Gott erhöre den, der Ihn preist, unser Herr, und Dir gebührt das Lob." Dann stand er auf und las eine lange Lesung, die kürzer war als die erste Lesung, dann sprach er den Takbīr und vollzog eine lange Verbeugung, die kürzer war als die erste Verbeugung, dann sagte er: "Gott erhöre den, der Ihn preist, unser Herr, und Dir gebührt das Lob." Dann vollzog er die Niederwerfung, und er tat in der anderen Rakʿa (16) das Gleiche, bis er vier Rakʿas und vier Niederwerfungen vervollständigt hatte, und die Sonne wurde wieder hell, bevor er [das Gebet] beendete. Von Ibn ʿAbbās ist Ähnliches überliefert, darin heißt es, dass er im ersten Teil ein langes Stehen stand, etwa im Umfang der Sūrat al-Baqara. Beide sind übereinstimmend überliefert (17). Und weil es ein Gebet ist, für das die Gemeinschaft vorgeschrieben ist, unterscheidet es sich von den übrigen freiwilligen Gebeten (Nawāfil), wie dem Festgebet (ʿĪdayn) und dem Gebet um Regen (Istisqāʾ). Was ihre Hadithe betrifft, so sind sie verlassen und werden nach unserer übereinstimmenden Ansicht nicht angewandt, denn sie sagten: „Er betet zwei Rakʿas.“ Der Hadith von an-Nuʿmān (18) besagt, dass er zwei Rakʿas und dann zwei Rakʿas betet, bis die Sonne wieder hell wird, und der Hadith von Qabīṣa (19) besagt, dass er betet wie das neueste Gebet, das ihr verrichtet habt. Einer der beiden Hadithe widerspricht dem anderen. Zudem ist der Hadith von Qabīṣa mursal (eine Überlieferung ohne Tābiʿī-Glied). Ferner ist es möglich, dass er zwei Rakʿas betete, wobei er in jeder Rakʿa zwei Verbeugungen vollzog. Und selbst wenn man von einem Widerspruch ausgehen würde, wäre das Festhalten an unseren Hadithen vorzuziehen, aufgrund ihrer Authentizität, ihrer Bekanntheit, der Übereinstimmung der Imame über ihre Richtigkeit und ihre Anwendung sowie der Tatsache, dass sie eine Ergänzung (Ziyāda) enthalten, und eine Ergänzung von einem vertrauenswürdigen Überlieferer ist zulässig. Zudem stellt dies eine Abweichung von der Gewohnheit dar. Es wurde von ʿUrwa überliefert, dass zu ihm gesagt wurde: „Dein Bruder hat zwei Rakʿas gebetet.“ Er antwortete: „Er hat die Sunna verfehlt (20)."
(16) In (M): „die zweite“. (17) Die erste Überlieferung wurde bereits auf Seite 322 belegt. Die zweite wurde ebenfalls bereits auf Seite 324 belegt. (18) Die Belegung wurde bereits auf Seite 325 angeführt. (19) Die Belegung wurde bereits auf Seite 325 angeführt. Was danach folgt, ist in (A) ausgefallen bis zu dem Ausdruck: „Dann der Hadith von Qabīṣa“. Ein Fehler der Abschreiber. (20) Erwähnt von al-Bukhārī in: Kapitel über die Predigt des Imams bei der Finsternis, aus dem Buch des Finsternisgebets. Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 2/44. Herausgegeben von al-Bayhaqī in: Kapitel über den Befehl, Zuflucht beim Gedenken Gottes und beim Gebet zu suchen, wenn die Sonne sich verfinstert, aus dem Buch des Finsternisgebets. al-Sunan al-Kubrā 3/322.