Es sei denn, es handelt sich um ein geringes Maß, aufgrund der Aussage des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu Ali, Allahs Wohlgefallen mit ihm: „Lasse kein Bildnis, ohne es auszulöschen, und kein Grab, das emporragt, ohne es zu ebnen.“ Überliefert von Muslim (7) und anderen. Das emporragende Grab (al-muschrif) ist jenes, das deutlich erhöht wurde, wie durch die Aussage von al-Qasim über die Beschaffenheit des Grabes des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und seiner beiden Gefährten belegt wird: „Weder hochragend noch flach.“ Es ist empfehlenswert, Wasser auf das Grab zu sprengen, damit die Erde fest wird. Abu Rafi' sagte: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, ebnete (das Grab von) Sa'd ein und sprengte Wasser auf sein Grab.“ Überliefert von Ibn Madscha (8). Von Dschabir ist überliefert, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, Wasser auf sein Grab sprengen ließ (9). Beide wurden von al-Khallal überliefert.
Abschnitt: Es ist unbedenklich, das Grab mit einem Stein oder einem Stück Holz zu kennzeichnen. Ahmad sagte: „Es ist unbedenklich, wenn ein Mann eine Markierung am Grab anbringt, an der er es erkennt.“ Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, markierte das Grab von Uthman ibn Maz'un. Abu Dawud (10) überlieferte mit seiner Kette von al-Muttalib, dass er sagte: Als Uthman ibn Maz'un starb, wurde sein Leichnam herausgebracht (11) und bestattet. Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, befahl einem Mann, ihm einen Stein zu bringen, doch er konnte ihn nicht tragen. Da erhob sich der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, entblößte seine Unterarme, trug ihn dann und legte ihn an das Kopfende, wobei er sagte: „Ich möchte damit das Grab meines Bruders kennzeichnen (12) und jeden, der von seiner Familie stirbt, in seiner Nähe bestatten.“ Überliefert von Ibn Madscha (13) vom Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, in der Überlieferung von Anas.
(7) Im Kapitel: „Der Befehl zur Einebnung der Gräber“, aus dem Buch der Bestattungen. Sahih Muslim 2/666. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud im Kapitel: „Über die Einebnung des Grabes“, aus dem Buch der Bestattungen. Sunan Abi Dawud 2/192. Und von al-Tirmidhi im Kapitel: „Was über die Einebnung der Gräber berichtet wurde“, aus den Kapiteln der Bestattungen. 'Aridat al-Ahwadhi 4/269. Und von al-Nasa'i im Kapitel: „Die Einebnung von Gräbern, wenn sie emporragen“, aus dem Buch der Bestattungen. al-Mudschtaba 4/73. Und von Imam Ahmad im Musnad 1/96, 129, 145. (8) Im Kapitel: „Was über das Einbetten des Verstorbenen ins Grab berichtet wurde“, aus dem Buch der Bestattungen. Sunan Ibn Madscha 1/495. (9) Herausgegeben von al-Baihaqi im Kapitel: „Über das Sprengen von Wasser auf Gräber und das Legen von Kies darauf“, aus dem Buch der Bestattungen. as-Sunan al-Kubra 3/411. (10) Im Kapitel: „Über die Zusammenlegung von Verstorbenen in einem Grab und das Kennzeichnen des Grabes“, aus dem Buch der Bestattungen. Sunan Abi Dawud 2/189, 190. (11) In [A] und [M]: „mit einer Leiche“. (12) In den Abschriften: „Ich erkenne“ (a'lam). Das im Sunan Abi Dawud Festgelegte ist „Ich kennzeichne“ (ata'allamu). (13) Im Kapitel: „Was über die Markierung am Grab berichtet wurde“, aus dem Buch der Bestattungen. Sunan Ibn Madscha 1/498.