ohne Furcht. Es gibt keinen Unterschied, ob er ein Bedürfnis danach hat oder nicht; denn bei den Konzessionen (Rukhsa) muss man sich an das halten, was durch die Scharia vorgegeben ist. Das Gebet der dritten und vierten Gruppe ist nicht gültig, weil sie sich jemandem angeschlossen haben, dessen Gebet ungültig ist; es gleicht also dem Fall, als wäre sein Gebet von Anfang an ungültig gewesen. Wenn sie jedoch nichts von der Ungültigkeit des Gebets des Imams wussten, so sagte Ibn Hāmid: Ihr Gebet wird nicht ungültig; denn dies ist eine Angelegenheit, die verborgen bleibt, weshalb das Gebet des Ma'mūm (des Folgenden) nicht ungültig wird, so als ob er sich hinter jemandem angeschlossen hätte, der sich im Zustand der Unreinheit (Hadath) befindet. Nach dieser Auffassung sollte dies auch dem Imam und dem Ma'mūm verborgen bleiben, so wie wir die Gültigkeit des Gebets dessen, der sich hinter jemandem anschließt, der unrein ist, unter der Voraussetzung der Verborgenheit für den Imam und den Ma'mūm betrachtet haben. Es ist jedoch möglich, dass ihr Gebet nicht gültig ist; denn der Imam und der Ma'mūm wissen um das Vorhandensein des Ungültigmachenden, ihnen war lediglich dessen rechtliche Bewertung verborgen, was das Ungültigwerden nicht verhindert, so wie wenn der Imam und der Ma'mūm zwar von der rituellen Unreinheit des Imams wüssten, aber nicht wüssten, dass dies das Gebet ungültig macht. Einige der Gefährten von al-Shāfiʿī äußerten sich ähnlich wie Ibn Hāmid. Andere sagten: Das Gebet des Imams und aller Ma'mūms ist gültig, weil ein Bedürfnis danach besteht, was dem Fall gleicht, in dem er sie in zwei Gruppen aufteilt. Wieder andere sagten: Der überlieferte Wortlaut besagt, dass ihr Gebet durch das erste Warten ungültig wird, weil er ein Warten hinzufügte, das über das des Gesandten Allahs – Friede und Segen seien auf ihm – hinausgeht, für das die Scharia keinen Beleg bietet. Unser Gegenargument zur ersten Ansicht ist, dass die Konzessionen nur aus der Scharia übernommen werden, und die Scharia diesbezüglich nichts vorsieht. Zum zweiten Punkt sagen wir, dass die Dauer des Wartens keine Rolle spielt, so als wenn die zweite Gruppe sich verspätet hätte in dem Fall, dass er sie in zwei Gruppen aufteilt.
316 - Frage: Er sagte: (Und wenn das Gebet ein Maghrib-Gebet ist, so betet er mit der ersten Gruppe [zwei Rakas], und sie vervollständigt für sich selbst [eine Raka, in der sie] al-Hamd lillāh liest. Er betet mit der anderen Gruppe eine Raka, und sie vervollständigt für sich selbst zwei Rakas, in denen sie al-Hamd lillāh und eine Sura liest).
(10) In (A) und (M): "li-i'timāmihimā" (aufgrund ihres Sich-Anschließens). (1) In (M): "al-ukhrā rak'ah" (die andere eine Raka) – ein Fehler. (2) In (M): "rak'atayn taqra'u fīhimā" (zwei Rakas, in denen sie liest).
من غيرِ خَوْفٍ، ولا فَرْقَ بين أن تكونَ به حَاجَةٌ إلى ذلك أو لم يكنْ؛ لأنَّ الرُّخَصَ إنَّما يُصارُ فيها إلى ما وَرَدَ الشَّرْعُ به، ولا تَصِحُّ صلاةُ الثَّالِثَةِ والرَّابِعَةِ؛ لِائْتِمامِهِما (١٠) بمَن صلاتُه باطِلَةٌ، فأشْبَهَ ما لو كانت صلاتُه باطِلَةً من أَوَّلِها. فإن لم يَعْلَمَا بِبُطْلَانِ صلاةِ الإِمامِ، فقال ابنُ حامِدٍ: لا تَبْطُلُ صَلاتُهما؛ لأنَّ ذلك ممَّا يَخْفَى، فلم تَبْطُلْ صلاةُ المَأْمُومِ، كما لو ائْتَمَّ بمُحْدِثٍ، ويَنْبَغِى على هذا أن يَخْفَى على الإِمامِ والمَأْمُومِ، كما اعْتَبَرْنَا في صِحَّةِ صلاةِ مَن ائْتَمَّ بمُحْدِثٍ خَفاءً على الإِمامِ والمَأْمُومِ. ويَحْتَمِلُ أنْ لا تَصِحَّ صلاتُهما؛ لأنَّ الإِمامَ والمَأْمُومَ يَعْلَمانِ وُجودَ المُبْطِل. وإنَّما خَفِىَ عليهم حُكْمُه، فلم يَمْنَعْ ذلك البُطْلَانَ، كما لو عَلِمَ الإِمامُ والمَأْمُومُ حَدَثَ الإِمامِ، ولم يَعْلَمَا كَوْنَه مُبْطِلًا. وقال بعضُ أصْحَابِ الشَّافِعِىِّ كقولِ ابنِ حامِدٍ. وقال بعضُهم: تَصِحُّ صلاةُ الإِمامِ والمَأْمُومِينَ جَمِيعًا؛ لأنَّ الحاجَةَ تَدْعُو إلى ذلك، فأشْبَهَ ما لو فَرَّقَهُمْ فِرْقَتَيْنِ. وقال بعضُهم: المَنْصُوصُ أنَّ صلاتَهم تَبْطُلُ بالانْتِظارِ الأوَّل؛ لأنَّه زَادَ على انْتِظارِ رسولِ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- زِيادَةً لم يَرِدِ الشَّرْعُ بها. ولَنا على الأوَّل، أنَّ الرُّخَصَ إنَّما تُتَلَقَّى من الشَّرْعِ، ولم يَرِدِ الشَّرْعُ بهذا. وعلى الثَّانى، أنَّ طُولَ الانْتِظارِ لا عِبْرَةَ به، كما لو أبْطَأتِ الثَّانِيَةُ فيما إذا فَرَّقَهم فِرْقَتَيْنِ.
٣١٦ - مسألة؛ قال: (وَإنْ كَانَتِ الصَّلَاةُ مَغْرِبًا، صَلَّى بالطَّائِفَةِ [الْأُولَى رَكْعَتَيْنِ] (١)، وأَتَمَّتْ لأنْفُسِهَا [رَكْعَةً تَقْرَأُ فيهَا] (٢) بِالحَمْد لِلهِ، ويُصَلِّى بالطَّائِفَةِ الأُخْرَى رَكْعَةً، وأتَمَّتْ لِأَنْفُسِها رَكْعَتَيْنِ، تَقْرَأُ فيهما بالحَمْد لِلهِ وسُورَةٍ)
وبهذا قال مالِكٌ، والأوْزَاعِىُّ، وسُفْيانُ، والشَّافِعِىُّ في أحَدِ قَوْلَيْه. وقال في
(١٠) في أ، م: "لائتمامها".(١) في م: "الأخرى ركعة" خطأ.(٢) في م: "ركعتين تقرأ فيهما".