Seines Vaters, dass er bei seinem Tode zu ihm sagte: „Berichte mir von den Erleichterungen (Ruchas)."
Abschnitt: Es ist empfehlenswert, den Kranken zu besuchen. Al-Bara' sagte: Der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – befahl uns, den Leichenzügen zu folgen und den Kranken zu besuchen. Überliefert von Al-Buchari und Muslim (45). Und von Ali – Gott habe Wohlgefallen an ihm – wird überliefert, dass der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sagte: „Kein Mann besucht einen Kranken am Abend, ohne dass siebzigtausend Engel mit ihm ausgehen, die bis zum Morgen für ihn um Vergebung bitten, und er erhält eine Ernte (Charif) im Paradies. Und wer ihn am Morgen besucht, mit dem gehen siebzigtausend Engel aus, die bis zum Abend für ihn um Vergebung bitten, und er erhält eine Ernte im Paradies.“ (46). At-Tirmidhi sagte: Dies ist ein Hadith Hasan Gharib. Wenn er zum Kranken (47) eintritt, so soll er für ihn beten und eine Ruqya (Schutzbeschwörung) für ihn sprechen. Thabit sagte zu Anas: „O Abu Hamza, ich bin erkrankt.“ Anas sagte: „Soll ich dich nicht mit der Ruqya des Gesandten Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – beschwören?“ Er sagte: „Doch.“ Er sprach: „O Gott, Herr der Menschen, der das Leid hinwegnimmt, heile, Du bist der Heiler, eine Heilung, die keine Krankheit zurücklässt.“ (48). Und es überlieferte
4/2205, 2206. Abu Dawud im „Kapitel darüber, was an gutem Vertrauen zu Gott beim Tode empfohlen ist“ aus dem Buch der Bestattungen. Sunan Abi Dawud 2/168. Ebenso verzeichnet von Ibn Madscha im „Kapitel über das Gottvertrauen (Tawakkul) und die Gewissheit (Yaqin)“ aus dem Buch der Askese. Sunan Ibn Madscha 2/1395. Imam Ahmad im Musnad 3/293, 315, 325, 330, 334, 390. (45) Verzeichnet von Al-Buchari im „Kapitel über den Befehl, Leichenzügen zu folgen“ aus dem Buch der Bestattungen, im „Kapitel über den Beistand für den Unterdrückten“ aus dem Buch der Ungerechtigkeiten, im „Kapitel über Gefäße aus Silber“ aus dem Buch der Getränke, im „Kapitel über die Pflicht zum Krankenbesuch“ aus dem Buch der Medizin, im „Kapitel über rote Seidenteppiche“ und „Kapitel über goldene Siegelringe“ aus dem Buch der Kleidung, im „Kapitel über das Segenswünschen für den Niesenden, wenn er Gott gelobt hat“ aus dem Buch der Etikette (Adab) und im „Kapitel über die Verbreitung des Friedensgrußes“ aus dem Buch der Erlaubnis zum Eintreten. Sahih Al-Buchari 2/90, 3/169, 7/146, 150, 197, 200, 8/61, 65. Muslim im „Kapitel über das Verbot der Verwendung von Gold- und Silbergefäßen...“ aus dem Buch der Kleidung. Sahih Muslim 3/1635. Ebenso verzeichnet von At-Tirmidhi im „Kapitel darüber, was über die Missbilligung des Tragens von safranfarbener Kleidung für Männer und Seide berichtet wurde“ aus den Kapiteln der Etikette. 'Aridat al-Ahwadhi 10/252. An-Nasa'i im „Kapitel über den Befehl, Leichenzügen zu folgen“ aus dem Buch der Bestattungen und im „Kapitel über das Erfüllen von Eiden“ aus dem Buch der Eide. Al-Mudschtaba 4/44, 7/9. Imam Ahmad im Musnad 4/287, 299. (46) Verzeichnet von Abu Dawud im „Kapitel über den Vorzug des Krankenbesuchs mit ritueller Reinheit“ aus dem Buch der Bestattungen. Sunan Abi Dawud 2/165. At-Tirmidhi im „Kapitel darüber, was über den Krankenbesuch berichtet wurde“ aus den Kapiteln der Bestattungen. 'Aridat al-Ahwadhi 4/193. Imam Ahmad im Musnad 1/121, 138. (47) In A, M: „Kranker“. (48) Verzeichnet von Al-Buchari im „Kapitel über die Ruqya des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm –“ aus dem Buch der Medizin. Sahih Al-Buchari 7/171. Abu =