Wenn etwas Derartiges hinterlassen wurde, ist dies unbedenklich.
345 - Fragestellung: Er sagte: (Wenn er in ein Hemd [Qamis], ein Lendentuch [Izar] und ein Umhülltuch [Lifafa] gehüllt wird, so wird das Lendentuch direkt auf die Haut gelegt, und das Hemd wird nicht zugeknöpft.)
Das Einhüllen in ein Hemd, ein Lendentuch und ein Umhülltuch ist nicht verpönt; das Vorzüglichste ist zwar das erste [drei Tücher], doch ist dieses [Vorgehen] zulässig, ohne dass darin eine Verpöntheit läge. Der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) bekleidete 'Abdullah ibn Ubayy mit seinem Hemd, als dieser starb. Dies wurde von Al-Bukhari überliefert (1). Man legt ihm also das Lendentuch an, zieht ihm das Hemd an und hüllt ihn danach in das Umhülltuch. Ahmad sagte: Wenn sie ihm ein Hemd anlegen, so ist es mir lieber, wenn es wie das Hemd eines Lebenden ist: mit zwei Ärmeln, Zwickeln (2) und Knöpfen, wobei das Hemd über ihm nicht zugeknöpft werden soll.
Abschnitt: Abu Dawud sagte: Ich fragte Ahmad: Soll ein Mann sein Leichentuch vorbereiten und darin einige Tage beten (3), oder ich sagte: Soll er darin den Weihezustand [Ihram] vollziehen und es dann waschen und für sein Leichentuch bereitlegen? Er hielt dies für gut. Er sagte: Es gefällt mir, wenn es neu oder gewaschen ist. Er lehnte es jedoch ab, dass man es trägt, bis es schmutzig wird.
Abschnitt: Es ist zulässig, in zwei Tüchern zu bestatten, aufgrund der Aussage des Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) bezüglich des Pilgers im Weihezustand, der von seinem Reittier tödlich gestürzt war: "Wascht ihn mit Wasser und Sidr (Lotosblättern) und hüllt ihn in zwei Tücher." Überliefert von Al-Bukhari (4). Suwaid ibn Ghafala pflegte zu sagen: Er wird in zwei Tüchern bestattet. Al-Awza'i sagte: Zwei Tücher genügen, und das Mindeste, was genügt, ist ein einziges Tuch, das seinen ganzen Körper bedeckt. Umm 'Atiyya sagte: Als wir fertig waren – sie meint mit der Waschung der Tochter des Gesandten Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) –, warf er uns sein Untergewand [Haqw] zu (5) und sagte: "Hüllt sie darin ein." Und er fügte dem nichts hinzu.
= 'Aridat al-Ahwadhi 4/268. Und An-Nasa'i im: Kapitel über das Legen eines Tuches in die Grabnische (Lahd), aus dem Buch der Bestattungen. Al-Mujtaba 4/67. Und Imam Ahmad im: Al-Musnad 1/228, 355. (1) Die Überlieferung wurde bereits auf Seite 383 zitiert. (2) Im Original, A: "Takhariisan". Die Erläuterung der Dakhariis (Zwickel) wurde auf Seite 368 erläutert. (3) In den Handschriften A und M: "yusalla" (gebetet). (4) Die Überlieferung wurde bereits auf Seite 376 zitiert. (5) Al-Haqw: Das Lendentuch, das über der Schamgegend festgebunden wird.