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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 417362 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und er hebt seine Hände bei jedem Takbīr)

Übersetzung · DE

seiner Gefährten. Und er sagte: „Ich kenne darin nichts“, denn wenn es ein vorgeschriebenes Bittgebet gäbe, wäre es überliefert worden. Es wurde jedoch von Ahmad überliefert, dass er bittet und dann den Taslim spricht; denn es ist ein Stehen im Gebet, also sollte darin ein vorgeschriebenes Gedenken (Dhikr) enthalten sein, wie bei demjenigen vor dem vierten Takbir. Ibn Abi Musa und Abu al-Khattab sagten: Er spricht: {„Unser Herr, gib uns in dieser Welt Gutes und im Jenseits Gutes, und bewahre uns vor der Strafe des Feuers“} (1). Und es wurde gesagt, er spreche: „O Allah, vorenthalte uns nicht seinen Lohn und lass uns nach ihm nicht in die Irre gehen.“ Dieser Dissens bezieht sich auf die Empfehlenswertheit, aber es besteht im Madhhab kein Dissens darüber, dass es nicht verpflichtend ist und dass das kurze Innehalten nach dem Takbir vorgeschrieben ist. Al-Dschuzschani hat über seine Überlieferungskette von Zayd ibn Arqam überliefert, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – vier Takbire sprach, dann sagte, was Allah wollte, und sich dann abwandte (2). Al-Dschuzschani sagte: „Ich dachte, dass diese Pause (3) dazu da sei, damit die letzte der Reihen (den Takbir) sprechen könne, denn wenn der Imam den Takbir spricht und dann den Taslim macht, fürchtete ich, dass sein Taslim vor dem Takbir der letzten (3) Reihen geschieht. Wenn es so ist, so ist Allah, der Erhabene, derjenige, der den Erfolg gewährt. Wenn es aber anders ist, so sage ich mich vor Allah, dem Erhabenen, davon los, dem Gesandten Allahs – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – etwas zu unterstellen, was er nicht wollte, oder gegen das zu handeln, was er wollte.“

362 – Rechtsfrage; Er sagte: „Und er hebt seine Hände bei jedem Takbir.“

Die Gelehrten sind sich einig darüber, dass derjenige, der das Gebet für die Verstorbenen verrichtet, seine Hände beim ersten Takbir, den er spricht, hebt. Ibn 'Umar pflegte seine Hände bei jedem Takbir zu heben. Dies sagten auch Salim, 'Umar ibn 'Abd al-'Aziz, 'Ata', Qays ibn Abi Hazim, az-Zuhri, Ishaq, Ibn al-Mundhir, al-Awza'i und asch-Schafi'i. Malik, ath-Thawri und Abu Hanifa sagten: Er hebt seine Hände nicht außer beim ersten; da jeder Takbir die Stelle einer Rak'a einnimmt und die Hände nicht bei allen Rak'at gehoben werden. Unser Gegenbeweis ist das, was von Ibn 'Umar überliefert wurde, der sagte: „Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – pflegte seine Hände bei jedem Takbir zu heben“ (1).

Anmerkungen

(1) Sure al-Baqara 201. (2) Herausgegeben von Imam Ahmad, in: al-Musnad 3/370. (3) Fehlt in: dem Original. (1) Az-Zayla'i schreibt dies ad-Daraqutni in seinem Werk „al-'Ilal“ zu, als marfu'-Überlieferung von Ibn 'Umar. Nasb ar-Raya 2/285. Al-Bayhaqi verzeichnete es =

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