Was nun die ausschließliche Adressierung des Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – in der Anrede betrifft, so zieht dies keine Einschränkung des Urteils auf ihn allein nach sich, aufgrund dessen, was wir bereits erwähnten, und weil die Gefährten – Allahs Wohlgefallen auf ihnen – jenen, die die Zakah verweigerten, ihre Behauptung widerlegten, Allah, der Erhabene, habe Seinen Propheten mit der Entgegennahme der Zakah durch das Wort: „Nimm von ihrem Vermögen eine Spende“ (30), exklusiv beauftragt. Zudem sagt Allah, der Erhabene: „O Prophet, warum verbietest du, was Allah dir erlaubt hat?“ (31), und dies beschränkt sich nicht nur auf ihn.
Sollte man einwenden: „Der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – verschob das Gebet am Tag der Grabenschlacht (al-Khandaq) und betete nicht“, so antworten wir: Dies geschah vor der Offenbarung des Gebets in der Angst (Ṣalāt al-Khawf). Man richtet sich stets nach der jeweils letzten Anweisung des Gesandten Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden –, da diese das Vorangegangene aufhebt. Abgesehen davon ist dieser Einwand an sich hinfällig, da kein Zweifel daran besteht, dass der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – berechtigt war, das Gebet in der Angst zu verrichten, und Allah, der Erhabene, ihm dies in Seinem Buch befahl; daher ist es unzulässig, mit etwas zu argumentieren, das dem Buch (Koran) und dem Konsens (Iǧmāʿ) widerspricht. Es ist ferner möglich, dass der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – das Gebet aus Vergesslichkeit verschob, denn es wurde berichtet, dass der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – sie nach dem Gebet fragte und sie antworteten: „Wir haben nicht gebetet.“ Ebenso wurde berichtet, dass ʿUmar sagte: „Ich habe das Mittagsgebet (ʿAṣr) nicht gebetet“, worauf der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – sagte: „Bei Allah, ich habe es auch nicht gebetet“ (32), oder wie es überliefert wurde. Dass es sich so verhält, zeigt die Tatsache, dass es dort keinen Kampf gab, der ihn am Beten gehindert hätte, was unsere Ausführung stützt.
314 – Frage: Er sagte: „Wenn das Gebet in der Angst verrichtet wird, während man dem Feind gegenübersteht und sich auf einer Reise befindet, so betet man mit einer Gruppe eine Raka, und diese vervollständigt für sich selbst eine weitere mit der Fātiḥa und einer Sura. Dann geht sie weg, um Wache zu halten, und die andere Gruppe, die dem Feind gegenübersteht, kommt herbei. Sie betet mit ihm eine Raka und vervollständigt für sich selbst eine weitere mit der Fātiḥa und einer Sura. Er verlängert den Taschahhud, bis sie den Taschahhud beenden, und grüßt dann mit ihnen zusammen ab.“
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Angst keinen Einfluss auf die Anzahl der Rakas hat, weder für den Imam noch für die Geführten (Maʾmūm).
3/252, vorheriges Kapitel. (30) Sure 9 (At-Tawba), Vers 103. (31) Sure 66 (At-Taḥrīm), Vers 1. (32) Ausgeführt von al-Buchārī im Kapitel: „Wer mit den Menschen gemeinschaftlich nach Ablauf der Zeit betete“, im Kapitel: „Nachholen der Gebete in der Reihenfolge ihres Versäumens“, aus dem Buch der Zeitbestimmungen (Mawāqīt); im Kapitel: „Die Aussage des Mannes: ‚Wir haben nicht gebetet‘“, aus dem Buch des Gebetsrufs (Adhān); im Kapitel: „Das Gebet beim Angriff auf Festungen und beim Treffen mit dem Feind“, aus dem Buch des Gebets in der Angst (Ṣalāt al-Khawf); und im Kapitel: „Der Feldzug des Grabens“, aus dem Buch der Feldzüge (Maghāzī). Ṣaḥīḥ al-Buchārī 1/154, 155, 165, 2/19, 5/141. Ebenso von Muslim im Kapitel: „Der Beweis für denjenigen, der sagt, dass das mittlere Gebet das Mittagsgebet (ʿAṣr) ist“, aus dem Buch der Moscheen. Ṣaḥīḥ Muslim 1/438. Und von at-Tirmidhī im Kapitel: „Was darüber berichtet wurde, wenn jemand Gebete verpasst, mit welchem er beginnen soll“, aus den Kapiteln über das Gebet. ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 1/292.
