mit Wasser und Sidr". (Übereinstimmend überliefert) (3). Und im Hadith von Umm Sulaim: "Wascht sie danach dreimal mit Wasser und Sidr" (4). Viele unserer späteren Gelehrten (der Hanbaliten) sind der Ansicht, dass man dem Wasser kein Sidr beifügt, das es verändert. Dann gab es unter ihnen Meinungsverschiedenheiten: Ibn Hamid sagte: Man gibt eine geringe Menge Sidr in alle Wasser, die es nicht verändert, um zwischen dem Handeln gemäß dem Hadith zu vereinen, während das Wasser auf seiner Reinheit (tahuriyya) verbleibt. Al-Qadi und Abu al-Khattab sagten: Er wird beim ersten Mal mit Sidr gewaschen und danach mit reinem Wasser. Dies gilt dann alles als ein einziger Waschgang, und der letzte (Waschgang) zählt, nicht der erste. Denn Ahmad (möge Allah ihm barmherzig sein) verglich seine Waschung mit der Waschung nach dem Geschlechtsverkehr (Janaba). Zudem entzieht das Sidr dem Wasser die Eigenschaft der Reinheit, falls es das Wasser verändert; und falls es es nicht verändert, ist es nutzlos, eine geringe Menge hinzuzufügen, die keine Wirkung zeigt. Der äußere Wortlaut von Ahmad stützt das Erste. Dies ist eine Aussage von ihm, die darauf hindeutet, dass die Veränderung des Wassers durch Sidr es nicht aus seiner Eigenschaft der Reinheit herausnimmt. Einige unserer Gefährten sagten: Derjenige, der wäscht, soll drei Gefäße bereithalten (5); ein Gefäß...
= ...das Hinzufügen von Kampfer beim Waschen des Verstorbenen, und Kapitel über die rituelle Ankündigung (Ish'ar), aus dem Buch über die Bestattungen. Al-Mujtaba 4/24-28. Und Ibn Maja, in: Kapitel über das, was über das Waschen des Verstorbenen berichtet wurde, aus dem Buch über die Bestattungen. Sunan Ibn Maja 1/468, 469. Und Imam Malik, in: Kapitel über das Waschen des Verstorbenen, aus dem Buch über die Bestattungen. Al-Muwatta 1/222. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 5/84, 85, 6/407, 408. (3) Überliefert von al-Bukhari, in: Kapitel über das Leichentuch in zwei Gewändern, Kapitel über das Einbalsamieren (Hunut) des Verstorbenen und Kapitel darüber, wie der Verstorbene in ein Leichentuch gehüllt wird, aus dem Buch über die Bestattungen; und in: Kapitel über das Verbot von Parfüm für denjenigen, der im Weihezustand (Ihram) ist, Kapitel über denjenigen, der im Weihezustand in 'Arafat stirbt..., und Kapitel über die Sunna für denjenigen, der im Weihezustand ist, wenn er stirbt, aus dem Buch über die Sühneleistungen für die Jagd. Sahih al-Bukhari 2/96, 3/20, 23. Und Muslim, in: Kapitel darüber, was derjenige tut, der im Weihezustand ist, wenn er stirbt, aus dem Buch über die Wallfahrt (Hajj). Sahih Muslim 2/865-867. Ebenso überliefert von Abu Dawud, in: Kapitel darüber, wie mit demjenigen verfahren wird, der im Weihezustand ist, wenn er stirbt, aus dem Buch über die Bestattungen. Sunan Abi Dawud 2/196. Und at-Tirmidhi, in: Kapitel über denjenigen, der im Weihezustand ist und während seines Weihezustands stirbt, aus den Kapiteln über die Wallfahrt. 'Aridat al-Ahwadhi 4/175. Und an-Nasa'i, in: Kapitel darüber, wie der Verstorbene im Weihezustand eingehüllt wird, aus dem Buch über die Bestattungen; und in: Kapitel über das Bedecken des Gesichts und Kopfes desjenigen im Weihezustand, Kapitel über das Waschen desjenigen im Weihezustand mit Sidr, wenn er stirbt, Kapitel über die Anzahl der Tücher, in die der Verstorbene im Weihezustand gehüllt wird, Kapitel über das Verbot der Einbalsamierung des Verstorbenen im Weihezustand, Kapitel über das Verbot des Bedeckens des Gesichts und Kopfes desjenigen, der im Weihezustand ist, wenn er stirbt, und Kapitel über das Verbot des Bedeckens des Kopfes desjenigen, der im Weihezustand ist, wenn er stirbt, aus dem Buch über die Riten (Manasik). Al-Mujtaba 4/32, 5/112, 154, 155. Und Ibn Maja, in: Kapitel über den Verstorbenen im Weihezustand, aus dem Buch über die Riten. Sunan Ibn Maja 2/1030. Und ad-Darimi, in: Kapitel über das, was mit dem Verstorbenen im Weihezustand zu tun ist, aus dem Buch über die Riten. Sunan ad-Darimi 2/50. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 1/215, 286, 287, 333. (4) Die Einordnung wurde bereits auf Seite 373 erwähnt. (5) Fehlt in: A.