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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 303Abschnitt

Übersetzung · DE

Die erste Gruppe gilt nach seinem Friedensgruß weiterhin als dem Imam folgend (mu'tamma), doch ist es nicht zulässig, dass ein Ma'mum (hinter dem Imam Betender) in einer Raka, die er nach dem Friedensgruß seines Imams vollzieht, ein Ma'mum ist. Was die Vorsicht für den Krieg angeht, so ist es ihm möglich, zuzuschlagen, zu stechen, zum Kampf anzustacheln, andere über das zu informieren, was er sieht und was ihm bezüglich des Feindes verborgen blieb, sie zu warnen und diejenigen, die beim Imam sind, über das Geschehende zu unterrichten. Nach ihrer Auffassung ist dies nicht möglich. Zudem beruht das Angstgebet auf Erleichterung, da sie sich in einer Lage befinden, in der sie diese benötigen. Nach ihrer Auffassung verlängert sich das Gebet jedoch um ein Vielfaches gegenüber der Lage in der Sicherheit, da jede Gruppe zum Gebetsort gehen, zum Standort gegenüber dem Feind zurückkehren und auf das Gehen und Zurückkehren der anderen Gruppe warten muss. Unter der Annahme, dass zwischen den beiden Orten eine halbe Meile liegt, muss jede Gruppe eine Meile gehen und während des Gebets so lange warten, wie eine Meile zu gehen dauert. Zudem ist sie dazu verpflichtet, zum Gebetsort zurückzukehren, um das Gebet zu vollenden, ohne dass dafür eine Notwendigkeit oder ein Nutzen besteht. Wenn ein sich in Sicherheit Befindender zu einer solchen Bürde in der Gemeinschaft verpflichtet wäre, würde diese von ihm abfallen; wie könnte dann erst der Ängstliche dazu verpflichtet werden, während er sich in einer Situation befindet, in der Erleichterung und Milde geboten sind? Die Trennung vom Imam ist aus einem Entschuldigungsgrund zulässig und nach beiden Auffassungen unverzichtbar, denn sie haben der ersten Gruppe die Trennung vom Imam und das Gehen zur Front des Feindes gestattet. Dies ist schwerwiegender als das, was wir erwähnt haben, denn dafür gibt es im religiösen Gesetz kein Analogon und es findet sich an keiner anderen Stelle.

Abschnitt: Wenn er mit ihnen nach der Schule von Abū Ḥanīfa betet, ist dies zulässig. Aḥmad hat dies ausdrücklich so dargelegt. Er ist jedoch jemand, der das Vorzüglichere und Bessere unterlässt. Dies vertraten auch Ibn Jarīr und einige Gefährten von asch-Schāfiʿī.

Abschnitt: Eine Gleichbehandlung der beiden Gruppen ist nicht verpflichtend, da dafür weder ein Text (Naṣṣ) noch eine Analogie (Qiyās) vorliegt. Die Gruppe, die dem Feind gegenübersteht, muss aus Leuten bestehen, bei denen Vertrauen in ihre Fähigkeit und Wachsamkeit besteht. Wenn befürchtet wird, dass ihr Zustand sich verschlechtert und ihre Unterstützung durch die andere Gruppe erforderlich wird, kann der Imam mit denen, die bei ihm sind, zu ihnen vorrücken, und sie können auf dem aufbauen, was von ihrem Gebet bereits vergangen ist.

Abschnitt: Wenn sie das Freitagsgebet als Angstgebet verrichten, ist dies zulässig, sofern jede Gruppe aus vierzig Personen besteht.

