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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 448

Übersetzung · DE

Und Ibn 'Aqil wählte dies aus, weil es sich um eine nicht als Sunna festgelegte Mehrung durch den Imam handelt, weshalb der Ma'mum ihm darin nicht folgen darf, ähnlich wie beim Qunut in der ersten Gebetsrak'a. Unsere Begründung stützt sich auf das, was von Zayd ibn Arqam überliefert wurde, dass er bei einem Leichenzug fünf Takbir-Rufe sprach und sagte: Der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – pflegte sie so zu sprechen. Dies wurde von Muslim, Sa'id ibn Mansur und anderen (2) herausgegeben. In einer Überlieferung von Sa'id heißt es: Er wurde danach gefragt, worauf er antwortete: Es ist die Sunna des Gesandten Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil. Sa'id sagte: Uns berichtete Khalid ibn 'Abd Allah von Yahya al-Jabiri, von 'Isa, einem Klienten (mawla) von Hudhayfa, dass er bei einem Leichenzug fünf Takbir-Rufe sprach. Als man ihn darauf ansprach, sagte er: Mein Herr und mein Wohltäter betete bei einem Leichenzug und sprach fünf Takbir-Rufe. Hudhayfa erwähnte, dass der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – dies ebenfalls tat (3). Er überlieferte mit seinem Isnad, dass 'Ali bei Sahl ibn Hunayf das Totengebet verrichtete und dabei fünf Takbir-Rufe sprach. Auch die Gefährten von Mu'adh pflegten bei Leichenzügen fünf Takbir-Rufe zu sprechen. Al-Khallal überlieferte mit seinem Isnad von 'Umar ibn al-Khattab, er sagte: All dies hat es gegeben, vier und fünf, doch er ordnete den Menschen vier an. Ahmad sagte: Der Isnad des Hadith von Zayd ibn Arqam ist gut (jayyid); Schu'ba hat ihn von 'Amr ibn Murra, von 'Abd al-Rahman ibn Abi Layla, von Zayd ibn Arqam überliefert. Und es ist bekannt, dass die mit ihm Betenden ihm dabei folgten. Al-Athram überlieferte von 'Ali – Allahs Wohlgefallen auf ihm –, dass er bei den Gefährten des Gesandten Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil –, die nicht zu den Teilnehmern von Badr gehörten, fünf Takbir-Rufe zu sprechen pflegte, und bei allen anderen Menschen vier (4). Und dies ist

Anmerkungen

(2) Herausgegeben von Muslim in: Kapitel über das Gebet am Grab, aus dem Buch der Leichen (Kitab al-Jana'iz). Sahih Muslim 2/659. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud in: Kapitel über den Takbir beim Leichenzug, aus dem Buch der Leichen. Sunan Abi Dawud 2/187. Und al-Tirmidhi in: Kapitel über das, was bezüglich des Takbir beim Leichenzug überliefert wurde, aus den Kapiteln über Leichen. 'Aridat al-Ahwadhi 4/239. Und al-Nasa'i in: Kapitel über die Anzahl der Takbir-Rufe beim Leichenzug, aus dem Buch der Leichen. Al-Mujtaba 4/59. Und Ibn Maja in: Kapitel über das, was bezüglich dessen überliefert wurde, der fünf Takbir-Rufe spricht, aus dem Buch der Leichen. Sunan Ibn Maja 1/482. Und Imam Ahmad in: Musnad 3/367, 368, 370, 371, 372. (3) Herausgegeben von Ibn Abi Shayba in: Kapitel über denjenigen, der bei einem Leichenzug fünf Takbir-Rufe sprach, aus dem Buch der Leichen. Al-Musannaf 3/303. (4) Herausgegeben von al-Daraqutni in: Kapitel über das Sprechen eines Taslim beim Leichenzug sowie vier oder fünf Takbir-Rufe und das Rezitieren der Fatiha, aus dem Buch der Leichen. Sunan al-Daraqutni 2/73. Und al-Bayhaqi in: Kapitel über denjenigen, der bei der Mehrung der Takbir-Rufe über vier hinaus der Auffassung war, dies den Vorzüglichen unter den Menschen vorzubehalten, aus dem Buch der Leichen. Al-Sunan al-Kubra 4/137. Und Ibn Abi Shayba in: Kapitel über denjenigen, der bei einem Leichenzug fünf Takbir-Rufe sprach, aus dem Buch der Leichen. Al-Musannaf 3/303.

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