Abu Sa'id überlieferte, dass er sagte: Gabriel kam zum Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – und fragte: „O Muhammad, bist du erkrankt?“ Er antwortete: „Ja.“ Er sagte: „Im Namen Gottes beschwöre ich dich gegen alles, was dir schadet, vor dem Übel jeder Seele und jedem neidischen Auge – Gott heilt dich.“ (49). Abu Zur'a sagte: Beide dieser Hadithe sind authentisch (Sahih). Es wurde überliefert, dass der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sagte: „Wenn ihr zu einem Kranken eintretet, so macht ihm Hoffnung hinsichtlich seiner Lebenszeit, denn dies hält nichts von der Bestimmung Gottes auf, aber es erfreut das Herz des Kranken.“ Überliefert von Ibn Madscha (50). Man soll ihn auch zur Reue und zum Verfassen eines Testaments ermutigen, gemäß dem, was Ibn Umar vom Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – überlieferte, dass er sagte: „Es steht einem muslimischen Mann, der zwei Nächte verbringt und etwas besitzt, worüber er testieren möchte, nicht zu, außer dass sein Testament schriftlich bei ihm bereitliegt.“ Übereinstimmend überliefert (51).
Abschnitt: Es ist empfehlenswert, dass sich derjenige um den Kranken kümmert, der ihm am nächsten steht, der am besten weiß, wie er mit ihm umzugehen hat, und der am gottesfürchtigsten ist
Dawud im „Kapitel über die Art der Ruqya“ aus dem Buch der Medizin. Sunan Abi Dawud 2/338. At-Tirmidhi im „Kapitel darüber, was über die Zufluchtsuche für den Kranken berichtet wurde“ aus den Kapiteln der Bestattungen. 'Aridat al-Ahwadhi 4/196. Imam Ahmad im Musnad 3/151, 267. (49) Verzeichnet von Muslim im „Kapitel über Medizin, Krankheit und Ruqya“ aus dem Buch des Heils (Salam). Sahih Muslim 4/1718. At-Tirmidhi im „Kapitel darüber, was über die Zufluchtsuche für den Kranken berichtet wurde“ aus den Kapiteln der Bestattungen. 'Aridat al-Ahwadhi 4/196. Ibn Madscha im „Kapitel darüber, womit der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – Schutz suchte und womit er für Schutz beschworen wurde“ aus dem Buch der Medizin. Sunan Ibn Madscha 2/1164. Imam Ahmad im Musnad 3/28, 56, 58, 75. (50) Im „Kapitel darüber, was über den Krankenbesuch berichtet wurde“ aus dem Buch der Bestattungen. Sunan Ibn Madscha 1/462. Ebenso verzeichnet von At-Tirmidhi im „Kapitel: Uns berichtete Abdullah bin Sa'id...“ aus den Kapiteln der Medizin. 'Aridat al-Ahwadhi 8/238. (51) Verzeichnet von Al-Buchari am Anfang des Buches der Testamente. Sahih Al-Buchari 4/2. Und Muslim am Anfang des Buches der Testamente. Sahih Muslim 3/1249. Ebenso verzeichnet von Abu Dawud im „Kapitel darüber, was über das Gebot zum Testament berichtet wurde“ aus dem Buch der Testamente. Sunan Abi Dawud 1/101. At-Tirmidhi im „Kapitel über den Ansporn zum Testament“ aus den Kapiteln der Bestattungen und im „Kapitel über den Ansporn zum Testament“ aus den Kapiteln der Testamente. 'Aridat al-Ahwadhi 4/197, 8/273. An-Nasa'i im „Kapitel über die Missbilligung der Verzögerung des Testaments“ aus dem Buch der Testamente. Al-Mudschtaba 6/199. Ibn Madscha im „Kapitel über den Ansporn zum Testament“ aus dem Buch der Testamente. Sunan Ibn Madscha 2/901. Ad-Darimi im „Kapitel über denjenigen, der das Testament für empfehlenswert hielt“ aus dem Buch der Testamente. Sunan Ad-Darimi 2/402. Imam Malik im „Kapitel über das Gebot zum Testament“ aus dem Buch der Testamente. Al-Muwatta 2/761. Imam Ahmad im Musnad 2/4, 10, 50, 57, 80, 113.