VIELE. Von Ubadah ibn al-Samit wird berichtet, dass der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sagte: „Fünf Gebete hat Gott dem Diener bei Tag und Nacht vorgeschrieben. Wer sie vollzieht, ohne aus Geringschätzung ihrer Pflicht etwas davon zu vernachlässigen, für den gibt es bei Gott einen Bund, ihn ins Paradies einzulassen. Und wer sie nicht vollzieht, für den gibt es bei Gott keinen Bund: Will Er, so bestraft Er ihn, und will Er, so lässt Er ihn ins Paradies ein.“ (24) Wäre er ein Ungläubiger, hätte Er ihn nicht dem göttlichen Willen (Maschi'a) unterstellt. Al-Khallal sagte in seinem „Jami’“: Yahya erzählte uns, er sagte: Abd al-Wahhab erzählte uns, er sagte: Hisham ibn Hassan erzählte uns, von Abd Allah ibn Abd al-Rahman, von Abu Shumaila, dass der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – nach Quba herausging und ihm eine Gruppe von den Ansar entgegenkam, die eine Leiche auf einer Bahre trugen. Der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – fragte: „Was ist das?“ Sie sagten: „Ein Sklave der Familie von so-und-so, er war in Bezug auf seine Angelegenheit so-und-so.“ Er fragte: „Hat er bezeugt, dass es keinen Gott außer Gott gibt?“ Sie sagten: „Ja, aber er war dies und das.“ Er sagte zu ihnen (25): „Hat er nicht gebetet?“ Sie sagten: „Er pflegte zu beten und ließ es (manchmal) sein.“ Er sagte zu ihnen: „Geht mit ihm zurück, wascht ihn, hüllt ihn ein, betet für ihn und bestattet ihn. Bei Dem, in Dessen Hand meine Seele ist, die Engel waren nahe daran, zwischen mir und ihm zu vermitteln.“ Er berichtete mit seiner Überlieferungskette von Ata, von Abd Allah ibn Umar, er sagte: Der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sagte: „Betet für jeden, der sagt: Es gibt keinen Gott außer Gott.“ (26) Und weil dies der Konsens (Ijma’) der Muslime ist, denn wir wissen in keiner Epoche von jemanden, der das Gebet unterließ, bei dem das Waschen, das Totengebet und die Bestattung auf den Friedhöfen der Muslime unterlassen worden wären, noch wurde seinen Erben ihr Erbe verwehrt, noch wurde ihm sein Erbe von seinem Erblasser verwehrt, noch wurde zwischen Eheleuten getrennt aufgrund des Unterlassens des Gebets durch (27) einen von beiden; [trotz der Häufigkeit] (28) derjenigen, die das Gebet unterlassen. Wäre er ein Ungläubiger gewesen, hätten sich all diese Urteile bestätigt. Wir kennen unter den Muslimen keinen Widerspruch darüber, dass derjenige, der das Gebet unterlässt, dazu verpflichtet ist, es nachzuholen (Qada). Wäre er ein Abtrünniger (Murtad), so würde ihm nicht
(24) Die Überlieferung wurde bereits in 2/7 verzeichnet. (25) Fehlt in A und M. (26) Verzeichnet von al-Daraqutni im „Kapitel über die Eigenschaften dessen, mit dem das Gebet gestattet ist und für den das Gebet (das Totengebet) gestattet ist“ aus dem Buch über das Gebet (Sunan al-Daraqutni 2/56). (27) In A und M: „ma’a“ (mit). (28) In A: „kathrat“; in M: „li-kathrat“ (wegen der Häufigkeit).
كَثِيرٌ. وعن عُبادَةَ بن الصَّامِتِ، أنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، قال: "خَمْسُ صَلَوَاتٍ كَتَبَهُنَّ اللهُ على العَبْدِ في اليَوْمِ واللَّيْلَةِ، فَمَنْ جَاءَ بِهِنَّ، لَمْ يُضَيِّعْ مِنْهُنَّ شَيْئًا اسْتِخْفَافًا بِحَقِّهِنَّ، كَانَ لَهُ عِنْدَ اللهِ عَهْدٌ أنْ يُدْخِلَهُ الْجَنَّةَ، وَمَنْ لَمْ يَأْتِ بِهِنَّ، فلَيْسَ لَهُ عِنْدَ اللهِ عَهْدٌ، إنْ شَاءَ عَذَّبَهُ، وإنْ شَاءَ أدْخَلَهُ الجَنَّةَ" (٢٤). ولو كان كافِرًا لم يُدْخِلْهُ في المَشِيئَةِ. وقال الخَلَّالُ، في "جَامِعِهِ": ثنا يحيى، ثنا عَبْدُ الوَهَّابِ، ثنا هِشامُ بن حَسَّانَ، عن عبدِ اللهِ بنِ عبدِ الرحمنِ، عن أبي شُمَيْلَةَ، أنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- خَرَجَ إلى قُبَاءَ فاسْتَقْبَلَهُ رَهْطٌ من الأنْصارِ يَحْمِلُونَ جِنَازَةً على بَابٍ، فقال النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "مَا هَذَا؟ " قالوا: مَمْلُوكٌ لآل فُلَانٍ، كان من أمْرِهِ. قال: "أكَانَ يَشْهَدُ أنْ لَا إلهَ إلَّا اللهُ؟ " قالوا: نعم، ولَكِنَّهُ كان وكان. فقال لهم (٢٥): "أَمَا كَانَ يُصَلِّى؟ " فقالوا: قد كان يُصَلِّى ويَدَعُ. فقال لهم: "ارْجِعُوا بِهِ، فَغَسِّلُوهُ، وكَفِّنُوهُ، وصَلُّوا عَلَيْهِ، وَادْفِنُوهُ، وَالَّذِى نَفْسِى بِيَدِهِ، لَقَدْ كَادَتِ الْمَلَائِكَةُ تَحُولُ بَيْنِى وبَيْنَه". ورَوَى بإسْنَادِه، عن عَطَاءٍ، عن عبدِ اللهِ بن عمرَ، قال: قال رسولُ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "صَلُّوا عَلَى مَنْ قَالَ لَا إلهَ إلَّا اللهُ" (٢٦). ولأنَّ ذلك إجْمَاعُ المُسْلِمِينَ، فإنَّا لا نَعْلَمُ في عَصْرٍ من الأعْصَارِ أحَدًا من تَارِكِى الصلاةِ تُرِكَ تَغْسِيلُه، والصلاةُ عليه، ودَفْنُهُ في مَقابِر المُسْلِمِينَ، ولا مُنِعَ وَرَثَتُهُ مِيراثَهُ، ولا مُنِعَ هو مِيرَاثَ مُوَرِّثِه، ولا فُرِّقَ بين زَوجَيْنِ لِتَرْكِ الصلاةِ من (٢٧) أحَدِهِما؛ [مع كثْرةِ] (٢٨) تَارِكِى الصلاة، ولو كان كَافِرًا لَثَبَتَتْ هذه الأحْكامُ كُلُّها، ولا نعْلَمُ بين المُسْلِمِينَ خِلَافًا في أنَّ تَارِكَ الصَّلَاةِ يَجِبُ عليه قضَاؤُها، ولو كان مُرْتَدًّا لم
(٢٤) تقدم تخريجه في ٢/ ٧.(٢٥) سقط من: أ، م.(٢٦) أخرجه الدارقطني، في: باب صفة من تجوز الصلاة معه والصلاة عليه، من كتاب الصلاة. سنن الدارقطني ٢/ ٥٦.(٢٧) في أ، م: "مع".(٢٨) في أ: "كثرة". وفي م: "لكثرة".