Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 313 - Rechtsfrage: Er sagte: (Er fährt fort, nach jedem Pflichtgebet, das in der Gemeinschaft verrichtet wurde, den Takbīr zu sprechen. Von Abū ʿAbd Allāh – möge Allah Erbarmen mit ihm haben – wurde überliefert, dass er ihn nach jedem Pflichtgebet spricht, selbst wenn er alleine betet, bis er das Nachmittagsgebet [ʿAṣr] am letzten Tag der Taschrīq-Tage verrichtet hat; dann beendet er ihn.) · ShamelaTranslate