darüber Hanut (Duftmischung) und Kampfer legt. Dann breitet er das dritte Tuch darüber aus und legt darauf ebenfalls Hanut und Kampfer. Auf die Oberseite des obersten Tuches oder auf die Bahre wird nichts von dem Hanut gelegt, weil der Wahrhaftige (As-Siddiq, d.h. Abu Bakr), möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte: „Legt kein Hanut auf meine Leichentücher“ (12). Dann wird der Verstorbene, bedeckt mit einem Tuch, getragen und in das Leichentuch gelegt (13), während er auf dem Rücken liegt, da dies am einfachsten ist, um ihn darin einzuhüllen. Man legt bei seinem Kopf mehr (Duft) ab als bei seinen Füßen. Man trägt auf sein Gesicht, seine Stellen der Niederwerfung (Sujud) und seine Körperfalten (Maghabin) Parfüm auf (14), da der Lebende sich ebenso parfümiert. Den Rest des Hanut und des Kampfers gibt man in Baumwolle und legt diese vorsichtig zwischen seine Gesäßbacken, wobei man davon reichlich nimmt, um eventuelle Ausscheidungen aufzufangen, falls beim Bewegen des Leichnams etwas austritt. Darüber befestigt man ein an den Enden geschlitztes Tuch, ähnlich einem Tubban, das ist eine Unterhose ohne Hosenbeine. Den verbleibenden Rest gibt man auf die Körperöffnungen des Gesichts: in den Mund, die Nasenlöcher und auf die Augen, damit nichts daraus austritt. Dasselbe gilt für tiefe Wunden (15). Auf die Stellen der Niederwerfung lässt man es (dort), da es sich um ehrenwerte Körperteile handelt. Dann schlägt man das Ende des obersten Leichentuchs über seine rechte Körperseite, dann schlägt man dessen anderes Ende über seine linke Körperseite. Dies ist nur deshalb empfohlen, damit das rechte Ende nicht herabfällt, wenn er im Grab auf seine rechte Seite gelegt wird. Dann verfährt man mit dem zweiten und dritten Tuch ebenso. Danach sammelt man den überschüssigen Stoff am Kopf- und Fußende und schlägt ihn über sein Gesicht und seine Füße. Wenn man befürchtet, dass sich dies löst, kann man es verknoten. Sobald er ins Grab gelegt wird, löst man die Knoten, ohne das Leichentuch zu zerreißen.
Abschnitt: Es ist verpönt (Makruh), mehr als drei Tücher für das Leichentuch zu verwenden, da dies eine Verschwendung von Vermögen darstellt, was der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) untersagt hat. Es ist zudem verboten, ohne Notwendigkeit etwas vom Vermögen des Verstorbenen mit ihm zu hinterlassen, aufgrund dessen, was wir bereits erwähnten, außer in Fällen wie dem, der vom Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) überliefert wurde, dass unter ihm in seinem Grab ein Samtstoff (Qatifa) hinterlassen wurde (16). Wenn...
(12) Herausgegeben von Imam Malik im: Kapitel über das Verbot, einer Leichenprozession mit Feuer zu folgen, aus dem Buch der Bestattungen. Al-Muwatta 1/226. (13) In den Handschriften A und M: "'alaihi" (darauf). (14) Die Erläuterung der Maghabin (Körperfalten) folgt zu Beginn der Frage 346. (15) Aus A und M ausgelassen. (16) Herausgegeben von Muslim im: Kapitel über das Legen eines Samtstoffes (Qatifa) ins Grab, aus dem Buch der Bestattungen. Sahih Muslim 2/665, 666. Und At-Tirmidhi im: Kapitel darüber, was über das einzelne Tuch überliefert wurde, das unter den Verstorbenen im Grab gelegt wird, aus den Kapiteln der Bestattungen. = 'Aridat al-Ahwadhi 4/268. Und An-Nasa'i im: Kapitel über das Legen eines Tuches in die Grabnische (Lahd), aus dem Buch der Bestattungen. Al-Mujtaba 4/67. Und Imam Ahmad im: Al-Musnad 1/228, 355.
