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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 297

Übersetzung · DE

Hurayra: "Wer den Morgen im Zustand der rituellen Unreinheit erlebt, für den gibt es kein Fasten" (25). Als sie dies Abū Hurayra gegenüber erwähnten, sagte er: "Sie [die Ehefrauen des Propheten] wissen es besser; mir hat dies al-Faḍl ibn ʿAbbās berichtet." Daraufhin nahm er seine Aussage zurück. Wäre sein Handeln kein Beweis für andere gewesen, wäre es kein Einwand gegen seine eigene Aussage gewesen. Zudem waren sich die Gefährten – Allahs Wohlgefallen auf ihnen – einig (26) bezüglich des Gebets in der Angst. So wurde berichtet, dass ʿAlī – Allahs Wohlgefallen auf ihm – in der Nacht des "Harīr" (27) das Gebet in der Angst verrichtete, und auch Abū Mūsā al-Aschʿarī das Gebet in der Angst mit seinen Gefährten vollzog (28). Es wurde zudem berichtet, dass Saʿīd ibn al-ʿĀṣ Befehlshaber über die Armee in Ṭabaristān war und fragte: "Wer von euch hat mit dem Gesandten Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – das Gebet in der Angst verrichtet?" Ḥudhayfa antwortete: "Ich." Daraufhin ließ er ihn vortreten und er betete mit ihnen (29).

Anmerkungen

Ṣaḥīḥ Muslim 2/780, 781. An-Nasāʾī (über Umm Salama) im Kapitel: "Das Unterlassen der Waschung nach dem, was das Feuer verändert hat", aus dem Buch der rituellen Reinheit. Al-Mudschtabā 1/90. Ibn Mādscha im Kapitel: "Was darüber berichtet wurde, wenn ein Mann den Morgen im Zustand der Unreinheit erlebt und fasten will", aus dem Buch des Fastens. Sunan Ibn Mādscha 1/543, 544. Imam Mālik im Kapitel: "Was über das Fasten dessen berichtet wurde, der im Ramaḍān den Morgen im Zustand der Unreinheit erreicht", aus dem Buch des Fastens. Al-Muwaṭṭaʾ 1/289, 290. Imam Aḥmad im Musnad 6/34, 36, 38, 67, 71, 99, 183, 184, 216, 229, 253, 256, 262, 279, 290, 306, 308, 310, 312, 313. (25) Ausgeführt von al-Buchārī in hängender Form (Muʿallaq) im Kapitel: "Der Fastende erlebt den Morgen im Zustand der Unreinheit", aus dem Buch des Fastens. Ṣaḥīḥ al-Buchārī 3/38. Muslim im Kapitel: "Gültigkeit des Fastens dessen, den die Morgendämmerung im Zustand der Unreinheit erreicht", aus dem Buch des Fastens. Ṣaḥīḥ Muslim 2/779, 780. Ibn Mādscha im Kapitel: "Was darüber berichtet wurde, wenn ein Mann den Morgen im Zustand der Unreinheit erlebt und fasten will", aus dem Buch des Fastens. Sunan Ibn Mādscha 1/543. Imam Mālik im Kapitel: "Was über das Fasten dessen berichtet wurde, der im Ramaḍān den Morgen im Zustand der Unreinheit erreicht", aus dem Buch des Fastens. Al-Muwaṭṭaʾ 1/290, 291. Imam Aḥmad im Musnad 6/184, 203, 266. (26) Im Original steht: "idschtamaʿū" (sie waren sich einig). (27) In den Handschriften steht: "al-Hadīr". Die Nacht des "Harīr" fand während der Schlacht von Ṣiffīn zwischen ʿAlī und Muʿāwiya statt. Die Menschen kämpften jene Nacht bis zum Morgen, bis die Lanzen zerbrachen, die Pfeile ausgingen und die Menschen zu den Schwertern griffen. Siehe den Bericht darüber in: Tārīḫ aṭ-Ṭabarī 5/47. Al-Bayhaqī führte dies aus im Kapitel: "Der Beweis für die Gültigkeit des Gebets in der Angst und dass es nicht aufgehoben wurde", aus dem Buch des Gebets in der Angst. As-Sunan al-Kubrā 3/252. (28) Ausgeführt von Ibn Abī Schayba im Kapitel: "Über das Gebet in der Angst, wie es [ausgeführt wird]", aus dem Buch der Gebete. Al-Muṣannaf 2/400. Ebenso ausgeführt von al-Bayhaqī im vorherigen Kapitel. (29) Ausgeführt von Abū Dāwūd im Kapitel: "Über jemanden, der sagte: Man betet mit jeder Gruppe eine Raka, ohne dass sie nachholen", aus dem Buch des Gebets. Sunan Abū Dāwūd 1/286. An-Nasāʾī im ersten Teil des Buches über das Gebet in der Angst. Al-Mudschtabā 3/136. Ibn Abī Schayba im Kapitel: "Über das Gebet in der Angst, wie es [ausgeführt wird]", aus dem Buch der Gebete. Al-Muṣannaf 2/461, 462. Siehe dazu As-Sunan al-Kubrā von al-Bayhaqī, vorheriges Kapitel.

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