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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 398

Übersetzung · DE

Abu Dawud und at-Tirmidhi überlieferten ihn (5). Von Anas wird Ähnliches berichtet, dies überlieferte Ibn Majah (6). Ibn al-Mundhir sagte: „Es ist erwiesen, dass der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm), Abu Bakr und 'Umar vor dem Leichenzug zu gehen pflegten.“ Von Ibn 'Umar wird berichtet, dass er sagte: „Die Sunna bezüglich des Leichenzuges ist, dass man vor ihm geht.“ Abu Salih sagte: „Die Gefährten des Gesandten Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) pflegten vor dem Leichenzug zu gehen, weil sie Fürsprecher für ihn sind, wie durch seine Worte (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) belegt wird: ‚Es gibt keinen Verstorbenen, für den eine Gemeinschaft von Muslimen betet, die hundert Personen erreicht, die alle für ihn Fürbitte einlegen, ohne dass ihnen die Fürbitte für ihn gewährt wird.‘ Dies überlieferte Muslim (7). Und er (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: ‚Es gibt keine vierzig Gläubigen, die für einen Gläubigen Fürbitte einlegen, ohne dass Allah, der Mächtige und Erhabene, ihnen die Fürbitte gewährt.‘ Dies überlieferte Ibn Majah (8). Aus diesem Grund sagen sie im Bittgebet für ihn: ‚O Allah, wir sind zu Dir gekommen als seine Fürsprecher, so gewähre uns die Fürbitte für ihn.‘ Der Fürsprecher geht demjenigen voraus, für den er Fürbitte einlegt. Den Hadith von Ibn Mas'ud überliefert Abu Majid, und dieser ist unbekannt (Majhul). Zu Yahya wurde gesagt: ‚Wer ist dieser Abu Majid?‘ Er sagte: ‚Ein Vogel, der davonflog.‘ At-Tirmidhi sagte: ‚Ich hörte Muhammad ibn Isma'il diesen Hadith für schwach erklären.‘ Der andere Hadith wurde nicht von den Verfassern der Sunan-Werke erwähnt, und sie sagten: ‚Er ist schwach.‘ Des Weiteren deuten wir ihn auf denjenigen, der ihm zum Gebetsplatz oder zur Bestattung vorausgeht, ohne bei ihm zu sein. Und ihr Qiyas...

Anmerkungen

(5) Überliefert von Abu Dawud im Kapitel: „Das Gehen vor dem Leichenzug“, aus dem Buch der Leichenzüge, Sunan Abi Dawud 2/183; at-Tirmidhi im Kapitel: „Was über das Gehen vor dem Leichenzug berichtet wurde“, aus den Kapiteln über die Leichenzüge, 'Aridat al-Ahwadhi 4/228. Ebenso überliefert von an-Nasa'i im Kapitel: „Der Platz des Gehenden beim Leichenzug“, aus dem Buch der Leichenzüge, al-Mujtaba 4/46; Ibn Majah im Kapitel: „Über das Gehen vor dem Leichenzug“, aus dem Buch der Leichenzüge, Sunan Ibn Majah 1/475; Imam Malik im Kapitel: „Das Gehen vor dem Leichenzug“, aus dem Buch der Leichenzüge, al-Muwatta' 1/225; und Imam Ahmad im Musnad 2/8, 122. (6) Im Kapitel: „Was über das Gehen vor dem Leichenzug berichtet wurde“, aus dem Buch der Leichenzüge, Sunan Ibn Majah 1/475. (7) Im Kapitel: „Wer von hundert Personen für ihn gebetet wird, für den legen sie Fürbitte ein“, aus dem Buch der Leichenzüge, Sahih Muslim 2/654. Ebenso überliefert von at-Tirmidhi im Kapitel: „Was über das Gebet beim Leichenzug und die Fürbitte für den Verstorbenen berichtet wurde“, aus den Kapiteln über die Leichenzüge, 'Aridat al-Ahwadhi 4/247; an-Nasa'i im Kapitel: „Der Vorzug dessen, für den hundert Personen gebetet haben“, aus dem Buch der Leichenzüge, al-Mujtaba 4/62; und Imam Ahmad im Musnad 6/32, 40, 97, 231. (8) Fehlt im Original; es ist in den Sunan Ibn Majah enthalten. (9) Im Kapitel: „Was über denjenigen berichtet wurde, für den eine Gemeinschaft von Muslimen gebetet hat“, aus dem Buch der Leichenzüge, Sunan Ibn Majah 1/477. Ebenso überliefert von Muslim im Kapitel: „Wer von vierzig Personen für ihn gebetet wird, für den legen sie Fürbitte ein“, aus dem Buch der Leichenzüge, Sahih Muslim 2/655; Abu Dawud im Kapitel: „Der Vorzug des Gebets bei Leichenzügen und deren Begleitung“, aus dem Buch der Leichenzüge, Sunan Abi Dawud 2/181; und Imam Ahmad im Musnad 1/277.

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