dreimal, wobei jede Waschung mit Wasser und Sidr erfolgt, wie wir beschrieben haben. In die dritte Waschung wird Kampfer gegeben, um den Körper zu festigen, zu kühlen und zu parfümieren, aufgrund der Aussage des Gesandten Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) zu den Frauen, die seine Tochter wuschen: "Wascht sie mit Sidr, ungeradzahlig drei-, fünf- oder mehrfach, wenn ihr es für angemessen haltet, und gebt in die letzte Waschung Kampfer" (2). In dem Hadith von Umm Sulaym heißt es: "Wenn die letzte Waschung der dritten oder einer anderen erreicht ist, dann nimm Wasser, das etwas Kampfer und etwas Sidr enthält, fülle es in ein neues Gefäß, gieße es über sie und beginne mit ihrem Kopf, bis es ihre Füße erreicht" (3). Es darf kein ganzes Sidr in das Wasser gegeben werden, da dies keinen Nutzen bringt; denn das Sidr wurde nur zur Reinigung befohlen, und das, was zur Reinigung bestimmt ist, ist das gemahlene Sidr. Deshalb verwendet es auch der Lebende bei der Waschung nur in dieser Form. Abu Dawud sagte: Ich fragte Ahmad: "Sie nehmen sieben Blätter Sidr und werfen sie in die letzte Waschung." Er missbilligte dies und es gefiel ihm nicht. Wenn man mit der dritten Waschung fertig ist, führt man die Hand nicht mehr über den Bauch des Verstorbenen, damit nichts austritt, das in seine Leichentücher gelangen könnte. Ahmad sagte: "Der Verstorbene wird bei der ersten Waschung einmal rituell gewaschen (Wudu)." Wir haben nichts anderes gehört, als dass er beim ersten Mal gewaschen wird. Dies ist – und Allah weiß es am besten – der Fall, solange nichts aus ihm austritt. Sobald jedoch etwas aus ihm austritt, wiederholt man seine Waschung (Wudu), denn dies bricht beim Lebenden das Wudu und macht es erforderlich. Wenn der Waschsame es für angemessen hält, mehr als drei Mal zu waschen, weil er nicht sauber geworden ist oder aus einem anderen Grund, so wäscht er ihn fünf- oder siebenmal, und er schließt nur mit einer ungeraden Zahl ab. Ahmad sagte: "Es wird nicht mehr als siebenmal gewaschen." Die Grundlage hierfür ist die Aussage des Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm): "Wascht sie dreimal, fünfmal oder siebenmal" (4). Er hat dies nicht überschritten und alles, was er anordnete, ungeradzahlig gestaltet. Er sagte ebenfalls: "Wascht sie ungeradzahlig" (4). Wenn er nach siebenmaligem Waschen nicht rein ist, ist es vorzuziehen, ihn so lange zu waschen, bis er sauber ist, wobei er nur mit einer ungeraden Zahl abschließt, aufgrund der Aussage des Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) (4): "Wascht sie dreimal, fünfmal oder siebenmal, oder öfter, wenn ihr es für angemessen haltet." Dies ist so, weil die Steigerung über drei hinaus nur der Reinigung diente und aufgrund des Bedarfs dazu erfolgte, ebenso wie bei der Steigerung über sieben hinaus. Unsere Gefährten erwähnten nicht, dass man über sieben hinausgehen darf.
341 – Fragestellung: Er sagte: (Wenn etwas aus ihm austritt, wäscht er bis zu fünfmal, wenn er weiter wäscht, dann bis zu siebenmal).
Das bedeutet, wenn nach den drei Waschgängen eine Unreinheit aus seinem vorderen oder hinteren Körperausgang austritt, während er auf der Waschbank liegt, wäscht er ihn bis fünfmal. Wenn nach dem fünften Mal noch etwas austritt, wäscht er ihn bis siebenmal und führt bei der Waschung, die auf den Austritt der Unreinheit folgt, das Wudu durch. Salih sagte: Mein Vater sagte: "Der Verstorbene wird einmal rituell gewaschen, es sei denn, es tritt etwas aus ihm aus, dann wird das Wudu wiederholt und er wäscht ihn bis siebenmal." Dies ist die Ansicht von Ibn Sirin und Ishaq. Abu al-Khattab wählte die Ansicht, dass er nur die Stelle der Unreinheit wäscht, das Wudu vollzieht und die Waschung des Körpers nicht wiederholen muss. Dies ist die Ansicht von ath-Thawri, Malik und Abu Hanifa; denn das Austreten einer Unreinheit beim Lebenden nach dessen Waschung macht diese nicht ungültig, ebenso verhält es sich beim Verstorbenen. Von asch-Schafi'i gibt es zwei Überlieferungen, die den beiden Rechtsschulen entsprechen. Unser Argument ist, dass das Ziel der Waschung des Verstorbenen darin besteht, dass der Abschluss seines Zustandes in vollkommener Reinheit geschieht. Siehst du nicht, dass der Tod im Hinblick auf den Lebenden dem Verlust des Verstandes gleichgestellt ist? Da die Waschung beim Lebenden vorgeschrieben wurde, gilt dies auch hier. Zudem hat der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) gesagt: "Wascht sie dreimal, fünfmal oder siebenmal, wenn ihr dies für angemessen haltet, mit Wasser und Sidr" (1).
