Sie werden angewiesen, sich von den Muslimen fernzuhalten, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie von einer Strafe getroffen werden, die dann auch diejenigen trifft, die bei ihnen sind; denn das Volk von ʿĀd bat um Regen, woraufhin Gott einen tosenden Wind gegen sie sandte, der sie vernichtete. Wenn nun jemand einwendet: „Dann sollte man ihnen den Hinausgang an dem Tag verbieten, an dem die Muslime hinausgehen, damit sie nicht glauben, der eingetretene Regen sei durch ihr Bittgebet erfolgt“, so entgegnen wir: Es ist nicht auszuschließen, dass der Regen zufällig an dem Tag fällt, an dem sie alleine hinausgehen, was ihre Versuchung nur noch vergrößern würde, und möglicherweise könnten auch andere durch sie in Versuchung geraten.
(2) In den Abschriften: „und sie sollen angewiesen werden“ (wa-yuʾmarū). (3) Im Original: „von“ (min).