Es gibt keine festen Regeln für die Anzahl der Personen, die in das Grab hinabsteigen dürfen. Ahmad hat dies explizit festgelegt, sodass die Anzahl gemäß dem Zustand des Verstorbenen, seinem Bedarf und dem, was in seiner Angelegenheit am einfachsten ist, bemessen wird. Al-Qadi sagte: Es ist empfehlenswert, dass die Anzahl ungerade ist, denn der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, wurde von dreien in die Nische (Lahd) gelegt, wobei dies möglicherweise zufällig geschah oder aufgrund ihres Bedarfs daran. Abu Dawud überlieferte von Abu Murahhib, dass Abd al-Rahman ibn Awf in das Grab des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, hinabstieg. Er sagte: „Es ist, als sähe ich sie, ihrer vier.“ Wenn die Person, die den Bestattungsvorgang leitet, ein Rechtsgelehrter (Faqih) ist, so ist dies gut, da er das Wissen darüber benötigt, was er im Grab zu tun hat.
368 – Frage: Er sagte: (Und das Leichentuch wird im Grab nicht aufgeschlitzt, und die Knoten werden gelöst.)
Was das Aufschlitzen des Leichentuchs betrifft, so ist dies nicht zulässig, da es eine unnötige Verschwendung darstellt und die Scharia dies nicht vorsieht. Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wenn einer von euch seinen Bruder einhüllt, so soll er sein Leichentuch schön machen.“ [Überliefert von Muslim] (1). Das Zerreißen beschädigt es und nimmt ihm seine Schönheit. Was das Lösen der Knoten an seinem Kopf und an seinen Füßen betrifft, so ist dies empfehlenswert; denn das Knoten geschah aus Furcht, dass es sich öffnet, und diese Sorge ist durch seine Bestattung nun hinfällig. Es wurde überliefert, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, als er Nu'aym ibn Mas'ud al-Aschdscha'i in das Grab legte, die Befestigungsstifte mit seinem Mund entfernte (2). Von Ibn Mas'ud und Samura ibn Jundab wurde Ähnliches überliefert.
(9) Im Kapitel: „Wie viele Personen betreten das Grab?“, aus dem Buch der Bestattungen. Sunan Abi Dawud 2/190. (10) Im [Al-Asl]: „er bedarf“ (yahtadschu). (1) Ausgefallen in [Al-Asl] und [A]. Herausgegeben von Muslim, im Kapitel: „Über die Verschönerung des Leichentuchs des Verstorbenen“, aus dem Buch der Bestattungen. Sahih Muslim 2/651. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud, im Kapitel: „Über das Leichentuch“, aus dem Buch der Bestattungen. Sunan Abi Dawud 2/176; at-Tirmidhi, im Kapitel dazu, aus den Kapiteln über Bestattungen. 'Aridat al-Ahwadhi 4/217; an-Nasa'i, im Kapitel über den Befehl, das Leichentuch zu verschönern, aus dem Buch der Bestattungen. al-Mudschtaba 3/28; Ibn Madscha, im Kapitel über das, was an Leichentüchern empfohlen wird, aus dem Buch der Bestattungen 1/473; und Imam Ahmad, im al-Musnad 3/295, 329, 349, 372. (2) Herausgegeben von al-Baihaqi, im Kapitel: „Über das Knoten der Leichentücher bei Furcht vor dem Öffnen und deren Lösung, wenn sie ihn ins Grab legen“, aus dem Buch der Bestattungen. as-Sunan al-Kubra 3/407.