Ali sagt: Der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) pflegte aufzustehen, wenn er einen Leichenzug sah, unterließ dies aber später. Ahmad sagte: Wenn er aufsteht, so mache ich ihm keinen Vorwurf, und wenn er sitzen bleibt, so ist dies auch kein Problem. Ibn Abi Musa und der Qadi erwähnten, dass das Aufstehen empfohlen (mustahabb) sei, denn der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Wenn einer von euch den Leichenzug sieht, soll er aufstehen, sobald er ihn sieht, bis er ihn hinter sich gelassen hat.“ Überliefert von Muslim (7). Wir haben bereits erwähnt, dass die letzte der beiden Angelegenheiten des Gesandten Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) das Unterlassen des Aufstehens für ihn war, und das Festhalten an der späteren Anweisung ist vorzuziehen. So wurde in einem Hadith berichtet, dass ein Jude den Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) beim Aufstehen für einen Leichenzug sah und sagte: „O Muhammad, wir tun es genauso.“ Daraufhin unterließ der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) das Aufstehen dafür (8).
Abschnitt: Wer einem Leichenzug folgt, dem wird empfohlen, sich nicht zu setzen, bis er abgestellt ist. Zu denen, die der Ansicht waren, man solle sich nicht setzen, bis er von den Nacken der Männer abgestellt ist, gehören al-Hasan ibn Ali, Ibn Umar, Abu Hurayra, Ibn az-Zubayr, an-Nacha'i, asch-Sha'bi, al-Awza'i und Ishaq. Das Argument hierfür ist das, was Muslim (9) mit seinem Isnad von Abu Sa'id überlieferte: Er sagte, der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Wenn ihr einem Leichenzug folgt, so setzt euch nicht, bis er abgestellt ist.“ Asch-Schafi'i war der Ansicht, dass dies aufgehoben (mansukh) ist.
= Kapitel über das Aufstehen für Leichenzüge, aus dem Buch der Leichenzüge. Sunan Abi Dawud 2/182. Und al-Tirmidhi, im: Kapitel über die Erlaubnis, das Aufstehen für sie zu unterlassen, aus den Kapiteln über die Leichenzüge. 'Aridat al-Ahwadhi 4/265. Und an-Nasa'i, im: Kapitel über das Stehen für Leichenzüge, aus dem Buch der Leichenzüge. al-Mujtaba 4/64. Und Ibn Maja, im: Kapitel darüber, was über das Aufstehen für Leichenzüge überliefert wurde, aus dem Buch der Leichenzüge. Sunan Ibn Maja 1/493. Und Imam Ahmad, im: Musnad 1/82. (7) Im: Kapitel über das Aufstehen für Leichenzüge, aus dem Buch der Leichenzüge. Sahih Muslim 2/659, 660. Ebenso überliefert von al-Bukhari, im: Kapitel über das Aufstehen für Leichenzüge und Kapitel darüber, wann man sich setzen soll, wenn man für den Leichenzug aufgestanden ist, aus dem Buch der Leichenzüge. Sahih al-Bukhari 2/107. Und Abu Dawud, im: Kapitel über das Aufstehen für Leichenzüge, aus dem Buch der Leichenzüge. Sunan Abi Dawud 2/181. Und al-Tirmidhi, im: Kapitel darüber, was über das Aufstehen für Leichenzüge überliefert wurde, aus den Kapiteln über die Leichenzüge. 'Aridat al-Ahwadhi 4/263, 264. Und an-Nasa'i, im: Kapitel über den Befehl zum Aufstehen für Leichenzüge, aus dem Buch der Leichenzüge. al-Mujtaba 4/36. Und Ibn Maja, im: Kapitel darüber, was über das Aufstehen für Leichenzüge überliefert wurde, aus dem Buch der Leichenzüge. Sunan Ibn Maja 1/492. Und Imam Ahmad, im: Musnad 3/445. (8) Überliefert von Ibn Maja, im: Kapitel darüber, was über das Aufstehen für Leichenzüge überliefert wurde, aus dem Buch der Leichenzüge. Sunan Ibn Maja 1/493. (9) Im: Kapitel über das Aufstehen für Leichenzüge, aus dem Buch der Leichenzüge. Sahih Muslim 2/660. Ebenso überliefert von Abu Dawud, im: Kapitel über das Aufstehen für Leichenzüge, aus dem Buch der Leichenzüge. Sunan Abi Dawud 2/181. Und Imam Ahmad, im: Musnad 3/38. Abu Dawud erwähnte - nach der Überlieferung des Hadith - die folgende Meinungsverschiedenheit zwischen der Überlieferung von al-Thawri und Abu Mu'awiya.