um dessentwillen er es tat. Denn bisweilen tut er eine Sache aus einem bestimmten Grund, und sie bleibt für andere als eine Sunna bestehen, auch wenn der Grund entfällt, wie beim Ramal (schnelles Gehen) und beim Iḍṭibāʿ (das Unterlegen des Gewandes unter der rechten Achsel) bei der Umkreisung [Ṭawāf] des Ankommens. Er selbst und seine Gefährten praktizierten dies, um den Ungläubigen Stärke zu demonstrieren, und es blieb als Sunna erhalten, selbst nachdem jener Grund entfallen war (3). Deshalb wurde von ʿUmar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass er sagte: Wozu noch das Ramal, und wem zeigen wir unsere Schultern, nachdem Allah die Götzendiener vertrieben hat? Dennoch sagte er danach: Wir lassen nichts aus, was wir zusammen mit dem Gesandten Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) getan haben (4).
311 – Frage: Er sagte: (Und wer das Festtagsgebet verpasst hat, betet vier Rakʿas wie ein freiwilliges Gebet [Taṭawwuʿ], und wenn er möchte, trennt er sie durch einen Gruß [Salām] zwischen jeweils zwei Rakʿas.)
Die Gesamtaussage hierzu ist, dass denjenigen, der das Festtagsgebet verpasst hat, keine Nachholpflicht [Qaḍāʾ] trifft, da es eine gemeinschaftliche Pflicht [Farḍ Kifāya] ist, die bereits von denjenigen erfüllt wurde, durch die die Pflicht als erfüllt gilt. Wenn er es jedoch nachholen möchte, hat er die Wahl: Wenn er will, betet er es als vier Rakʿas, entweder mit einem einzigen Taslīm oder mit zwei. Dies wurde von Ibn Masʿūd überliefert und ist auch die Ansicht von aṯ-Ṯaurī. Dies stützt sich auf das, was von ʿAbdallāh ibn Masʿūd überliefert wurde, dass er sagte: Wer das Festgebet verpasst hat, soll vier Rakʿas beten, und wer das Freitagsgebet verpasst hat, soll vier Rakʿas beten. Es wurde auch von ʿAlī (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass er sagte: Wenn ich einen Mann anweisen würde, mit den Schwachen der Leute zu beten, würde ich ihn anweisen, vier Rakʿas zu beten. Beide Überlieferungen wurden von Saʿīd aufgezeichnet (3). Aḥmad (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: Dies wird durch den Ḥadīṯ von ʿAlī gestärkt, dass er einen Mann anwies, mit den Schwachen der Leute vier Rakʿas zu beten und keine Predigt [Ḫuṭba] zu halten (4). Und weil es das Nachholen eines Festtagsgebets ist, war es vier Rakʿas, wie das Gebet...
(3) Die Quellenangabe für das, was zum Iḍṭibāʿ und zum Ramal berichtet wurde, folgt im Buch der Pilgerfahrt [Ḥaǧǧ] in den Fragen 611 und 612. (4) Überliefert von Abū Dāwūd im Kapitel: Über das Ramal, aus dem Buch der Riten [Manāsik]. Sunan Abū Dāwūd, 1/436. Und von Imām Aḥmad im Musnad, 1/45. (1) Das Wort "qad" wurde in [M] weggelassen. (2) Im Original [A] und [M] weggelassen. (3) Die erste Überlieferung wurde von ʿAbd ar-Razzāq im Kapitel: Wer es ohne Waschung betet und wer beide Festtage verpasst hat, aus dem Buch der beiden Festtage, aufgezeichnet. Al-Muṣannaf, 3/300. Die zweite Überlieferung wurde bereits auf Seite 260 dargelegt. (4) Siehe auch die Stellen der Quellenangaben auf Seite 260.
من أجْلِه، ولأنَّه قد يَفْعَلُ الشَّىْءَ لِمَعْنًى ويَبْقَى في حَقِّ غيرِه سُنَّةً، مع زَوالِ المَعْنَى، كالرَّمَلِ والاضْطِبَاعِ في طَوَافِ القُدُومِ، فَعَلَهُ هو وأصْحابُه لإِظْهَارِ الجَلَدَ لِلْكُفَّارِ، وبَقِىَ سُنَّةً بعدَ زَوَالِهم (٣). ولهذا رُوِىَ عن عمرَ، رَضِىَ اللَّه عنه، أنَّه قال: فِيمَ الرَّمَلَانُ الآنَ، ولمن نُبْدِى مَنَاكِبَنا وقد نَفَى اللهُ المُشْرِكِينَ؟ ثم قال مع ذلك: لا نَدَعُ شَيْئا فَعَلْنَاهُ مع رسولِ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- (٤).
٣١١ - مسألة؛ قال: (ومَنْ فَاتَتْهُ صَلَاةُ الْعِيدِ صَلَّى أَرْبَعَ رَكَعَاتٍ، كصَلَاةِ التَّطَوُّعِ، وإنْ أحَبَّ فَصَلَ بِسَلَامٍ بَيْنَ كُلِّ رَكْعَتَيْنِ).
وجُمْلَتُه أنَّ من فَاتَتْهُ صَلَاةُ العِيدِ فلا قَضاءَ عليه؛ لأنَّها فَرْضُ كِفايَةٍ، وقد (١) قامَ بها مَن حَصَلَتِ الكِفَايَةُ به، فإنْ أحَبَّ قَضاءَها فهو مُخَيَّرٌ، إن شاءَ صَلَّاهَا أرْبَعًا، إمَّا بِسَلامٍ واحِدٍ وإمَّا بِسَلامَيْنِ، وَرُوِىَ هذا عن ابنِ مسعودٍ، وهو قولُ الثَّوْرِىِّ؛ وذلك لما رُوِىَ عن (٢) عبدِ اللهِ بن مسعودٍ، أنَّه قال: مَنْ فَاتَهُ العِيدُ فَلْيُصَلِّ أرْبَعًا، ومَنْ فاتَتْهُ الجُمُعَةُ فَلْيُصَلِّ أَرْبَعًا. وَرُوِىَ عن عليٍّ، رَضِىَ اللهُ عنه، أنَّه قال: إنْ أمَرْتُ رَجُلًا أن يُصَلِّىَ بِضَعَفَةِ النَّاسِ، أمَرْتُه أن يُصَلِّىَ أَرْبَعًا. رَوَاهُما سَعِيدٌ (٣). قال أحمدُ، رَحِمَهُ اللهُ: يُقَوِّى ذلك حَدِيثُ عَلِيٍّ، أنَّه أمَرَ رَجُلًا يُصَلِّى بِضَعَفَةِ النَّاسِ أرْبَعًا، ولا يَخْطُبُ (٤). ولأنَّه قَضاءُ صلاةِ عِيدٍ، فكان أرْبَعًا كصَلَاةِ
(٣) سيأتي تخريج ما ورد في الاضطباع والرمل في كتاب الحج. في مسألتى ٦١١، ٦١٢.(٤) أخرجه أبو داود، في: باب في الرمل، من كتاب المناسك. سنن أبي داود ١/ ٤٣٦. والإِمام أحمد، في: المسند ١/ ٤٥.(١) سقطت "قد" من: م.(٢) سقط من: أ، م.(٣) الأول أخرجه عبد الرزاق، في: باب من صلاها غير متوضىء ومن فاته العيدان، من كتاب العيدين. المصنف ٣/ ٣٠٠.والثانى تقدم في صفحة ٢٦٠.(٤) انظر أيضًا مواضع التخريج في صفحة ٢٦٠.