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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 401Abschnitt

Übersetzung · DE

Dazu. Es wurde von Ibn 'Umar, Abu Huraira, 'Abd Allah ibn Mughaffal, Ma'qil ibn Yasar, Abu Sa'id, 'A'isha und Sa'id ibn al-Musayyib überliefert, dass sie testamentarisch verfügten, nicht mit Feuer (Fackeln/Licht) begleitet zu werden. Ibn Maja (19) überlieferte, dass Abu Musa, als er im Sterben lag, sagte: „Begleitet mich nicht mit einem Räucherbecken (Mijmar).“ Sie fragten ihn: „Hast du diesbezüglich etwas gehört?“ Er sagte: „Ja, vom Gesandten Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm).“ Abu Dawud (20) überlieferte mit seiner Überlieferungskette vom Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm), dass er sagte: „Ein Leichenzug soll nicht mit Lärm noch mit Feuer begleitet werden.“ Wenn er bei Nacht bestattet wird und sie Licht benötigen, so ist dies kein Problem (21); verpönt sind lediglich die Räucherbecken, in denen sich Weihrauch befindet (22). In einem Hadith des Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) heißt es, dass er nachts ein Grab betrat und ihm eine Lampe gebracht wurde (23). At-Tirmidhi sagte: Dies ist ein hasan (guter) Hadith.

Abschnitt: Es ist verpönt, dass Frauen Leichenzügen folgen, aufgrund dessen, was von Umm 'Atiyya überliefert wurde: „Uns wurde das Folgen bei Leichenzügen untersagt, ohne dass es uns jedoch streng zur Pflicht gemacht wurde.“ (Dies ist ein übereinstimmend authentischer Hadith) (24). Dies hielten auch Ibn Mas'ud, Ibn 'Umar, Abu Umama, 'A'isha, Masruq, al-Hasan, an-Nakh'i, al-Awza'i und Ishaq für verpönt. Es wurde überliefert, dass der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) hinauskam und Frauen sitzen sah. Er fragte: „Was lässt euch sitzen?“

Anmerkungen

(19) Im Kapitel: „Was über den Leichenzug gesagt wurde, dass er nicht verzögert werden darf, wenn (das Grab) ausgehoben ist, und nicht mit Feuer begleitet werden soll“, aus dem Buch der Leichenzüge, Sunan Ibn Maja 1/476; Imam Ahmad im Musnad 4/397. (20) Deren Überlieferung wurde auf der vorherigen Seite bereits angeführt. (21) Fehlt im Original (Al-Asl). (22) Im Original (Al-Asl) steht: „verpönt sind...“. (23) Überliefert von at-Tirmidhi im Kapitel: „Was über die Bestattung bei Nacht gesagt wurde“, aus den Kapiteln über die Leichenzüge, 'Aridat al-Ahwadhi 4/277; sowie Ibn Maja im Kapitel: „Was über die Zeiten gesagt wurde, zu denen man nicht über den Toten betet und ihn nicht bestattet“, aus dem Buch der Leichenzüge, Sunan Ibn Maja 1/487. (24) Überliefert von al-Bukhari im Kapitel: „Dass Frauen den Leichenzügen folgen“, aus dem Buch der Leichenzüge, Sahih al-Bukhari 2/99; und von Muslim im Kapitel: „Das Verbot für Frauen, den Leichenzügen zu folgen“, aus dem Buch der Leichenzüge, Sahih Muslim 2/646. Ebenso überliefert von Abu Dawud im Kapitel: „Dass Frauen den Leichenzügen folgen“, aus dem Buch der Leichenzüge, Sunan Abi Dawud 2/180; Ibn Maja im Kapitel: „Was darüber gesagt wurde, dass Frauen den Leichenzügen folgen“, aus dem Buch der Leichenzüge, Sunan Ibn Maja 1/502; und Imam Ahmad im Musnad 6/408.

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