Arabisch (Quelle)

الطَّائِفَةَ الأُولَى مُؤْتَمَّةً بالإِمامِ بعد سَلامِه، ولا يجوزُ أن يكونَ المَأْمُومُ مَأْمُومًا في رَكْعَةٍ يَأْتِى بها بعد سَلامِ إمامِه. وأما الاحْتِياطُ لِلْحَرْبِ، فإنَّه يَتَمَكَّنُ من الضَّرْبِ والطَّعْنِ والتَّحْرِيضِ، وإعْلامِ غيرِه بما يَرَاهُ ممَّا خَفِىَ عليه من أمْرِ العَدُوِّ وتَحْذِيرِه، وإعْلامِ الذين مع الإِمامِ بما يَحْدُثُ، ولا يُمْكِنُ هذا على قَوْلِهِم، ولأنَّ مَبْنَى صلاةِ الخَوْفِ على التَّخْفِيفِ؛ لأنَّهم في مَوْضِعِ الحاجةِ إليه، وعلى قَوْلِهم تَطُولُ الصلاةُ أضْعافَ ما كانتْ حالَ الأمْنِ؛ لأنَّ كُلَّ طَائِفَةٍ تَحْتاجُ إلى مُضِيٍّ إلى مَكانِ الصلاةِ، وَرُجُوعِ إلى وِجَاه العَدُوِّ، وانْتِظَارٍ لِمُضِيِّ الطَّائِفَةِ الأُخْرَى وَرُجُوعِها، فعلى تَقْدِيرِ أن يكونَ بين المَكَانَيْنِ نِصْفُ مِيلٍ، تَحْتَاجُ كُلُّ طَائِفَةٍ إلى مَشْىِ مِيلٍ، وانْتِظارٍ لِلأُخْرَى قَدْرَ مَشْىِ مِيلٍ وهى في الصلاةِ، ثم تَحْتَاجُ إلى تَكْلِيفِ الرُّجُوعِ إلى مَوْضِعِ الصلاةِ لإِتْمامِ الصلاةِ مِن غير حاجَةٍ إليه، ولا مَصْلَحَةٍ تَتَعَلَّقُ به، فلو احْتَاجَ الآمِنُ إلى مثلِ هذه الكُلْفَةِ في الجَماعةِ لَسَقَطَتْ عنه، فكيف يُكَلَّفُ الخَائِفُ هذا وهو في مَظِنَّة التَّخْفِيفِ، والحاجَةِ إلى الرِّفْقِ به. وأمَّا مُفَارَقَةُ الإِمامِ فجائِزَةٌ لِلْعُذْرِ، ولا بُدَّ منها على القَوْلَيْنَ، فإنَّهم جَوَّزُوا لِلطَّائِفَةِ الأُولَى مُفارَقَةَ الإِمامِ والذَّهابَ إلى وَجْهِ العَدُوِّ، وهذا أَعْظَمُ مما ذَكَرْنَاهُ، فإنَّه لا نَظِيرَ له في الشَّرْعِ، ولا يُوجَدُ مِثْلُه في مَوْضِعٍ آخَرَ.

فصل: وإن صَلَّى بهم كمذهبِ أبي حنيفةَ، جَازَ. نَصَّ عليه أحمدُ. ولكن يكونُ تَارِكًا لِلأَوْلَى والأحْسَنِ. وبهذا قال ابنُ جَرِيرٍ، وبعضُ أصْحابِ الشَّافِعِيِّ.

فصل: ولا تَجِبُ التَّسْوِيَةُ بين الطَّائِفَتَيْنِ؛ لأنَّه لم يَرِدْ بذلك نَصٌّ ولا قِياسٌ. ويَجِبُ أن تكونَ الطَّائِفَةُ التي بإزَاءِ العَدُوِّ ممَّن تَحْصُلُ الثِّقَةُ بِكِفايَتِها وحِرَاسَتِها، ومتى خُشِىَ اخْتِلالُ حَالِهِم واحْتِيجَ إلى مَعُونَتِهِم بالطَّائِفَةِ الأُخْرَى، فَلِلْإِمامِ أن يَنْهَدَ إليهم بمَن معه، ويَبْنُوا على ما مَضَى مِن صلاتِهِم.

فصل: فإن صَلَّوْا الجُمُعَةَ صلاةَ الخَوْفِ جَازَ، إذا كانت كُلُّ طَائِفَةٍ أرْبَعِينَ.

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