Überliefert von Al-Bukhari (6). Er sagte: Die Bedeutung von "ash'irnaha iyyahu" ist: "Hüllt sie darin ein". Ibn 'Aqil sagte: Die primäre Schamgegend ('Awra) wird durch ein einziges Tuch bedeckt, daher ist der Körper des Verstorbenen [mit mehr] noch vorzugswürdiger. Der Qadi sagte: Weniger als drei Tücher genügen für jemanden nicht, der dazu in der Lage ist. Ähnliches wird von 'A'isha überliefert, und er argumentierte damit, dass, falls weniger als diese zulässig wären, die Bestattung darin für jemanden, der Waisen unter sich hat, aus Gründen der Vorsicht für sie nicht zulässig wäre. Die korrekte Auffassung ist jedoch die erste, und das, was der Qadi erwähnte, ist nicht zutreffend; denn es ist zulässig, mit dem Guten zu bestatten, auch wenn die Genüge bereits durch weniger als dies erzielt wird.
Abschnitt: Ahmad sagte: Ein Knabe wird in ein Tuch [Khirqa] gehüllt, und wenn er in drei Tücher gehüllt wird, so ist dies unbedenklich. Ebenso sagte es Ishaq, und in ähnlicher Weise äußerten sich Sa'id ibn al-Musayyib, Ath-Thawri, die Anhänger der Lehrmeinung [As-hab ar-Ra'y] und andere. Es gibt keinen Dissens unter ihnen, dass ein Tuch ihm genügt und [dass es] – wenn er in drei gehüllt wird – unbedenklich ist; denn er ist ein männliches Wesen, daher gleicht er dem Mann.
Abschnitt: Wenn ein Mann kein Tuch findet, das seinen gesamten Körper bedeckt, so bedeckt er seinen Kopf und legt auf seine Beine Gras oder Blätter, wie von Khabbab überliefert wurde, dass Mus'ab ibn 'Umayr am Tag von Uhud getötet wurde und nichts für ihn gefunden wurde, worin man ihn hätte einwickeln können, außer einem gestreiften Umhang [Namira] (9). Wenn wir ihn auf seinen Kopf legten, kamen seine Füße zum Vorschein, und wenn wir ihn auf seine Füße legten, kam sein Kopf zum Vorschein. Da befahl uns der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm), seinen Kopf zu bedecken und auf seine Füße etwas Idhkhir (10) [eine wohlriechende Grasart] zu legen. Überliefert von Al-Bukhari (11). Wenn er nichts findet, außer dem, was
(6) Die Überlieferung des Hadith von Umm 'Atiyya wurde bereits auf Seite 375 zitiert. (7) In A und M: "wa ruwiya" (und es wurde überliefert). (8) In M: "wa in" (und wenn). (9) An-Namira: Ein Umhang mit weißen und schwarzen Streifen, den die Beduinen trugen. (10) Al-Idhkhir: Eine wohlriechende Pflanze, die weiß wird, wenn sie trocknet. (11) In: Kapitel über denjenigen, der kein Leichentuch findet..., aus dem Buch der Bestattungen; und in: Kapitel über die Auswanderung des Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) und seiner Gefährten nach Medina, aus dem Buch der Vorzüge der Helfer [Ansar]; und in: Kapitel über die Schlacht von Uhud, und Kapitel über diejenigen, die von den Muslimen am Tag von Uhud getötet wurden, aus dem Buch der Feldzüge [Maghazi]; und in: Kapitel über den Vorzug der Armut, aus dem Buch der weichmachenden Überlieferungen [Riqaq]. Sahih Al-Bukhari 2/98, 5/71, 72, 121, 122, 131, 8/119. Ebenso von Muslim herausgegeben in: Kapitel über das Leichentuch des Verstorbenen, aus dem Buch der Bestattungen. Sahih Muslim 2/649. Und von Abu Dawud in: Kapitel über den Beweis, dass das Leichentuch aus dem gesamten Vermögen finanziert wird, aus dem Buch der Testamente, und in: =