Abschnitt: Es ist empfehlenswert, auf einem Friedhof zu bestatten, auf dem viele Rechtschaffene und Märtyrer liegen, damit man durch ihren Segen profitiert; ebenso verhält es sich mit ehrenvollen Orten. Al-Bukhari und Muslim (40) überlieferten mit ihren Überlieferungsketten, dass Musa, Friede sei auf ihm, als ihn der Tod ereilte, Allah den Erhabenen darum bat, ihn dem Heiligen Land um einen Steinwurf näherzubringen. Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wäre ich dort, so würde ich euch sein Grab beim roten Sandhügel zeigen.“
Abschnitt: Das Vereinen von Verwandten bei der Bestattung ist gut, aufgrund des Ausspruchs des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, als er Uthman ibn Maz'un bestattete: „Bestattet bei ihm diejenigen, die aus seiner Familie sterben.“ (41) Und weil dies die Besuche für sie erleichtert und mehr dazu führt, für sie um Erbarmen zu flehen. Es ist gemäß der Sunna, den Vater vorzuziehen, dann denjenigen, der ihm im Alter und in der Tugend folgt, sofern dies möglich ist.
Abschnitt: Es ist empfehlenswert, den Märtyrer dort zu bestatten, wo er getötet wurde. Ahmad sagte: „Was die Gefallenen betrifft, so gilt der Hadith von Jabir, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: ‚Bestattet die Gefallenen an ihren Sterbeorten.‘“ (42) Ibn Majah (43) überlieferte, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, befahl, die Gefallenen von Uhud an ihre Sterbeorte zurückzubringen. Was andere als diese betrifft, so wird der Verstorbene nicht von seinem Land in ein anderes Land überführt, es sei denn zu einem triftigen Zweck. Dies ist die Lehrmeinung von al-Awza'i und Ibn al-Mundhir. Abd Allah ibn Abi Mulayka sagte: „Abd al-Rahman ibn Abi Bakr starb in Abessinien, er wurde nach Mekka überführt und dort bestattet. Als A'isha ankam, kam sie zu seinem Grab, dann...“
(40) Herausgegeben von al-Bukhari, in: Kapitel: Wer die Bestattung im Heiligen Land oder Ähnlichem wünscht, aus dem Buch der Begräbnisse. Sahih al-Bukhari 2/113, und Muslim, in: Kapitel über die Vorzüge von Musa, Friede sei auf ihm, aus dem Buch der Vorzüge. Sahih Muslim 4/1842, 1843. Ebenso herausgegeben von al-Nasa'i, in: Kapitel: Eine weitere Art, aus dem Buch der Begräbnisse. Al-Mujtaba 4/96. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 2/269, 315. (41) Seine Quellenangabe wurde bereits auf Seite 436 dargelegt. (42) Herausgegeben von Abu Dawud, in: Kapitel über den Verstorbenen, der von Land zu Land überführt wird, und die Ablehnung dessen, aus dem Buch der Begräbnisse. Sunan Abi Dawud 2/180. Und al-Nasa'i, in: Kapitel: Wo wird der Märtyrer bestattet?, aus dem Buch der Begräbnisse. Al-Mujtaba 4/65. Und Ibn Majah, in: Kapitel: Was über das Gebet für die Märtyrer und ihre Bestattung berichtet wurde, aus dem Buch der Begräbnisse. Sunan Ibn Majah 1/486. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 3/308, 398. (43) Siehe: Quellenangabe des vorangegangenen Hadith.