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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 424

Übersetzung · DE

az-Zuhri, Ibn Sirin, Qatada, Malik, ath-Thawri, asch-Schafi'i, Ishaq und die Anhänger der Vernunftlehre (Ahl ar-Ra'y). Wenn er jedoch vor dem Nachholen den Taslim spricht, so ist das unbedenklich. Dies ist die Ansicht von Ibn 'Umar, al-Hasan, Ayyub as-Sakhtiyani und al-Awza'i. Sie sagten: Er holt den verpassten Takbir des Totengebets nicht nach. Ahmad sagte: Wenn er es nicht nachholt, so macht das nichts. Al-'Umari überlieferte von Nafi', von Ibn 'Umar, dass er es nicht nachholt (2). Und wenn er sie nacheinander spricht, so ist das unbedenklich. Dasselbe sagte Ibrahim. Er sagte auch: Man beeile sich mit dem Takbir, bevor er (der Imam) das Gebet beendet. Abu l-Khattab sagte: Wenn er den Taslim spricht, bevor er es nachgeholt hat, ist sein Gebet dann gültig? Darüber gibt es zwei Überlieferungen; eine davon lautet: Es ist nicht gültig. Dies ist die Lehrmeinung von Abu Hanifa, Malik und asch-Schafi'i, aufgrund der Aussage des Propheten – Friede und Segen seien auf ihm –: „Was ihr vom Gebet erreicht habt, das verrichtet, und was ihr verpasst habt, das vollendet.“ (4) Und in einem anderen Wortlaut: „...so holt es nach.“ Dies geschieht in Analogie zu den übrigen Gebeten. Unsere Argumentation stützt sich auf die Aussage von Ibn 'Umar, für die unter den Gefährten kein Widerspruch bekannt ist. Es wurde von Aischa überliefert, dass sie sagte: „O Gesandter Allahs, ich spreche das Totengebet, doch ein Teil des Takbir entgeht mir?“ Er antwortete: „Was du gehört hast, das sprich mit, und was du verpasst hast, dafür gibt es für dich kein Nachholen.“ (5) Dies ist eindeutig. Zudem handelt es sich um aufeinanderfolgende Takbire während des Stehens, daher ist das Nachholen dessen, was man davon verpasst hat, nicht verpflichtend, so wie bei den Takbiren des 'Id-Gebets. Ihr Hadith bezieht sich auf die fünf täglichen Gebete, was durch den ersten Teil des Hadith belegt wird: „...und kommt nicht dazu, während ihr eilt.“ Es wurde überliefert, dass er (der Prophet) bei der Bestattung von Sa'd so sehr eilte, dass sein Überwurf von seinen Schultern fiel. Daraus lässt sich schließen, dass mit diesem Hadith nicht dieses Gebet (das Totengebet) gemeint war. Zudem ist der Hadith, den wir angeführt haben, spezifischer als jener, weshalb er vorzuziehen ist. Die Analogie zu den übrigen Gebeten ist nicht haltbar, da man in keinem anderen Gebet den Takbir isoliert nachholt; zudem wird sie durch die Takbire des 'Id-Gebets entkräftet. Wenn dies feststeht, so gilt: Wann immer er nachholt, spricht er den Takbir nacheinander, ohne

Anmerkungen

(2) Herausgegeben von Ibn Abi Schaiba, im: Kapitel über jemanden, der einen Teil des Takbir beim Totengebet verpasst hat, ob er ihn nachholen soll oder nicht, aus dem Buch der Totengebete. al-Musannaf 3/306. (3) In A, M: „fala“ (so nicht). (4) Die Quellenangabe wurde bereits in 2/116 dargelegt. (5) Wir haben ihn nicht gefunden.

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