فأمَّا تَخْصِيصُ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- بالخِطابِ، فلا يُوجِبُ تَخْصِيصَه بالحُكْمِ؛ لما ذَكَرْنَاهُ، ولأنَّ الصَّحَابَةَ، رَضِىَ اللهُ عنهم، أنْكَرُوا على مانِعِى الزكاة قَوْلَهم: إنَّ اللهَ تعالى خَصَّ نَبِيَّهُ بأَخْذِ الزكاةِ، بقَوْلِه: {خُذْ مِنْ أَمْوَالِهِمْ صَدَقَةً} (٣٠). وقد قال اللهُ تعالى: {يَاأَيُّهَا النَّبِيُّ لِمَ تُحَرِّمُ مَا أَحَلَّ اللَّهُ لَكَ} (٣١) وهذا لا يَخْتَصُّ به. فإنْ قيل: فالنَّبِيُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أَخَّرَ الصلاةَ يَوْمَ الخَنْدَقِ، ولم يُصَلِّ. قُلْنا: هذا كان قبلَ نُزُولِ صلاةِ الخَوْفِ، وإنما يُؤْخَذُ بالآخِرِ فالآخِرِ من أَمْرِ رسولِ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم-، ويكونُ نَاسِخًا لما قَبْلَه، ثم إنَّ هذا الاعْتِراضَ باطِلٌ في نَفْسِه، إذْ لا خِلافَ في أنَّ النَّبِيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- كان له أنْ يُصَلِّىَ صلاةَ الخَوْفِ، وقد أمَرَهُ اللهُ تعالى بذلك في كِتابِه، فلا يجوزُ الاحْتِجاجُ بما يُخَالِفُ الكِتابَ والإِجْماعَ. ويَحْتَمِلُ أنَّ النَّبِيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أَخَّرَ الصلاةَ نِسْيَانًا، فإنَّه رُوِىَ أنَّ النَّبِيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- سَأَلَهُم عن صلاتِها، فقالوا: ما صَلَّيْنَا. وَرُوِىَ أنَّ عُمرَ قال: ما صَلَّيْتُ العَصْرَ. فقال النَّبِيُّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "وَاللهِ ما صَلَّيْتُها" (٣٢). أو كما جاءَ، ويَدُلُّ على صِحَّةِ هذا أنَّه لم يكنْ ثَمَّ قِتَالٌ يَمْنَعُهُ من الصلاةِ، فدَلَّ على ما ذَكَرْناهُ.
٣١٤ - مسألة؛ قال: (وصَلَاةُ الخَوْفِ إذَا كَانَ بإزَاءِ العَدُوِّ وهُوَ في سَفَرٍ، صَلَّى بِطَائِفَةٍ رَكْعَةً، وأَتَمَّتْ لِأَنْفُسِها أُخْرَى بالحَمْد لِلهِ وسُورَةٍ، ثم ذَهَبَتْ تَحْرُسُ، وجَاءَتِ الطَّائِفَةُ الأُخْرَى الَّتِى بإزَاءِ العَدُوِّ، فَصَلَّتْ مَعَهُ رَكْعَةً وأَتَمَّتْ لِأَنْفُسِها أُخْرَى بالحَمْد لِلهِ وسُورَةٍ، ويُطِيلُ التَّشَهُّدَ حتى يُتِمُّوا التَّشَهُّدَ، ويُسَلِّمُ بِهِمْ)
وجُمْلَةُ ذلك أنَّ الخَوْفَ لا يُؤَثِّرُ في عَدَدِ الرَّكَعَاتِ في حَقِّ الإِمامِ والمَأْمُومِ
= الباب السابق.(٣٠) سورة التوبة ١٠٣.(٣١) سورة التحريم ١.(٣٢) أخرجه البخاري، في: باب من صلى بالناس جماعة بعد ذهاب الوقت، وباب قضاء الصلوات الأولى فالأولى، من كتاب المواقيت، وفى: باب قول الرجل ما صلينا، من كتاب الأذان، وفى: باب الصلاة عند مناهضة الحصون ولقاء العدو، من كتاب صلاة الخوف، وفى باب غزوة الخندق، من كتاب المغازى. صحيح البخاري ١/ ١٥٤، ١٥٥، ١٦٥، ٢/ ١٩، ٥/ ١٤١. ومسلم، في: باب الدليل لمن قال الصلاة الوسطى هي صلاة العصر، من كتاب المساجد. صحيح مسلم ١/ ٤٣٨. والترمذي، في: باب ما جاء في الرجل تفوته الصلوات بأيتهن يبدأ، من أبواب الصلاة. عارضة الأحوذى ١/ ٢٩٢.