Abschnitt: Wenn eine Unreinheit aus einer anderen Stelle als den beiden Körperöffnungen austritt, sagte Ahmad in der Überlieferung von Abu Dawud: "Blut ist leichter als eine rituelle Unreinheit (Hadath)." Damit meint er, dass Blut, das aus der Nase austritt, leichter wiegt als ein Hadath, dahingehend, dass die Waschung dafür nicht wiederholt werden muss; denn ein Hadath bricht die Reinheit einvernehmlich, wobei zwischen einer großen oder geringen Menge kein Unterschied gemacht wird. Es ist möglich, dass er damit meinte, die Waschung müsse bei einer geringen Menge nicht wiederholt werden, da dies das Wudu nicht bricht, im Gegensatz zu dem, was aus den beiden Körperöffnungen austritt.
(2) Die Überlieferung von dem Hadith von Umm 'Atiyya wurde bereits auf Seite 375 angeführt. (3) Die Überlieferung wurde bereits auf Seite 373 angeführt. (4) Wurde bereits ausgehend vom Hadith von Umm 'Atiyya auf Seite 375 angeführt.
ثَلَاثًا، كلُّ غَسْلَةٍ بالماءِ والسِّدْرِ، على ما وَصَفْنَا، ويُجْعَلَ في الماءِ كافُورٌ في الغَسْلَةِ الثَّالِثَةِ؛ لِيَشُدَّهُ ويُبَرِّدَهُ ويُطَيِّبَهُ؛ لِقَوْلِ رسولِ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- لِلنِّسَاءِ اللَّاتِى غَسَّلْنَ ابْنَتَه: "اغْسِلْنَها بالسِّدْرِ وِتْرًا ثَلَاثًا، أو خَمْسًا، أو أكْثَرَ مِنْ ذَلِكَ إن رَأَيْتُنَّ، وَاجْعَلْنَ في الغَسْلَةِ الأَخِيرَةِ كَافُورًا" (٢). وفي حَدِيثِ أُمِّ سُلَيْمٍ: "فَإذَا كَانَ في آخِرِ غَسْلَةٍ مِنَ الثَّالِثَةِ أوْ غَيْرِها، فَاجْعَلِى ماءً فِيهِ شَيْءٌ مِنْ كَافُورٍ، وشَىْءٌ مِنْ سِدْرٍ، ثم اجْعَلِى ذَلِكَ في جَرَّةٍ جَدِيدَةٍ، ثُمَّ أَفْرِغِيهِ عَلَيْهَا، وَابْدَئِى بِرَأْسِها حتى يَبْلُغَ رِجْلَيْها" (٣). ولا يُجْعَلُ في الماءِ سِدْرٌ صَحِيحٌ؛ لأنَّه لا فائدةَ فيه، لأنَّ السِّدْرَ إنَّما أُمِرَ به للتَّنْظِيفِ، والمُعَدُّ لِلتَّنْظِيفِ إنَّما هو المَطْحُونُ، ولهذا لا يَسْتَعْمِلُه المُغْتَسِلُ به من الأحْياءِ إلَّا كذلك. قال أبو دَاوُدَ: قلتُ لأحمدَ: إنَّهم يَأْتُونَ بِسَبْعِ وَرَقَاتٍ من سِدْرٍ، فيُلْقُونَها في الماءِ في الغَسْلَةِ الأَخِيرَةِ. فأنَكَر ذلك، ولم يُعْجِبْهُ. وإذا فَرَغَ من الغَسْلَةِ الثَّالِثَةِ لم يُمِرَّ يَدَه على بَطْنِ المَيِّتِ، لِئَلَّا يَخْرُجَ منه شيءٌ، ويَقَعَ في أكْفَانِه. قال أحمدُ: ويُوَضَّأُ المَيِّتُ مَرَّةً واحِدَةً في الغَسْلَةِ الأُولَى. وما سَمِعْنَا إلَّا أنَّه يُوَضَّأُ أوَّلَ مَرِّةٍ، وهذا واللهُ أعلمُ، ما لم يَخْرُجْ منه شيءٌ، ومتى خَرَجَ منه شيءٌ أعادَ وُضُوءَهُ؛ لأنَّ ذلك يَنْقُضُ الوُضُوءَ من الحَىِّ ويُوجِبُهُ، وإن رَأَى الغَاسِلُ أن يَزِيدَ على ثَلَاثٍ؛ لِكَوْنِه لم يُنَقَّ بها، أو غير ذلك، غَسَلَه خَمْسًا أو سَبْعًا، ولم يَقْطَعْ إلَّا على وِتْرٍ. قال أحمدُ: ولا يُزَادُ على سَبْعٍ. والأصلُ في هذا قولُ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "اغْسِلْنَها ثَلَاثًا، أو خَمْسًا، أو سَبْعًا" (٤). لم يَزِدْ على ذلك وجَعَلَ جَمِيعَ ما أمَرَ به وِتْرًا. وقال أيضًا: "اغْسِلْنَها وِتْرًا" (٤). وإنْ لم يُنَقَّ بِسَبْعٍ فالْأَوْلَى غَسْلُه حتى يُنَقَّى، ولا يَقْطَعُ إلَّا على وَتْرٍ؛ لقولِه -صلى اللَّه عليه وسلم- (٤): "اغْسِلْنَها ثَلَاثًا أو خَمْسًا أو سَبْعًا،
(٢) تقدم تخريجه من حديث أم عطية في صفحة ٣٧٥.(٣) تقدم تخريجه في صفحة ٣٧٣.(٤) تقدم من حديث أم عطية في صفحة ٣٧٥.