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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 342326 – Rechtsfrage: Er sagte: (Er spricht Bittgebete, ebenso die Menschen, und sie vermehren ihr Istighfar [Um-Vergebung-Bitten] in ihren Bittgebeten)

Übersetzung · DE

von Anas, der sagte: Der Prophet – Gott segne ihn und gebe ihm Heil – pflegte seine Hände bei keinem seiner Bittgebete zu heben, außer beim Bittgebet um Regen (Istisqāʾ), wobei er sie so weit hob, dass das Weiß seiner Achselhöhlen zu sehen war. In einem weiteren Hadith von Anas heißt es: „Der Prophet – Gott segne ihn und gebe ihm Heil – hob (seine Hände) und die Menschen hoben ebenfalls ihre Hände (14).“

326 – Rechtsfrage; er sagte: „Und er betet, und sie beten, und sie vermehren in ihren Bittgebeten die Bitte um Vergebung (Istighfār).“

Die Gesamtheit dessen ist, dass der Imam, wenn er die Kanzel (Minbar) bestiegen hat, sich hinsetzt, und wenn er möchte, kann er auch sitzen bleiben, da das Sitzen nicht ausdrücklich überliefert wurde und es hier keinen Gebetsruf (Adhān) gibt, der ein Sitzen zu dessen Zeitpunkt rechtfertigen würde. Dann hält er eine einzige Predigt, die er mit dem Takbīr beginnt. Dies ist die Ansicht von ʿAbd al-Raḥmān ibn Mahdī. Mālik und al-Shāfiʿī sagten: Er hält zwei Predigten wie die beiden Predigten zu den Festtagen (ʿĪdayn), aufgrund der Aussage von Ibn ʿAbbās: „Der Prophet – Gott segne ihn und gebe ihm Heil – handelte so, wie er beim Festgebet handelte (1).“ Zudem ähnelt es diesen im Takbīr und in der Art des Gebets, weshalb es ihnen auch in den zwei Predigten gleicht. Unser Gegenbeweis ist die Aussage von Ibn ʿAbbās: „Er hielt nicht eine Predigt wie eure Predigt hier (2), sondern er fuhr fort im Bittgebet, der Demut und dem Takbīr.“ Dies deutet darauf hin, dass er dazwischen weder durch Schweigen noch durch Sitzen unterbrach. Da zudem jeder, der die Predigt überlieferte, nicht von zwei Predigten berichtete, und weil das Ziel lediglich das Bittgebet an Gott den Erhabenen ist, damit Er sie mit Regen versorge, hat die Anzahl der Predigten hierauf keinen Einfluss. Das Korrekte aus dem Hadith von Ibn ʿAbbās ist, dass er sagte: „Er betete zwei Rakʿas, so wie er beim Festgebet zu beten pflegte.“ Und falls die Überlieferung so wäre, wie sie sie erwähnten, so ist sie auf das Gebet zu beziehen, wie der Anfang des Hadith belegt.

Anmerkungen

= 2/612. Und Abū Dāwūd, in: Bāb rafʿ al-yadayn fī al-istisqāʾ (Kapitel über das Heben der Hände beim Bittgebet um Regen), aus dem Buch al-Istisqāʾ. Sunan Abī Dāwūd 1/266. Und al-Nasāʾī, in: Bāb kayfa yarfaʿu (Kapitel darüber, wie er die Hände hebt), aus dem Buch al-Istisqāʾ. al-Mujtabā 3/128. Und Ibn Mājah, in: Bāb man kāna lā yarfaʿu yadayhi fī al-qunūt (Kapitel über jemanden, der seine Hände beim Qunūt nicht hob), aus dem Buch Iqāmat al-Ṣalāh. Sunan Ibn Mājah 1/373. Und al-Dārimī, in: Bāb rafʿ al-aydī fī al-istisqāʾ (Kapitel über das Heben der Hände beim Bittgebet um Regen), aus dem Buch al-Ṣalāh. Sunan al-Dārimī 1/361. (14) Verzeichnet von al-Bukhārī, in: Bāb rafʿ al-nās aydiyahum maʿa al-imām fī al-istisqāʾ (Kapitel über das Heben der Hände der Menschen mit dem Imam beim Bittgebet um Regen), aus dem Buch al-Istisqāʾ. Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 2/39. (1) Wurde auf Seite 334 aufgeführt. (2) Im Original: "khuṭbatikum".

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