ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 289

Übersetzung · DE

ibn Saʿīd [überlieferte], dass ʿAbd Allāh den Takbīr vom Morgengebet am Tag von ʿArafāt bis zum Nachmittagsgebet am Tag des Schlachtfestes [al-Naḥr] sprach (7). Danach kam ʿAlī zu uns (8) und sprach den Takbīr vom frühen Morgen am Tag von ʿArafāt bis zum Nachmittagsgebet am letzten Tag der Tašrīq-Tage: „Allāhu akbar, Allāhu akbar, lā ilāha illallāhu, wallāhu akbar, Allāhu akbar, wa lillāhi-l-ḥamd“ (9). Aḥmad, möge Gott ihm gnädig sein, wurde gefragt: „Auf welchen Hadith stützt du dich bei der Auffassung, dass der Takbīr vom Morgengebet am Tag von ʿArafāt bis zum Ende der Tašrīq-Tage reicht?“ Er sagte: „Auf den Konsens (10) von ʿUmar, ʿAlī, Ibn ʿAbbās und Ibn Masʿūd, möge Gott mit ihnen allen zufrieden sein.“ Dies auch, weil Gott, der Erhabene, sprach: „und damit sie Gottes gedenken an den abgezählten Tagen“ (11). Dies sind die Tašrīq-Tage, daher ist das Gedenken an allen diesen Tagen verpflichtend (12). Zudem sind es Tage, an denen geworfen wird [beim Pilgerritual], weshalb der Takbīr an ihnen wie am Tag des Schlachtfestes ist. Zu Seinem Wort, dem Erhabenen: „und den Namen Gottes an den bestimmten Tagen nennen“ (13) – damit ist das Gedenken Gottes, des Erhabenen, bei den Schlachtopfern und Opfertieren gemeint. Es ist empfehlenswert, den Takbīr beim Anblick der Weidetiere [Anʿām] während der gesamten zehn Tage zu sprechen, und dies ist vorzuziehen gegenüber ihrer Aussage und Interpretation, da sie dies nicht während der gesamten zehn Tage oder deren Großteil praktiziert haben. Sollte ihre Aussage dennoch authentisch sein, so hat Gott, der Erhabene, dennoch das Gedenken an den „abgezählten Tagen“ – den Tašrīq-Tagen – befohlen, womit auch dies seine Anwendung findet. Was die Pilger im Zustand des Iḥrām betrifft, so sprechen sie den Takbīr ab dem Mittagsgebet am Tag des Schlachtfestes aufgrund dessen, was sie angeführt haben; denn sie waren zuvor mit der Talbiya beschäftigt, während andere bereits ab dem Tag von ʿArafāt beginnen, da für sie kein Hindernis besteht, während der Grund für den Takbīr vorhanden ist.

Anmerkungen

= Er starb im Jahr 107 n. H. Tahdhīb at-Tahdhīb 8/146. (7) In der Originalvorlage fehlt [dies]. (8) Im Original: „fa-atā“. (9) Den Bericht von ʿAlī und Ibn Masʿūd überlieferte Ibn Abī Schaiba im Kapitel: „Wie spricht man den Takbīr am Tag von ʿArafāt?“, aus dem Buch der Gebete. Al-Muṣannaf 2/167, 168. (10) In M: „al-iǧmāʿ“ (der Konsens). (11) Sure al-Baqara 203. (12) In A und M: „fa-taʿayyana“ (so wurde es verpflichtend). (13) Sure al-Ḥaǧǧ 28.

ZurückBand 3 · Seite 289Weiter
Zurück3·289Weiter