʿAqīl berichtete, dass der Imām Ibn Baṭṭa dies mit seiner Überlieferungskette [Isnād] überlieferte.
Abschnitt: Zu Aḥmad wurde gesagt: Was ist, wenn ein Mann zu jener Zeit ein Gebet verrichtet? Er antwortete: Ich befürchte, dass manche, die ihn sehen, seinem Beispiel folgen könnten. Damit meinte er: Er soll nicht beten. Ibn ʿAqīl sagte: Aḥmad betrachtete es als verpönt, das Nachholen eines Gebets [Qaḍāʾ] zu beabsichtigen, und sagte: Ich befürchte, dass sie seinem Beispiel folgen.
Abschnitt: Das freiwillige Gebet ist nur am Ort des Gebets [Festplatz] verpönt. An einem anderen Ort ist es hingegen unbedenklich. Ebenso ist es unbedenklich, wenn man den Ort verlässt und nach dem Gebet dorthin zurückkehrt, um dort ein freiwilliges Gebet zu verrichten. ʿAbd Allāh ibn Aḥmad sagte: Ich hörte meinen Vater sagen: Ibn ʿAbbās überlieferte, dass der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) weder davor noch danach betete.
(7) Aus dem Original weggelassen. (8) Überliefert von Ibn Māǧa mit dem Wortlaut: Dass der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) an einem Festtag weder davor noch danach betete. Im Kapitel: Was darüber berichtet wurde, dass es kein Gebet vor oder nach dem Festtagsgebet gibt, aus dem Buch der Errichtung des Gebets. Sunan Ibn Māǧa, 1/410.
إجْمَاعٌ كما (٧) ذَكَرْنَاه عن الزُّهْرِيِّ وغيرِه، ونَهَى أصْحابُ رسولِ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- عنه، ورَوَوا الحديثَ وعَمِلُوا به، ولأنَّه وَقْتٌ نُهِىَ الإِمامُ عن التَّنَفُّلِ فيه، فكُرِهَ لِلْمَأْمُومِ، كسائِرِ أوْقاتِ النَّهْىِ، وكما قبلَ الصلاةِ عند أبي حنيفةَ، وكما لو كان في المُصَلَّى عند مالِكٍ. قال الأثْرَمُ: قلتُ لأحمدَ: قال سُليمانُ بنُ حَرْبٍ: إنَّما تَرَكَ النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- التَّطوُّعَ لأنَّه كان إمامًا. قال أحمدُ: فالذينَ رَوَوْا هذا عن النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لم يَتَطَوَّعُوا. ثم قال: ابنُ عمرَ، وابنُ عَبَّاسٍ، هُمَا رَاوِيَاهُ، وأخَذَا به. يُشِيرُ واللهُ أعْلَمُ إلى أنَّ عَمَلَ رَاوِى الحَدِيثِ به تَفْسِيرٌ له، وتَفْسِيرُه يُقَدَّمُ على تَفْسِيرِ غيرِه. ولو كانت الكَراهَةُ لِلْإِمامِ كيْلا يَشْتَغِلَ عن الصلاةِ، لاخْتَصَّتْ بما قبلَ الصلاةِ، إذْ لم يَبْقَ بعدَها ما يَشْتَغِلُ به، ولأنَّه تَنَفُّلٌ في المُصَلَّى وَقْتَ صلاةِ العِيدِ فكُرِهَ، كالذى سَلَّمُوه، وقِياسُهُم مُنْتَقِضٌ لِلْإِمامِ، وقد رُوِىَ عن عَمْرِو بن شُعَيْبٍ، عن أبِيهِ، عن جَدِّهِ، أنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- كان يُكَبِّرُ في صَلَاةِ العِيدِ سَبْعًا وخَمْسًا، ويقولُ: "لَا صَلَاةَ قَبْلَها وَلَا بَعْدَهَا" (٨). حكَى ابنُ عَقِيلٍ أنَّ الإِمامَ ابنَ بطَّةَ رَوَاهُ بإسْنادِهِ.
فصل: قيل لأحمدَ: فإن كان رَجُلٌ يُصَلِّى صَلَاةً في ذلك الوَقْتِ؟ قال: أخَافُ أن يَقْتَدِىَ به بعضُ من يَرَاهُ. يعني لا يُصَلِّى. قال ابنُ عَقِيلٍ: وكَرِهَ أحمدُ أن يتَعَمَّدَ لِقَضَاءِ صَلَاةٍ، وقال: أخَافُ أن يَقْتَدُوا به.
فصل: وإنَّما يُكْرَهُ التَّنَفُّلُ في مَوْضِعِ الصَّلَاةِ، فأمَّا في غيرِه فلا بَأْسَ به، وكذلك لو خَرَجَ منه، ثم عَادَ إليه بعد الصَّلَاةِ، فلا بَأْسَ بالتَّطَوُّعِ فيه. قال عَبْدُ اللهِ بن أحمدَ: سمعتُ أبي يقولُ: رَوَى ابنُ عَبَّاسٍ أنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لم يُصَلِّ قبلهَا ولا
(٧) سقط من: الأصل.(٨) أخرجه ابن ماجه بلفظ، أن النبي -صلى اللَّه عليه وسلم- لم يصل قبلها ولا بعدها في عيد. في: باب ما جاء في الصلاة قبل صلاة العيد وبعدها، من كتاب إقامة الصلاة. سنن ابن ماجه ١/ ٤١٠.