der Metropolen, welche keine einzelne Rakʿa zulassen. Diejenigen unter ihnen, die eine Rakʿa nannten, bezogen dies lediglich auf den Fall der Heftigkeit des Kampfes. Diejenigen, von denen wir das Gebet des Propheten – Friede und Segen seien auf ihm – überlieferten, haben es mehrheitlich nicht auf weniger als zwei Rakʿas verkürzt. Ibn ʿAbbās war keiner derjenigen, die beim Propheten – Friede und Segen seien auf ihm – an seinen Feldzügen teilnahmen, und er wusste dies nur durch die Überlieferung von anderen. Daher ist es vorzuziehen, sich an die Überlieferung derjenigen zu halten, die beim Gebet anwesend waren und es mit dem Propheten – Friede und Segen seien auf ihm – verrichteten.
Abschnitt: Wenn jemand mit ihnen das Furchtgebet ohne Vorliegen von Furcht verrichtet, so ist sein Gebet und ihr Gebet ungültig, da dies nicht ohne das Abweichen vom Imam ohne Entschuldigung, das Unterlassen der Nachfolge des Imams bei drei Säulen oder das Verkürzen des Gebets trotz des vollständigen Gebets des Imams geschieht; all dies macht das Gebet ungültig, abgesehen von der Trennung vom Imam ohne Entschuldigung, worüber Uneinigkeit besteht. Wenn ihr Gebet ungültig ist, so ist auch das Gebet des Imams ungültig, da er als Imam für jemanden betete, dessen Gebet ungültig ist, es sei denn, er betet mit ihnen zwei vollständige Gebete; in diesem Fall ist sein Gebet und das Gebet der ersten Gruppe gültig, und das Gebet der zweiten Gruppe basiert auf der Nachfolge einesjenigen, der eine Pflicht verrichtet, durch einen, der ein freiwilliges Gebet verrichtet, und wir haben die Zulässigkeit dessen dargelegt.
317 – Rechtsfrage: Er sagte: „Und wenn die Furcht schwerwiegend ist und sie sich im Nahkampf befinden, so beten sie zu Fuß und auf ihren Reittieren, in Richtung der Qibla oder in eine andere Richtung, indem sie durch eine Andeutung beten; sie beginnen den Takbīr al-iḥrām in Richtung der Qibla, falls sie dazu in der Lage sind, oder in eine andere Richtung.“
Wenn also die Furcht zunimmt und der Kampf entbrennt, so ist es ihnen gestattet, zu beten, wie auch immer es ihnen möglich ist; zu Fuß und auf Reittieren, in Richtung der Qibla, wenn es ihnen möglich ist, und in eine andere Richtung, wenn dies nicht möglich ist. Sie deuten beim Verbeugen (Rukūʿ) und bei der Niederwerfung (Sujūd) gemäß ihrer Fähigkeit an und machen die Niederwerfung tiefer als das Verbeugen. Sie schreiten voran und zurück, sie schlagen und stoßen zu, sie greifen an und weichen zurück, und sie verzögern das Gebet nicht über seine Zeit hinaus. Dies ist die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten. Abū Ḥanīfa und Ibn Abī Laylā sagten: „Man betet nicht während des Nahkampfes und nicht während des Gehens, denn der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm – betete am Tag von al-Khandaq nicht und schob das Gebet auf.“
(33) In A und M: „tabannā“ (aufgebaut).
الأمْصارِ، لا يُجِيزُونَ رَكْعَةً، والذي قال منهم رَكْعَةً، إنَّما جَعَلَها عندَ شِدَّةِ القِتالِ، والذين رَوَيْنا عنهم صلاةَ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أَكْثَرُهم لم يَنْقُصُوا عن رَكْعَتَيْنِ، وابنُ عَبَّاسٍ لم يكنْ ممَّن يَحْضُرُ النَّبِيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- في غَزَوَاتِه، ولا يَعْلَمُ ذلك إلَّا بالرِّوَايَةِ عن غيرِه، فالأخْذُ بِرِوايَةِ مَن حَضَرَ الصلاةَ وصَلَّاهَا مع النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أوْلَى.
فصل: ومتى صَلَّى بهم صلاةَ الخَوْفِ، من غير خَوْفٍ، فصلاتُه وصلاتُهم فاسِدَةٌ؛ لأنَّها لا تَخْلُو من مُفَارِقِ إمامِهِ لِغَيْرِ عُذْرٍ، وتارِكِ مُتابَعَةِ إمامِه في ثلاثَةِ أرْكانٍ، أو قاصرٍ لِلصلاةِ مع إتمامِ إمامِهِ، وكلُّ ذلك يُفْسِدُ الصلاةَ، إلَّا مُفارَقَةَ الإِمامِ لغيرِ عُذْرٍ، على اخْتِلافٍ فيه. وإذا فَسَدَتْ صلاتُهم، فَسَدَتْ صلاةُ الإِمامِ؛ لأنَّه صَلَّى إمَامًا بمَن صلاتُه فَاسِدَةٌ، إلَّا أنْ يُصَلِّىَ بهم صلاتَيْنِ كامِلَتَيْنِ؛ فإنَّه تَصِحُّ صلاتُه، وصلاةُ الطَّائِفَةِ الأُولَى، وصلاةُ الثانيةِ تَنْبَنى (٣٣) على ائْتِمامِ المُفْتَرِضِ بالمُتَنَفِّلِ، وقد نَصَرْنَا جَوازَهُ.
٣١٧ - مسألة؛ قال: (وَإِذَا كَانَ الْخَوْفُ شَدِيدًا، وَهُمْ فِي حَالِ الْمُسَايَفَةِ، صَلَّوْا رِجَالًا ورُكْبَانًا، إلَى القِبْلَةِ وإلَى غيرِها، يُومِئُونَ إيمَاءً، يَبْتَدِئُونَ تَكْبِيرَةَ الإِحْرَامِ إلَى القِبْلَةِ إنْ قَدَرُوا، أوْ إلى غَيْرِهَا).
إمَّا إذا اشْتَدَّ الخَوْفُ، والْتَحَمَ القِتالُ، فلهم أن يُصَلُّوا كيفما أَمْكَنَهم؛ رِجالًا ورُكْبَانًا، إلى القِبْلَةِ إن أمْكَنَهم، وإلى غيرِها إنْ لم يُمْكِنْهم، يُومِئُونَ بالرُّكُوعِ والسُّجُودِ على قَدْرِ الطَّاقَةِ، ويَجْعَلُونَ السُّجُودَ أخْفَضَ من الرُّكُوعِ، ويَتَقَدَّمُونَ ويَتَأَخَّرُونَ، ويَضْرِبُونَ ويَطْعَنُونَ، ويَكِرُّونَ ويَفِرُّونَ، ولا يُؤَخِّرُونَ الصلاةَ عن وَقْتِها. وهذا قولُ أكْثَرِ أهْلِ العِلْمِ. وقال أبو حنيفةَ، وابنُ أبي لَيْلَى: لا يُصَلِّى مع المُسايَفَةِ، ولا مع المَشْىِ؛ لأنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لم يُصَلِّ يَوْمَ الخَنْدَقِ، وأَخَّرَ الصلاةَ،
(٣٣) في أ، م: "تبنى".