etwas aus seinen Überlieferungen zu akzeptieren, da er verwirrt war; andere hingegen akzeptieren von ihm nur das, was er speziell von Ibn Abi Dhi'b überliefert hat. Dies ist dann auf die Fälle zu beziehen, in denen ein Auslaufen oder eine Verunreinigung der Moschee befürchtet wird.
Abschnitt: Was nun das Totengebet auf dem Friedhof betrifft, [so gibt es dazu von Ahmad (26) zwei Überlieferungen. Die erste lautet: Es ist unbedenklich, da der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – an einem Grab betete, während er sich auf dem Friedhof befand] (27). Ibn al-Mundhir sagte: Nafi' erwähnte, dass das Totengebet für Aischa und Umm Salama inmitten der Gräber von al-Baqi' gesprochen wurde. Abu Huraira sprach das Totengebet für Aischa, und Ibn 'Umar wohnte dem bei (28). Dies tat auch 'Umar ibn 'Abd al-'Aziz. Die zweite Überlieferung lautet: Dies ist verpönt (makruh). Dies wurde von 'Ali, 'Abd Allah ibn 'Umar, Ibn al-'As und Ibn 'Abbas überliefert, und dies vertraten auch 'Ata', an-Nakha'i, asch-Schafi'i, Ishaq und Ibn al-Mundhir, basierend auf dem Wort des Propheten – Allahs Segen und Friede seien auf ihm –: „Die gesamte Erde ist eine Gebetsstätte, außer dem Friedhof und dem Badehaus.“ (29) Und weil es kein Ort für ein Gebet ist, außer dem Totengebet selbst, wurde [das Totengebet] (30) darin verpönt, wie beim Badehaus.
364 - Rechtsfrage; er sagte: (Wer einen Teil des Takbir verpasst hat, holt ihn nacheinander nach. Wenn er jedoch mit dem Imam den Taslim spricht und nicht nachholt, so ist das unbedenklich.)
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es für jemanden, der einen Teil (1) des Totengebets verpasst hat, empfohlen (sunna) ist, das Versäumte nachzuholen. Zu denen, die sagten, man solle das Versäumte nachholen, gehören Sa'id ibn al-Musayyab, 'Ata' und an-Nakha'i,
(26) Im Original: „fihi“ (darin). (27) Fehlt in: A. Die Quellenangabe der diesbezüglichen Hadithe erfolgt in Rechtsfrage 370. (28) Herausgegeben von 'Abd ar-Razzaq, im: Kapitel darüber, ob das Totengebet inmitten der Gräber gesprochen werden darf, aus dem Buch der Totengebete. al-Musannaf 3/525. (29) Die Quellenangabe wurde bereits in 2/468, 469 dargelegt. (30) Im Original: „as-Salah“ (das Gebet). (1) In A, M: „bi-takbir“ (mit einem Takbir).