Erscheinung tritt, die als verwerflich angesehen wird, worüber man spricht, was ihm eine Schande wäre; oder vielleicht wird seine Blöße entblößt, so dass man sie sieht. Aus diesem Grund ist es uns lieb, dass derjenige, der wäscht, vertrauenswürdig, rechtschaffen und von redlicher Natur ist, um das zu verbergen, was er sieht. Im Hadith vom Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – heißt es: „Lasst eure Verstorbenen nur von den Vertrauenswürdigen waschen.“ Überliefert von Ibn Majah. Es wurde auch von ihm – Friede und Segen seien auf ihm – überliefert: „Wer einen Verstorbenen wäscht und dabei nichts [Verwerfliches] über ihn verbreitet, der tritt aus seinen Sünden heraus wie an dem Tag, als seine Mutter ihn gebar.“ Ebenfalls von Ibn Majah überliefert. Im „Musnad“ heißt es von Aisha: Der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sagte: „Wer einen Verstorbenen wäscht, darin das ihm anvertraute Gut wahrt und nichts von dem verbreitet, was dabei von ihm geschehen mag, der tritt aus seinen Sünden heraus wie an dem Tag, als seine Mutter ihn gebar.“ Und er sagte: „Soll es derjenige übernehmen, der euch am nächsten steht, wenn er es weiß [wie man es macht]; wenn er es nicht weiß, dann derjenige, von dem ihr glaubt, dass er einen Anteil an Frömmigkeit und Vertrauenswürdigkeit besitzt.“ Al-Qadi sagte: Seinem Bevollmächtigten steht es zu, einzutreten, wie er will. Die Aussage von al-Khiraqi ist allgemein bezüglich des Verbots, und vielleicht impliziert sie eine Verallgemeinerung. Und Gott weiß es am besten.
Abschnitt: Es ist für denjenigen, der wäscht, und für denjenigen, der anwesend ist, angebracht, wenn er etwas vom Verstorbenen sieht, von dem wir gesprochen haben und von dem der Verstorbene wünscht, dass es verborgen bleibt, dass er es verbirgt und nicht darüber spricht, aufgrund dessen, was wir überliefert haben, und weil der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sagte: „Wer die Blöße eines Muslims verbirgt, den wird Gott im Diesseits und im Jenseits verbergen.“ Wenn er jedoch etwas Gutes sieht, wie Anzeichen für das Gute, etwa die Helligkeit des Gesichts, ein Lächeln oder Ähnliches, so ist es empfehlenswert, dies offenzulegen, damit sich die Menschen häufiger für ihn erbarmen und Ansporn dazu entsteht, seinen Weg zu wählen und sich sein schönes Handeln zum Vorbild zu nehmen.
(7) In A und M: „erzählt“. (8) In: Kapitel über das, was bezüglich der Waschung des Verstorbenen überliefert wurde, aus dem Buch der Bestattungen. Sunan Ibn Majah 1/469. (9) In: Kapitel über das, was bezüglich der Waschung des Verstorbenen überliefert wurde, aus dem Buch der Bestattungen. Sunan Ibn Majah 1/469, 470. Ebenso von Imam Ahmad in: al-Musnad 6/119, 120, 122 herausgegeben. (10) Musnad Ahmad 6/119, 120, 122. (11) In A und M: „ihn eintreten lässt“. (12) Das „Waw“ fehlt in A und M. (13) Ähnliches wurde von Imam Ahmad in al-Musnad 2/274 herausgegeben. Siehe auch das, was Ibn Majah in: Kapitel über die Vorzüglichkeit der Gelehrten und den Ansporn zum Streben nach Wissen, aus der Einleitung, sowie in: Kapitel über das Verbergen [von Fehlern] des Gläubigen und die Abwehr von Strafen durch Unklarheiten, aus dem Buch der Strafen, herausgegeben hat. Sunan Ibn Majah 1/82, 2/850.
