darnach oder er lasse es, denn es gehört zur Sunna. Überliefert von Sa'id in seinen „Sunan“ (1). Dies impliziert die Sunna des Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm). Die Methode des empfohlenen (masnun) Tarbi' besteht darin, dass man beginnt und den linken Pfosten der Bahre auf seine rechte Schulter legt (2), beginnend beim Haupt des Verstorbenen, dann den linken Pfosten beim Fußende ebenfalls auf die rechte Schulter legt (3), dann zum rechten Pfosten beim Haupt des Verstorbenen zurückkehrt und diesen auf seine linke Schulter legt, und dann zum rechten Pfosten beim Fußende wechselt. Dies sagten auch Abu Hanifa und asch-Schafi'i. Von Ahmad (möge Allah ihm gnädig sein) wird überliefert, dass man (die Bahre) umkreist; man nehme also nach der hinteren linken Seite die hintere rechte Seite, dann die vordere. Dies ist die Lehrmeinung von Ishaq. So wurde es auch von Ibn Mas'ud, Ibn Umar, Sa'id ibn Jubayr und Ayyub berichtet. Dies ist zudem leichter. Das Argument für das Erste ist, dass es eine der beiden Seiten ist, weshalb es angemessen ist, an ihr mit dem vorderen Teil zu beginnen, wie beim ersten. Was das Tragen zwischen den beiden Stangen betrifft, so sagte Ibn al-Mundhir: Wir haben von Uthman, Sa'id ibn Malik, Ibn Umar, Abu Hurayra und Ibn az-Zubayr überliefert, dass sie zwischen den beiden Stangen der Bahre trugen. Dies vertraten auch asch-Schafi'i, Ahmad, Abu Thawr und Ibn al-Mundhir. An-Nacha'i, al-Hasan, Abu Hanifa und Ishaq lehnten dies ab. Das Richtige ist das Erste, denn die Gefährten (Allahs Barmherzigkeit sei auf ihnen) haben dies getan, und in ihnen ist ein gutes Vorbild. Malik sagte: Es gibt für das Tragen des Verstorbenen keine feste Zeitvorgabe; man trage ihn, von wo man will. Ähnliches sagte al-Awza'i. Dem Handeln und den Aussagen der Gefährten (Allahs Wohlgefallen auf ihnen) zu folgen (5), ist besser und vorzuziehen.
Abschnitt: Wenn ein Leichenzug an einem vorbeizieht, ist es für ihn nicht erwünscht, dafür aufzustehen, aufgrund der Worte von Ali (Allahs Wohlgefallen auf ihm): „Der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) stand auf und setzte sich dann (wieder).“ Überliefert von Muslim (6). Ishaq sagte: Die Bedeutung von Alis Aussage ist, dass der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) beim Anblick eines Leichenzuges aufzustehen pflegte, dies aber später unterließ. Ahmad sagte: Wenn er aufsteht, so mache ich ihm keinen Vorwurf, und wenn er sitzen bleibt, so ist dies auch kein Problem. Ibn Abi Musa und der Qadi erwähnten, dass das Aufstehen empfohlen (mustahabb) sei, denn der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Wenn einer von euch einen Leichenzug sieht, soll er aufstehen, sobald er ihn sieht, bis er ihn hinter sich gelassen hat.“ Überliefert von Muslim (7). Wir haben bereits erwähnt, dass die letzte der beiden Angelegenheiten des Gesandten Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) das Unterlassen des Aufstehens für den Leichenzug war, und das Festhalten an der späteren Anweisung ist vorzuziehen. So wurde in einem Hadith berichtet, dass ein Jude den Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) beim Aufstehen für einen Leichenzug sah und sagte: „O Muhammad, wir tun es genauso.“ Daraufhin unterließ der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) das Aufstehen dafür (8).
Abschnitt: Wer einem Leichenzug folgt, dem wird empfohlen, sich nicht zu setzen, bis er abgestellt ist. Zu denen, die der Ansicht waren, man solle sich nicht setzen, bis er von den Nacken der Männer abgestellt ist, gehören al-Hasan ibn Ali, Ibn Umar, Abu Hurayra, Ibn az-Zubayr, an-Nacha'i, asch-Sha'bi, al-Awza'i und Ishaq. Das Argument hierfür ist das, was Muslim (9) mit seinem Isnad von Abu Sa'id überlieferte: Er sagte, der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Wenn ihr einem Leichenzug folgt, so setzt euch nicht, bis er abgestellt ist.“ Asch-Schafi'i war der Ansicht, dass dies aufgehoben (mansukh) ist.
(1) Überliefert von Ibn Maja im Kapitel: „Was über die Teilnahme an Leichenzügen überliefert wurde“, aus dem Buch der Leichenzüge, Sunan Ibn Maja 10/474. (2) Im Original (Al-Asl): „al-yamin“. (3) Erschien in [der Handschrift] M nach dem Zitat „dann kehrt er zurück“, das gleich folgt. (4) So steht es in den Abschriften, doch wir haben unter den Gefährten und den Nachfolgern keinen „Sa'id ibn Malik“ gefunden. Der Name von Abu Sa'id al-Khudri lautet Sa'd ibn Malik. (5) Fehlt im Original. (6) Im Kapitel: „Das Aufheben des Aufstehens für Leichenzüge“, aus dem Buch der Leichenzüge, Sahih Muslim 2/662. Ebenso überliefert von Abu Dawud in: