ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 421Abschnitt

Übersetzung · DE

Denn ich habe dies in keinem anderen Buch als dem von Ibn 'Aqil gesehen, und Ahmad hat sich bereits der Gegenansicht zugewandt und missbilligte es, dass eine einzelne Person eine Reihe bildet. Hätte Ahmad einen Hadith dazu gekannt, wäre er nicht davon abgewichen. Das Korrekte in dieser Angelegenheit ist, dass man jeweils zwei Personen eine Reihe bilden lässt.

Abschnitt: Es ist empfehlenswert, die Reihe beim Totengebet gerade auszurichten. Ahmad hat dies ausdrücklich dargelegt. Zu 'Ata' wurde gesagt: „Wird den Leuten auferlegt, die Reihen beim Totengebet so auszurichten, wie sie es im (Pflicht-)Gebet tun?“ Er antwortete: „Nein, das sind Leute, die Bittgebete sprechen und um Vergebung bitten.“ Ahmad gefiel diese Aussage von 'Ata' nicht, und er sagte: „Sie sollen ihre Reihen gerade ausrichten, denn es ist ein Gebet.“ Dies gilt auch, weil der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – den Tod des Negus (an-Najaschi) an dem Tag verkündete, an dem er starb, zum Gebetsplatz hinausging, sie in Reihen aufstellte und vier Takbire sprach. Dies ist überliefert (Muttafaq 'alayh). Es wurde von Abu al-Malih überliefert, dass er das Totengebet sprach, sich dann umwandte und sagte: „Richtet euch gerade aus, damit eure Fürbitte vollkommen wird.“

Abschnitt: Es ist unbedenklich, das Totengebet in der Moschee zu verrichten, sofern keine Verunreinigung befürchtet wird. Dies ist die Ansicht von asch-Schafi'i, Ishaq, Abu Thawr und Dawud. Malik und Abu Hanifa missbilligten dies, weil vom Propheten – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – überliefert wurde, dass er sagte: „Wer ein Totengebet in der Moschee spricht, für den gibt es nichts (d.h. keinen Lohn).“

Anmerkungen

(15) In A, M: „ahad“ (jemand). (16) Herausgegeben von al-Bukhari, im: Kapitel über denjenigen, der den Tod eines Angehörigen selbst verkündet; Kapitel über das Verrichten des Totengebets auf dem Gebetsplatz und in der Moschee; Kapitel über das viermalige Sprechen des Takbir beim Totengebet, aus dem Buch der Totengebete; und im: Kapitel über den Tod des Negus, aus dem Buch der Vorzüge der Ansar. Sahih al-Bukhari 2/92, 111, 112, 5/65. Und Muslim, im: Kapitel über den Takbir beim Totengebet, aus dem Buch der Totengebete. Sahih Muslim 2/656, 657. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud, im: Kapitel über das Gebet für einen Muslim, der im Land des Unglaubens stirbt, aus dem Buch der Totengebete. Sunan Abi Dawud 2/189. Und an-Nasa'i, im: Kapitel über die Reihen beim Totengebet und Kapitel über die Anzahl der Takbire beim Totengebet, aus dem Buch der Totengebete. al-Mudschtaba 4/56, 59. Und Ibn Madscha, im: Kapitel darüber, was über das Gebet für den Negus überliefert wurde, aus dem Buch der Totengebete. Sunan Ibn Madscha 1/490. Und Imam Malik, im: Kapitel über den Takbir bei Totengebeten, aus dem Buch der Totengebete. al-Muwatta' 1/226, 227. Und Imam Ahmad, im: al-Musnad 2/281, 438, 439. (17) In M: „Abu al-Malidsch“. Es handelt sich um Abu al-Malih ibn Usama al-Hudhali; man sagte, sein Name sei 'Amir, oder auch etwas anderes; er war ein Tabi'i. Siehe seine Biografie in: Tahdhib al-Tahdhib 12/246. (18) Im Original: „wa-li-tahsuna“ (und damit sie vollkommen werde).

ZurückBand 3 · Seite 421Weiter
Zurück3·421Weiter