Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 330 – Rechtsfrage: Abu al-Qasim sagte: (Wenn der Tod gewiss ist, soll der Sterbende zur Qibla gedreht, die Augen geschlossen und der Kiefer festgebunden werden, damit er nicht herabhängt. Ein Spiegel oder ein anderer Gegenstand soll auf den Bauch gelegt werden, damit er sich nicht bläht) · ShamelaTranslate