Abschnitt: Ahmad sagte: „Es gefällt mir nicht, wenn sie in etwas aus Seide eingehüllt wird.“ Al-Hasan, Ibn al-Mubarak und Ishaq verabscheuten dies ebenfalls. Ibn al-Mundhir sagte: „Ich kenne keinen anderen Gelehrten, der eine davon abweichende Meinung vertritt.“ Hinsichtlich der Zulässigkeit, eine Frau in Seide einzuhüllen, gibt es zwei Annahmen (8); denn die sachgemäßere von beiden ist die Erlaubnis, da es zu ihrer Kleidung zu Lebzeiten gehörte. Wir haben es ihr jedoch verboten, weil sie nicht mehr der Ort für Schmuck und Verlangen ist. Ebenso ist es verabscheuungswürdig, sie in gefärbte Stoffe (wie Saflor und ähnliches) einzuhüllen; aus demselben Grund. Al-Awza'i sagte: „Der Verstorbene soll nicht in gefärbten Stoffen eingehüllt werden, außer in solchen aus 'Asb“, das heißt, was mit 'Asb gefärbt wurde. Dies ist eine Pflanze, die im Jemen wächst. (9)
351 - Problem: Er sagte: „Ihr Haar wird zu drei Zöpfen geflochten und hinter ihr herabgelegt.“
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Haar der verstorbenen Frau gewaschen wird. Wenn es hochgesteckt war, wird es gelöst, dann gewaschen und anschließend zu drei Zöpfen geflochten: zwei an den Seiten und einer in der Mitte (Nāsiya), und es wird nach hinten gelegt. Dies ist auch die Ansicht von al-Shafi'i, Ishaq und Ibn al-Mundhir. Al-Awza'i und die Anhänger der Vernunft (As-hāb al-Ra'y) sagten: „Es wird nicht geflochten, sondern links und rechts an ihren Wangen herabhängen gelassen, dann wird das Kopftuch darüber gelegt; denn das Flechten erfordert das Kämmen, wobei ihr Haar reißen und ausfallen würde (1) (2).“ Unser Argument ist das, was Umm 'Atiyya überlieferte: „Wir flochten ihr Haar zu drei Zöpfen und legten sie hinter sie.“ Sie meinte damit die Tochter des Gesandten Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm). Dies ist ein konsensual überlieferter Hadith (4). Bei Muslim heißt es: „Dann flochten wir ihr Haar zu drei Zöpfen; zwei an den Seiten und einen an der Stirn.“ Bei al-Bukhari heißt es: „Sie machten das Haar der Tochter des Gesandten Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) zu drei Zöpfen; sie lösten es,“,
(8) In A: „ihtam“. In M: „hatman“. (9) Im Lisan: „'Asb“ sind jemenitische Gewebe, deren Garn „'asaba“ wird, das heißt, es wird zusammengefügt und festgezogen, dann gefärbt und gewebt, so dass es gemustert erscheint, weil das, womit es abgebunden wurde, weiß bleibt. (1) In A, M: „fayanqati'u“. (2) In A, M: „wa-yantifu“. (3) Fehlt in: A, M. (4) Die Quellenangabe wurde auf Seite 375 vorangestellt.