الظَّاهِرِ مُنْكَرٌ فيتحدَّثُ (٧) به، فيكونُ فَضِيحَةً له، ورُبَّما بَدَتْ عَوْرَتُه فشاهَدَها، ولهذا أَحْبَبْنا أن يكونَ الغَاسِلُ ثِقَةً أَمْينًا صَالِحًا، لِيَسْتُرَ ما يَطَّلِعُ عليه، وفى الحديثِ عن النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أنَّه قال: "لِيُغَسِّلْ مَوْتَاكُمُ المَأْمُونُونَ". رَوَاه ابنُ مَاجَه (٨). ورُوِىَ عنه عليه السَّلَامُ أنَّه قال: "مَنْ غَسَّلَ مَيِّتًا، ثُمَّ لَمْ يُفْشِ عَلَيْهِ، خَرَجَ مِن ذُنُوبِهِ كَيَوْمِ وَلَدَتْهُ أُمُّهُ". رَوَاه ابنُ مَاجَه أيضًا (٩). وفى "المُسْنَدِ" عن عائشةَ، قالت: قال رسولُ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-: "مَنْ غَسَّلَ مَيِّتًا، فأَدَّى فِيهِ الْأَمَانَةَ، ولم يُفشِ عَلَيْهِ مَا يَكُونُ مِنْهُ عِنْدَ ذَلِكَ، خَرَجَ من ذُنُوبِه كَيَوْمِ وَلَدَتْهُ أُمُّهُ" (١٠). وقال: "لِيَلِهِ أَقْرَبُكُمْ مِنْهُ إنْ كَان يَعْلَمُ، فإنْ كَانَ لَا يَعْلَمُ فَمَنْ تَرَوْنَ أنَّ عِنْدَهُ حَظًّا مِنْ وَرَعٍ وأَمَانَةٍ" (١٠). وقال القاضي: لِوَلِيِّه أن يدْخُلَ (١١) كيف شاءَ. وكلامُ الْخِرَقِىِّ عامٌّ في المَنْعِ، ولَعَلَّه يَقْتَضِى التَّعْمِيمَ، واللهُ أعلمُ.
فصل: ويَنْبَغِى لِلغاسِلِ، ولمن حَضَرَ، إذا رَأى من المَيِّتِ شيئا ممَّا ذَكَرْنَاه وممَّا (١٢) يُحِبُّ المَيِّتُ سَتْرَه، أن يَسْتُرَهُ، ولا يُحَدِّث به؛ لما رَوَيْناهُ، ولأنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قال: "مَنْ سَتَرَ عَوْرَةَ مُسْلِمٍ، سَتَرَهُ اللهُ في الدُّنْيَا والْآخِرَةِ" (١٣). وإن رَأى حَسَنًا مثلَ أمَارَاتِ الخَيْرِ، مِن وَضاءَةِ الوَجْهِ، والتَّبَسُّمِ، ونَحْوِ ذلك، اسْتُحِبَّ إظْهارُه، لِيَكْثُرَ التَّرَحُّمُ عليه، ويَحْصُلَ الحَثُّ على مثلِ طَرِيقَتِه، والتَّشَبُّهُ بِجَمِيلِ
(٧) في أ، م: "فيحدث".(٨) في: باب ما جاء في غسل الميت، من كتاب الجنائز. سنن ابن ماجه ١/ ٤٦٩.(٩) في: باب ما جاء في غسل الميت، من كتاب الجنائز. سنن ابن ماجه ١/ ٤٦٩، ٤٧٠. كما أخرجه الإِمام أحمد، في: المسند ٦/ ١١٩، ١٢٠، ١٢٢.(١٠) مسند أحمد ٦/ ١١٩، ١٢٠، ١٢٢.(١١) في أ، م: "يدخله".(١٢) سقطت الواو من: أ، م.(١٣) قريب منه ما أخرجه الإِمام أحمد، في: المسند ٢/ ٢٧٤.وانظر ما أخرجه ابن ماجه، في: باب فضل العلماء والحث على طلب العلم، من المقدمة، وفى: باب الستر على المؤمن ودفع الحدود بالشبهات، من كتاب الحدود. سنن ابن ماجه ١/ ٨٢، ٢/ ٨٥٠.