ein großes Gefäß, in dem er das Wasser sammelt, mit dem er den Verstorbenen wäscht, wobei es sich in einer gewissen Entfernung von ihm befindet, sowie zwei kleine Gefäße. Aus dem einen gießt er über den Verstorbenen, und mit dem dritten schöpft er aus dem großen in das kleine Gefäß, mit dem er den Verstorbenen wäscht, damit das große (Gefäß) geschützt bleibt. Wenn das Wasser im kleinen Gefäß verunreinigt wird oder Wasserspritzer hineingelangen, ist das im großen Gefäß Verbliebene ausreichend. Er schlägt das Sidr auf und wäscht mit dessen Schaum seinen Kopf und seinen Bart und lässt es über seinen restlichen Körper fließen, so wie es ein Lebender tut, wenn er sich wäscht.
Abschnitt: Wenn er kein Sidr findet, wäscht er ihn mit etwas, das dessen Stelle einnimmt und ihm nahekommt, wie etwa Khatmi (Eibisch) (6) und Ähnlichem, denn der angestrebte Zweck wird dadurch erreicht. Wenn er ihn damit wäscht, obwohl Sidr vorhanden ist, so ist dies zulässig, da die Scharia dies aus einem vernünftigen Grund vorgeschrieben hat, nämlich der Reinigung; daher erstreckt sich dies auf alles, worin dieser Grund gefunden wird.
338 – Fragestellung: Er sagte: (Und er wendet bei all seinen Angelegenheiten Sanftmut ihm gegenüber an).
Es ist erwünscht (mustahabb), beim Umdrehen des Verstorbenen, dem Reiben seiner Gliedmaßen, dem Ausdrücken seines Bauches, dem Lockern seiner Gelenke und in allen anderen Angelegenheiten sanft mit ihm umzugehen, aus Achtung vor ihm. Denn er ist in seiner Unantastbarkeit dem Lebenden gleichgestellt, und man kann nicht sicher sein, dass sich bei grobem Umgang nicht ein Glied ablöst, was eine Verstümmelung darstellen würde. Der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) sagte: "Das Brechen des Knochens eines Verstorbenen ist wie das Brechen des Knochens eines Lebenden" (1). Und er sagte: "Wahrlich, Allah liebt die Sanftmut in allen Angelegenheiten" (2).
(6) Khatmi (Eibisch): Eine Pflanze, die reifend und auflösend wirkt. (1) Überliefert von Abu Dawud, in: Kapitel: Findet der Totengräber einen Knochen, sollte er diesen Ort meiden?, aus dem Buch über die Bestattungen. Sunan Abi Dawud 2/190. Und Ibn Maja, in: Kapitel über das Verbot des Brechens der Knochen eines Verstorbenen, aus dem Buch über die Bestattungen. Sunan Ibn Maja 1/516. Und Imam Malik, in: Kapitel über das, was über das Verstecken berichtet wurde, aus dem Buch über die Bestattungen. Al-Muwatta 1/238. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 6/58, 100, 105, 169, 200, 264. (2) Überliefert von al-Bukhari, in: Kapitel über die Sanftmut in allen Angelegenheiten, aus dem Buch über die gute Lebensführung (Adab), in: Kapitel darüber, wie der Friedensgruß (Salam) an die Leute des Schutzvertrages (Dhimma) zu erwidern ist, aus dem Buch über das Ersuchen um Erlaubnis, in: Kapitel über das Bittgebet gegen die Götzendiener, aus dem Buch über die Bittgebete, und in: Kapitel über die Vorführung des Dhimmi und anderer... aus dem Buch über die Reue der Abtrünnigen. Sahih al-Bukhari 8/14, 71, 104, 9/20. Und Muslim, in: Kapitel über das Verbot, den Leuten des Buches den Friedensgruß als Erster zu entbieten..., aus dem Buch über den Friedensgruß, und in: Kapitel über den Vorzug der Sanftmut, aus dem Buch über die Rechtschaffenheit (Birr). Sahih Muslim 4/1706, 2003, 2004. Und Abu Dawud, in: Kapitel über die Sanftmut, aus dem Buch =