und eine Frau, und sie beten ein freiwilliges Gebet (Tattawu'), so stehen sie hinter dem Imam und die Frau hinter ihnen. Wie Anas überlieferte, dass der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und gewähre ihm Heil, mit ihnen betete. Er sagte: „Ich und der Waise reihten uns hinter ihm ein, und die Frau hinter uns. Der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und gewähre ihm Heil, betete mit uns zwei Rak'at und ging dann fort.“ Überliefert von den beiden (Bukhari und Muslim) (13). Wenn es jedoch ein Pflichtgebet (Fard) ist, stellt er den Mann zu seiner Rechten und den Jungen zu seiner Linken, so wie es Abdullah bin Mas'ud mit Alqama und al-Aswad tat, und er überlieferte vom Propheten, Allah segne ihn und gewähre ihm Heil, dass er dies getan habe. Überliefert von Abu Dawud (14). Wenn sie beide zusammen zu seiner Rechten stehen, so ist dies kein Problem, und wenn sie hinter ihm stehen. Al-Athram überlieferte, dass Ahmad in dieser Angelegenheit zögerte und sagte: „Ich weiß es nicht.“ Dann wurde ihm der Hadith von Anas erwähnt. Er sagte: „Das gilt für das freiwillige Gebet.“ Unsere Gefährten (Hanaabilah) sind sich darin uneinig. Einige von ihnen sagten: „Es ist nicht gültig; denn der Knabe eignet sich nicht als Imam für Männer bei den Pflichtgebeten (15), daher bildet er keine Reihe mit ihnen, wie die Frau.“ Ibn Aqil sagte: „Es ist gültig; denn es ist zulässig, dass er in einer Reihe mit einem Mann beim freiwilligen Gebet steht, daher ist es auch beim Pflichtgebet zulässig, wie beimjenigen, der ein freiwilliges Gebet verrichtet und neben jemandem steht, der ein Pflichtgebet verrichtet. Es ist keine Bedingung für die Gültigkeit seiner Reihenbildung, dass seine Imamschaft gültig ist, was durch den Frevler, den Sklaven, den Reisenden beim Freitagsgebet und denjenigen, der ein Pflichtgebet verrichtet, während der andere ein freiwilliges betet, belegt wird. Dies unterscheidet sich von der Frau; denn es ist zulässig, dass er in einer Reihe mit Männern beim freiwilligen Gebet steht und sie dabei leitet, in einer Überlieferung, anders als bei der Frau.“ Al-Hasan sagte bezüglich dreier Personen, von denen eine eine Frau ist: „Sie stehen hintereinander, einige hinter anderen.“ Unser Argument ist der Hadith von Anas, und dies ist die Ansicht der meisten Gelehrten. Wir kennen niemanden, der dem widersprochen hätte, außer al-Hasan. Dem Gebot der Sunna zu folgen, ist vorzuziehen, und die Aussage von al-Hasan führt dazu, dass der Mann alleine steht, was durch die Hadithe von Wabisah und Ali bin Shayban widerlegt wird (16). Wenn Männer, Knaben, Hermaphroditen und Frauen zusammenkommen, treten die Männer vor, dann die Knaben, dann die Hermaphroditen, dann die Frauen; denn der Prophet, Allah segne ihn und gewähre ihm Heil, betete und reihte [die Männer auf, dann reihte er] (17) hinter ihnen die Knaben auf. Überliefert von Abu Dawud (18).
Abschnitt: Wenn eine Frau in der Reihe der Männer steht (19), ist dies verpönt (makruh), aber ihr Gebet wird nicht ungültig, ebenso wenig wie das Gebet derjenigen, die neben ihr stehen. Dies ist die Rechtsschule von al-Shafi'i. Abu Bakr sagte: „Das Gebet desjenigen, der neben ihr steht, und desjenigen, der hinter ihr steht, wird ungültig, nicht aber ihr eigenes Gebet.“ Dies ist die Ansicht von Abu Hanifa; denn es ist verboten, an ihrer Seite zu stehen, ähnlich wie wenn man direkt vor dem Imam stünde. Unser Argument ist: Wenn sie außerhalb des Gebets an seiner Seite stünde, würde sein Gebet nicht ungültig werden, ebenso wenig im Gebet. Es ist bestätigt, dass A'isha vor dem Gesandten Allahs, Allah segne ihn und gewähre ihm Heil, lag, während er betete (20). Zu ihrer Aussage, dass dies verboten sei, sagen wir: Sie ist diejenige, die davon abgehalten wurde, mit ihnen zu stehen.
1/143. Und al-Nasa'i im Kapitel: „Wenn es zwei Männer und zwei Frauen sind“, und im Kapitel: „Der Standplatz des Imams... etc.“, und im Kapitel: „Das Gemeinschaftsgebet, wenn sie zu dritt sind... etc.“ aus dem Buch der Imamschaft. Al-Mujtaba 2/67, 68, 80. Und Ibn Majah im Kapitel: „Zwei bilden eine Gemeinschaft“ aus dem Buch des Iqama. Sunan Ibn Majah 1/312. Und Imam Ahmad im Musnad 1/215, 252, 284, 285, 287, 341, 347, 354, 357, 360, 364, 365, 3/242, 258. (13) Überliefert von al-Bukhari im Kapitel: „Das Gebet auf der Matte“ aus dem Buch des Gebets. Sahih al-Bukhari 1/106, 107. Und Muslim im Kapitel: „Über die Zulässigkeit des Gemeinschaftsgebets beim freiwilligen Gebet... etc.“ aus dem Buch der Moscheen. Sahih Muslim 1/457. Ebenso überliefert von Abu Dawud im Kapitel: „Wenn sie zu dritt sind, wie stehen sie?“ aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/143, 144. Und al-Tirmidhi im Kapitel: „Was berichtet wurde über den Mann, der betet, während Männer und Frauen bei ihm sind“ aus den Kapiteln des Gebets. 'Aridat al-Ahwadhi 2/32. Und al-Nasa'i im Kapitel: „Wenn sie zu dritt sind und eine Frau dabei ist“ aus dem Buch der Imamschaft. Al-Mujtaba 2/67. Und Imam Malik im Kapitel: „Zusammenfassendes Kapitel über das Duha-Gebet“. Al-Muwatta 1/153. Und Imam Ahmad im Musnad 3/131, 149, 164. (14) Im Kapitel: „Wenn sie zu dritt sind, wie stehen sie?“ aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/144. Ebenso überliefert von al-Nasa'i im Kapitel: „Der Standplatz des Imams, wenn sie zu dritt sind, und die Meinungsverschiedenheit darüber“ aus dem Buch des Gebets. Al-Mujtaba 2/66. (15) In der Handschrift M: „das Pflichtgebet“.