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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 39Abschnitt

Übersetzung · DE

ohne Parfüm aufzutragen. Überliefert von Abu Dawud (8). Das Gebet der Frau in ihrem Haus ist besser und vorzüglicher für sie; aufgrund dessen, was Ibn Umar überlieferte, dass der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und gewähre ihm Heil, sagte: „Verwehrt euren Frauen nicht die Moscheen, doch ihre Häuser sind besser für sie.“ Überliefert von Abu Dawud (9). Und er, Allah segne ihn und gewähre ihm Heil, sagte: „Das Gebet einer Frau in ihrem Haus ist besser als ihr Gebet in ihrem Innenhof, und ihr Gebet in ihrer Kammer ist besser als ihr Gebet in ihrem Haus.“ Überliefert von Abu Dawud (10).

Abschnitt: Wenn eine Frau eine einzelne Frau leitet, steht die Frau zu ihrer Rechten, wie es bei einem Ma'mum (Geführten) mit Männern der Fall ist. Wenn sie hinter einem Mann betet, steht sie hinter ihm, aufgrund des Wortes des Propheten, Allah segne ihn und gewähre ihm Heil: „Stellt sie dorthin zurück, wohin Allah sie zurückgestellt hat“ (11). Wenn ein Mann mit ihnen beiden ist, steht er zur Rechten des Imams und die Frau hinter ihnen beiden, so wie Anas überlieferte, dass der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und gewähre ihm Heil, mit ihm und seiner Mutter oder seiner Tante betete; er ließ mich an seiner rechten Seite stehen und ließ die Frau hinter uns stehen. Überliefert von Muslim (12). Wenn beim Imam ein Mann und ein Knabe sind,

Anmerkungen

(8) Im Kapitel: „Was über das Hinausgehen der Frauen zur Moschee berichtet wurde“ aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/134. Ebenso überliefert von al-Darimi im Kapitel: „Über das Verbot, Frauen den Zutritt zu den Moscheen zu verwehren“ aus dem Buch des Gebets. Sunan al-Darimi 1/293. Und ohne den Zusatz „sie sollen hinausgehen, ohne Parfüm aufzutragen“ überliefert von al-Bukhari im Kapitel: „Uns erzählte Abdullah bin Muhammad... etc.“ aus dem Buch des Freitagsgebets. Sahih al-Bukhari 2/7. Und Muslim im Kapitel: „Das Hinausgehen der Frauen zu den Moscheen... etc.“ aus dem Buch des Gebets. Sahih Muslim 1/327. Und Ibn Majah im Kapitel: „Über die Hochachtung vor dem Hadith des Gesandten Allahs, Allah segne ihn und gewähre ihm Heil... etc.“ aus der Einleitung. Sunan Ibn Majah 1/8. Und Imam Malik im Kapitel: „Was über das Hinausgehen der Frauen zu den Moscheen berichtet wurde“ aus dem Buch der Gebetsrichtung. Al-Muwatta 1/197. Und Imam Ahmad im Musnad 2/16, 36, 45, 76, 77, 151, 438, 475, 528, 5/192, 193, 6/69, 70. (9) Im Kapitel: „Was über das Hinausgehen der Frauen zur Moschee berichtet wurde“ aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/134. Ebenso überliefert von Muslim im Kapitel: „Das Hinausgehen der Frauen zu den Moscheen... etc.“ aus den Büchern des Gebets. Sahih Muslim 1/327, ohne den Zusatz „doch ihre Häuser sind besser für sie“. Und Imam Ahmad im Musnad 2/43, 45, 76, 77, 90, 140. (10) Im Kapitel: „Über die Strenge diesbezüglich“ aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/134. (11) Überliefert von Abd al-Razzaq in seinem Musannaf, als mawquf-Überlieferung von Ibn Mas'ud, im Kapitel: „Wenn Frauen der Gemeinschaft beiwohnen“ aus dem Buch des Gebets. Musannaf Abd al-Razzaq 3/149. Es steht in Nasb al-Raya von al-Zayla'i 2/36, wo er sagt: Im Musannaf von Abd al-Razzaq: mawquf von Ibn Mas'ud, und über den Weg von Abd al-Razzaq überlieferte es al-Tabarani in seinem Mu'jam. (12) Im Kapitel: „Über die Zulässigkeit des Gemeinschaftsgebets bei einem freiwilligen Gebet... etc.“ aus dem Buch der Moscheen. Sahih Muslim 1/458. Ebenso überliefert von Abu Dawud im Kapitel: „Wie zwei Männer stehen, wenn einer den anderen leitet“ aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud

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