فَوْقَها حَنُوطًا وكَافُورًا، ثم يَبْسُطُ فَوْقَهما الثَّالِثَةَ، ويَجْعَلُ فَوْقَها حَنُوطًا وكَافُورًا، ولا يُجْعَلُ على وَجْهِ العُلْيَا، ولا على النَّعْشِ شيءٌ من الحَنُوطِ؛ لأنَّ الصِّدِّيقَ، رَضِىَ اللهُ عنه قال: لا تَجْعَلُوا على أكْفانِى حَنُوطًا (١٢). ثم يُحْمَلُ المَيِّتُ مَسْتُورًا بثَوْبٍ فيُوضَعُ فيها (١٣) مُسْتَلْقِيًا؛ لأنَّه أمْكَنُ لإِدْرَاجِه فيها، ويُجْعَلُ ما عِنْدَ رَأْسِه أكْثَرَ ممَّا عند رِجْلَيْه، ويُجْعَلُ من الطِّيبِ على وَجْهِه ومَوَاضِع سُجُودِهِ ومَغَابِنِه (١٤)؛ لأنَّ الحَىَّ يَتَطَيَّبُ هكذا، ويُجْعَلُ بَقِيَّةُ الحَنُوطِ والكَافُورِ في قُطْنٍ، ويُجْعَلُ منه بين أَلْيَتَيْهِ بِرِفْقٍ، ويُكْثِرُ ذلك لِيَرُدَّ شيْئا إن خَرَجَ منه حين تَحْرِيكِه، ويَشُدُّ فَوْقَه خِرْقَةً مَشْقُوقَةَ الطَّرَفِ كالتُّبَّانِ، وهو السَّرَاوِيلُ بلا أكْمامٍ، ويَجْعَلُ البَاقِىَ على مَنَافِذِ وَجْهِه، في فِيهِ، ومِنْخَرَيْهِ، وعَيْنَيْهِ، لِئَلَّا يَحْدُثَ منهنَّ حَادِثٌ، وكذلك في (١٥) الجِرَاحِ النَّافِذَةِ، ويَتْرُكُ على مَوَاضِعِ السُّجُودِ منه؛ لأنَّها أعْضاءٌ شَرِيفَةٌ، ثم يَثْنِى طَرَفَ اللِّفافَةِ العُلْيَا على شِقِّه الأيْمَنِ، ثم يَرُدُّ طَرَفَهَا الآخَرَ على شِقِّه الأيْسَرِ، وإنَّما اسْتُحِبَّ ذلك لئلَّا يَسْقُطَ عنه الطَّرَفُ الأيْمَنُ إذا وُضِعَ على يَمِينِه في القَبْرِ، ثم يَفْعَلُ بالثَّانِيةِ والثَّالِثَةِ كذلك، ثم يَجْمَعُ ما فَضَلَ عند رَأْسِه ورِجْلَيْه، فَيُرَدُّ على وَجْهِهِ ورِجْلَيْه، وإن خافَ انْتِشَارَها عَقَدَها، وإذا وُضِعَ في القَبْرِ حَلَّهَا، ولم يَخْرُقِ الكَفَنَ.
فصل: وتُكْرَهُ الزِّيَادَةُ على ثَلَاثَةِ أثْوَابٍ في الكَفَنِ؛ لما فيه من إضاعةِ المالِ، وقد نَهَى عنه النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، ويَحْرُمُ تَرْكُ شيءٍ مع المَيِّتِ من ماله لغيرِ حاجَةٍ؛ لما ذَكَرْنا، إلَّا مثلَ ما رُوِىَ عن النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، أنَّه تُرِكَ تَحْتَه قَطِيفَةٌ في قَبْرِه (١٦)، فإن
(١٢) أخرجه الإِمام مالك، في: باب النهى عن أن تتبع الجنازة بنار، من كتاب الجنائز. الموطأ ١/ ٢٢٦.(١٣) في أ، م: "عليه".(١٤) يأتى شرح المغابن في أول المسألة ٣٤٦.(١٥) سقط من: أ، م.(١٦) أخرجه مسلم، في: باب جعل القطيفة في القبر، من كتاب الجنائز. صحيح مسلم ٢/ ٦٦٥، ٦٦٦. والترمذي، في: باب ما جاء في الثوب الواحد يلقى تحت الميت في القبر، من أبواب الجنائز. =