Lebensführung. Ibn Aqil sagte: Wenn der Verstorbene in seiner Religion und seiner Sunna als verrufen galt und für seine bidʿa (Neuerung) bekannt war, so ist es nicht schlimm, das Schlechte an ihm offenzulegen, damit vor seinem Weg gewarnt wird. Und basierend darauf ist es angebracht, die Anzeichen des Guten, die man an ihm sieht, zu verbergen, damit sich niemand davon täuschen lässt und ihm in seiner bidʿa nachfolgt.
333 – Rechtsfrage; er sagte: (Seine Gelenke sind zu lockern, sofern es ihm leichtfällt, ansonsten unterlässt man es.)
Die Bedeutung der Lockerung der Gelenke ist, dass man seine Unterarme zu seinen Oberarmen führt, seine Oberarme zu seinen Körperseiten, diese dann zurückführt, seine Unterschenkel zu seinen Oberschenkeln führt und seine Oberschenkel zu seinem Bauch, diese dann zurückführt, damit dies seine Geschmeidigkeit länger bewahrt. Dies macht es demjenigen, der ihn wäscht, bei seinem Einwickeln in das Leichentuch (takfin), seinem Ausstrecken, dem Ausziehen seiner Kleidung und seiner Waschung leichter. Unsere Gelehrten sagten: Dies ist in zwei Situationen empfohlen, unmittelbar nach seinem Tod, bevor diese durch die Kälte steif werden, und wenn man mit seiner Waschung beginnt. Wenn dies aufgrund der Steifheit des Verstorbenen oder aus anderen Gründen schwerfällt, unterlässt man es, da man nicht sicher sein kann, dass seine Gliedmaßen nicht brechen, was zu einer Verstümmelung führen würde.
334 – Rechtsfrage; er sagte: (Er wickelt ein Tuch um seine Hand, entfernt damit den darauf befindlichen Unrat und drückt seinen Bauch auf sanfte Weise aus.)
Zusammenfassend lässt sich sagen: Es ist empfehlenswert, dass der Verstorbene auf einer Bahre gewaschen wird, auf der er in Richtung [der Qibla] liegend belassen wird, wobei er leicht in Richtung seiner Füße geneigt ist, damit das Wasser zusammen mit dem, was aus ihm austritt, abfließt und nicht in Richtung seines Kopfes zurückkehrt. Derjenige, der wäscht, beginnt damit, den Verstorbenen sanft zu beugen, ohne ihn jedoch annähernd in eine Sitzposition zu bringen, da das Sitzen eine Verletzung seiner Würde darstellt. Dann fährt er mit seiner Hand über seinen Bauch und drückt ihn sanft aus, um das herauszuholen,
(14) Im Original: "bi-bidʿatin". (15) Im Original: "mugh-tarr". (1) In A und M: "al-mafasil". (1) Fehlt im Original.
سِيرَتِه. قال ابنُ عَقِيلٍ: وإن كان المَيِّتُ مَغْمُوصًا عليه في الدِّينِ والسُّنَّةِ، مَشْهُورًا بِبِدْعَتِه (١٤)، فلا بَأْسَ بإظْهَارِ الشَّرِّ عليه، لِتُحْذَرَ طَرِيقَتُه. وعلى هذا يَنْبَغِى أن يَكْتُمَ ما يَرَى عليه من أمارَاتِ الخَيْرِ، لِئلَّا يَغْتَرَّ المُغْتَرُّ (١٥) بذلك، فيَقْتَدِىَ به في بِدْعَتِه.
٣٣٣ - مسألة؛ قال: (وتُلَيَّنُ مَفَاصِلُه إنْ سَهُلَتْ عَلَيْهِ، وإلَّا تَرَكَها)
مَعْنَى تَلْيِينِ مَفاصِلِه (١) هو أن يَرُدَّ ذِرَاعَيْهِ إلى عَضُدَيْهِ، وعَضُدَيْهِ إلى جَنْبَيْهِ، ثم يَرُدَّهُما، ويَرُدَّ سَاقَيْه إلى فَخِذَيْهِ، وفَخِذَيْهِ إلى بَطْنِهِ، ثم يَرُدَّهُما، ليكونَ ذلك أبْقَى لِلينِه، فيكونُ ذلك أمْكَنَ لِلْغاسِلِ، مِن تَكْفِينِه، وتَمْدِيدِه، وخَلْعِ ثِيابِه، وتَغْسِيلهِ. قال أصْحابُنا: ويُسْتَحَبُّ ذلك في مَوْضِعَيْنِ، عَقِيبِ مَوْتِه قبلَ قَسْوَتِها بِبرُودَتِه، وإذا أخَذَ في غُسْلِه. وإن شَقَّ ذلك لِقَسْوَةِ المَيِّتِ أو غيرِها، تَرَكَهُ؛ لأنَّه لا يُؤْمَنُ أن تَنْكَسِرَ أعْضَاؤُهُ، ويَصِيرَ به ذلك إلى المُثْلَةِ.
٣٣٤ - مسألة؛ قال (ويَلُفُّ عَلَى يَدِهِ خِرْقَةً، فَيُنَقِّى مَا بِهِ مِنْ نَجَاسَةٍ، ويَعْصِرُ بَطْنَهُ عَصْرًا رَفِيقًا)
وجُمْلَتُه أنَّه يُسْتَحَبُّ أن يُغَسَّلَ المَيِّتُ على سَرِيرٍ، يُتْرَكُ عليه مُتَوَجِّهًا [إلى القِبْلَةِ] (١) مُنْحَدِرًا نحوَ رِجْلَيْهِ، لِيَنْحَدِرَ الماءُ بما يَخْرُجُ منه، ولا يَرْجِعَ إلى جِهَةِ رَأْسِه، ويَبْدَأُ الغَاسِلُ، فَيَحْنِى المَيِّتَ حَنْيًا رَفِيقًا، لا يَبْلُغُ به قَرِيبًا من الجُلُوسِ، لأنَّ في الجُلُوسِ أَذِيَّةً له، ثم يُمِرُّ يَدَهُ على بَطْنِه، يَعْصِرُهُ عَصْرًا رَفِيقًا؛ لِيُخْرِجَ ما
(١٤) في الأصل: "ببدعة"(١٥) في الأصل: "مغتر".(١) في أ، م: "المفاصل".(١) سقط من: الأصل.