Leichenzüge (10). Dies erfolgt in drei Arten: Erstens, dass man das Totengebet (Salat) über sie verrichtet und dann weggeht. Zayd ibn Thabit sagte: „Wenn du gebetet hast, dann hast du deine Pflicht erfüllt.“ Abu Dawud sagte: „Ich sah Ahmad unzählige Male das Totengebet über Leichen verrichten, ohne dass er ihnen bis zum Grab folgte und ohne dass er um Erlaubnis fragte.“ Zweitens, dass man ihr bis zum Grab folgt und stehen bleibt, bis sie beigesetzt ist; dies aufgrund des Wortes des Gesandten Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm): „Wer einem Leichenzug beiwohnt, bis er betet, für den ist ein Qirat; und wer ihr beiwohnt, bis sie beigesetzt wird, für den sind zwei Qirat.“ Es wurde gefragt: „Was sind die beiden Qirat?“ Er sagte: „Wie zwei gewaltige Berge.“ Dies ist übereinstimmend überliefert (11). Drittens, dass man nach der Beisetzung stehen bleibt, für den Verstorbenen um Vergebung bittet, Allah für ihn um Standhaftigkeit bittet und für ihn mit Barmherzigkeit betet; denn es wurde vom Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) überliefert, dass er stehen blieb, wenn er einen Verstorbenen beigesetzt hatte, und sagte: „Bittet für ihn um Vergebung und bittet Allah für ihn um Standhaftigkeit, denn er wird jetzt befragt.“ Überliefert von Abu Dawud (12). Es wurde von Ibn 'Umar überliefert, dass er bei ihm nach der Beisetzung den Anfang der Sure al-Baqara und deren Ende zu rezitieren pflegte.
Kapitel: Es ist für den Begleiter eines Leichenzuges empfehlenswert, demütig zu sein, über sein eigenes Ende nachzudenken, durch den Tod und das, was mit dem Verstorbenen geschieht, ermahnt zu werden; er soll nicht über weltliche Dinge sprechen und nicht lachen. Es sagte
(10) Die Quellenangabe dazu wurde bereits auf Seite 361 genannt. (11) Überliefert von al-Bukhari im Kapitel: „Abschnitt über die Begleitung von Leichenzügen“ und „Kapitel über denjenigen, der wartet, bis die Beisetzung erfolgt“, aus dem Buch der Leichenzüge, Sahih al-Bukhari 2/110; und Muslim im Kapitel: „Über den Vorzug des Totengebets und der Begleitung von Leichenzügen“, aus dem Buch der Leichenzüge, Sahih Muslim 2/652. Ebenso überliefert von Abu Dawud im Kapitel: „Über den Vorzug des Totengebets und das Begleiten von Leichenzügen“, aus dem Buch der Leichenzüge, Sunan Abi Dawud 2/180; at-Tirmidhi im Kapitel: „Was über den Vorzug des Totengebets berichtet wurde“, aus den Kapiteln über die Leichenzüge, 'Aridat al-Ahwadhi 4/261; an-Nasa'i im Kapitel: „Über den Vorzug dessen, der einem Leichenzug folgt“ und „Kapitel über den Lohn dessen, der das Totengebet verrichtet“, aus dem Buch der Leichenzüge, sowie im Kapitel: „Teilnahme an Leichenzügen“, aus dem Buch des Glaubens (Iman), al-Mujtaba 4/44, 63, 8/106; Ibn Majah im Kapitel: „Was über den Lohn dessen, der das Totengebet verrichtet und auf die Beisetzung wartet, berichtet wurde“, aus dem Buch der Leichenzüge, Sunan Ibn Majah 1/491; und Imam Ahmad im Musnad 2/2, 3, 31, 144, 233, 246, 273, 280, 387, 401, 430, 458, 470, 475, 480, 493, 498, 503, 521, 3/20, 27, 97, 4/294, 5/131. (12) Im Kapitel: „Über das Bitten um Vergebung am Grab für den Verstorbenen zum Zeitpunkt des Weggehens“, aus dem Buch der Leichenzüge, Sunan Abi Dawud 2/192.