darin. Wenn man diesbezüglich im Zweifel ist, soll man sich an Sachkundige wenden. Wenn jemand gräbt und dabei Gebeine findet, soll er sie wieder begraben und an einer anderen Stelle graben. Ahmad hat dies explizit so festgelegt (47) und begründet dies damit, dass das Brechen des Knochens eines Verstorbenen dem Brechen des Knochens eines Lebenden gleichkommt. Ahmad wurde zu einem Verstorbenen befragt, der aus seinem Grab in ein anderes überführt werden sollte. Er sagte: „Wenn es etwas gibt, das ihn stört [ist es zulässig]. Talha wurde umgebettet, und ebenso wurde A'isha umgebettet.“ Er wurde auch zu Leuten befragt, die in Gärten oder an ungeeigneten Orten bestattet wurden. Er sagte: „Mu'adh hat seine Frau exhumiert, und sie war in Lumpen eingehüllt, also gab er ihr ein neues Leichentuch.“ Abu 'Abd Allah sah kein Problem darin, sie umzubetten.
370 – Fragestellung: Er sagte: „Wer das Gebet über ihm verpasst hat, darf auf dem Grab beten.“
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer das Totengebet verpasst hat, darf es verrichten, solange der Verstorbene noch nicht beigesetzt wurde. Ist er jedoch bereits beigesetzt, so darf man das Gebet [am Grab] (1) bis zu einem Monat danach verrichten. Dies ist die Auffassung der Mehrheit der Gelehrten unter den Gefährten des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – und anderen. Dies wurde von Abu Musa, Ibn 'Umar und A'isha, Allahs Wohlgefallen auf ihnen allen, überliefert. Dies ist auch die Ansicht von al-Awza'i und al-Shafi'i. Al-Nakha'i, al-Thawri, Malik und Abu Hanifa sagten: „Das Totengebet wird nicht wiederholt, es sei denn für den Vormund (Wali), falls dieser abwesend war. Auch am Grab wird das Gebet nur unter dieser Bedingung verrichtet. Wäre dies zulässig, so würde man am Grab des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – in allen Epochen beten.“ Wir stützen uns auf das, was überliefert wurde: Der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – erwähnte einen Mann, der gestorben war, und sagte: „Zeigt mir sein Grab.“ Er kam zu seinem Grab und betete über ihm. Dies ist ein Konsens-Hadith (2). Von Ibn 'Abbas wird überliefert, dass er mit dem Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – an einem einsamen Grab vorbeikam, woraufhin er (der Prophet) sich an die Spitze stellte und sie hinter ihm beteten (3). Ahmad, Allah erbarme sich seiner, sagte:
(47) Fehlt im Originaltext. (1) Im Original: „'alayha“ (über ihr [der Leiche]). (2) Herausgegeben von al-Bukhari, in: Kapitel über das Fegen der Moschee und das Aufheben von Lumpen, Schmutz und Stöcken, aus dem Buch des Gebets; und in: Kapitel über die Benachrichtigung bei einer Beerdigung; und Kapitel über das Gebet am Grab, nachdem es zugeschüttet wurde, aus dem Buch der Begräbnisse. Sahih al-Bukhari 1/124, 2/92, 113. Und Muslim, in: Kapitel über das Gebet am Grab, aus dem Buch der Begräbnisse. Sahih Muslim 2/659. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud, in: Kapitel über das Gebet am Grab, aus dem Buch der Begräbnisse. Sunan Abi Dawud 2/189. Und Ibn Maja, in: Kapitel darüber, was über das Gebet am Grab berichtet wurde, aus dem Buch der Begräbnisse. Sunan Ibn Maja 1/490. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 2/353, 388. (3) Herausgegeben mit verschiedenen Wortlauten von al-Bukhari, in: Kapitel über die Waschung der Kinder und wann für sie die Waschung (Ghusl) verpflichtend ist... usw., aus dem Buch...