Der andere. Er sagte: Dies ist die Wahl von Abu Hafs al-Barmaki, denn es ist ihm möglich, bei der Bestattung anwesend zu sein, um für ihn oder an seinem Grab zu beten. Abu Abdullah ibn Hamid hat für einen Verstorbenen gebetet, der in einem der beiden Stadtteile von Bagdad starb, während er sich im anderen Stadtteil befand, weil der Verstorbene abwesend (gha'ib) ist, so dass das Gebet für ihn zulässig wurde, wie bei einem Abwesenden in einer anderen Stadt. Dies ist jedoch hinfällig (14), falls er sich mit ihm im selben Stadtteil befände.
Abschnitt: Das Gebet für den Abwesenden ist auf einen Monat beschränkt, ähnlich wie das Gebet am Grab, weil nicht bekannt ist, dass danach noch etwas von ihm ohne Verwesung übrig geblieben wäre. Ibn 'Aqil sagte bezüglich dessen, der von wilden Tieren gefressen wurde oder verbrannt ist: Es ist möglich, dass für ihn nicht gebetet wird, da er nicht mehr existiert, im Gegensatz zum Vermissten oder Ertrunkenen, da von diesem noch etwas übrig geblieben ist, für das gebetet werden kann. [Und es wird für ihn gebetet] (15), wenn er ertrunken ist (16) vor der Waschung, wie bei einem Abwesenden in einer fernen Stadt, da die Waschung aufgrund eines Hindernisses unmöglich wurde; dies ist so, als ob ein Lebender außerstande wäre, sich zu waschen oder den Tayammum zu vollziehen, so betet er gemäß seinem Zustand.
371 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn der Imam fünf Takbir-Rufe spricht, so spricht man mit seinem Takbir mit.)
Es besteht im Madhhab kein Dissens darüber, dass es nicht zulässig ist, über sieben Takbir-Rufe hinauszugehen oder weniger als vier zu sprechen; das Vorzüglichste sind vier, und man darf sie nicht überschreiten. Über das, was dazwischen liegt, gibt es unterschiedliche Überlieferungen. Die offenkundige Aussage von al-Khiraqi ist, dass der Ma'mum (der hinter dem Imam Betende) dem Imam folgt, wenn dieser fünf Takbir-Rufe spricht, er folgt ihm jedoch nicht bei einer weiteren Steigerung darüber hinaus. Dies überlieferte al-Athram von Ahmad. Harb überlieferte von Ahmad, dass man nicht mit ihm den Takbir spricht, wenn er fünf Takbir-Rufe spricht, und dass man den Taslim erst zusammen mit dem Imam vollzieht. Al-Khallal sagte: Jeder, der von Abu Abdullah (Ahmad) berichtet, widerspricht dem. Zu jenen, die es nicht für richtig hielten, dem Imam bei einer Steigerung über vier Takbir-Rufe hinaus zu folgen, gehören al-Thawri, Malik, Abu Hanifa und al-Shafi'i.
(13) Fehlt im Original. (14) In A und M: "mukhtass" (speziell). (15) Fehlt im Original. (16) In A und M: "'urifa" (bekannt wurde). (1) In A und M: "anqas" (weniger).