Gelehrtenwelt die vier Takbir-Rufe befürwortet; zu ihnen zählen Umar und sein Sohn, Zayd ibn Thabit, Jabir, Ibn Abi Awfa, al-Hasan ibn Ali, al-Bara' ibn 'Azib, Abu Hurayra, 'Uqba ibn 'Amir, Ibn al-Hanafiyya, 'Ata' und al-Awza'i. Dies ist die Ansicht von Malik, Abu Hanifa, al-Thawri und al-Shafi'i, denn der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – sprach über al-Najashi vier Takbir-Rufe. Dies ist konsensual überliefert (15). Er sprach auch vier Takbir-Rufe an einem Grab, nachdem es zugeschüttet worden war, und Umar versammelte die Menschen auf vier Takbir-Rufe. Zudem gilt, dass die meisten Pflichtgebete nicht mehr als vier Einheiten umfassen und eine Verringerung nicht zulässig ist. Von Ibn 'Abbas wurde überliefert, dass er bei einem Leichengebet drei Takbir-Rufe sprach (16), was jedoch Abu 'Abd Allah missfiel. Er sagte: Anas sprach einmal aus Vergesslichkeit drei Takbir-Rufe und wiederholte daraufhin das Gebet. Dies steht auch im Widerspruch zu dem, was vom Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – überliefert wurde. Zudem verhält es sich wie beim Gebet mit vier Einheiten: Wenn man davon eine Rak'a auslässt, wird es ungültig; ebenso verhält es sich hier: Wer absichtlich einen Takbir auslässt, dessen Gebet ist ungültig, so als ob er vorsätzlich eine Rak'a unterlassen hätte. Wenn man ihn aus Versehen auslässt, ist es möglich, dass man es wiederholt, wie Anas es tat, oder dass man den Takbir nachholt, sofern der zeitliche Abstand nicht zu groß geworden ist, ähnlich wie beim Vergessen einer Rak'a. Die Niederwerfung wegen Vergesslichkeit (Sujud al-Sahw) ist in beiden Fällen nicht vorgesehen.
Abschnitt: Ahmad, möge Allah ihm gnädig sein, sagte: Er spricht die Takbir-Rufe über ein Leichengebet, dann bringen sie ein weiteres, er setzt den Takbir bis sieben fort und unterbricht dann, ohne mehr als das zu sprechen, bis die vier Leichenbahren angehoben sind. Unsere Gefährten sagten: Wenn er über ein Leichengebet den Takbir gesprochen hat und dann ein weiteres gebracht wird, spricht er den zweiten Takbir über beide und beabsichtigt (Niyya) beide dabei. Wenn ein drittes gebracht wird, spricht er den dritten Takbir über alle drei und beabsichtigt sie. Wenn ein viertes gebracht wird, spricht er den vierten Takbir über alle, beabsichtigt sie (17) und vervollständigt dann den Takbir über sie bis auf sieben, damit für die vierte Leiche vier Takbir-Rufe erreicht werden, da eine geringere Anzahl nicht zulässig ist; für die erste Leiche ergeben sich so sieben, was die maximale Anzahl ist, bis zu der der Takbir reicht. Wenn dann ein fünftes gebracht wird, beabsichtigt er es beim Takbir nicht, und selbst wenn er es beabsichtigen würde, wäre es nicht zulässig, da er sich sonst in einer Lage befände, in der er entweder mehr als sieben Takbir-Rufe sprechen oder bei einem von ihnen unter vier bleiben müsste, und beides ist nicht erlaubt. Genauso verhält es sich, wenn ein zweites nach dem Takbir gebracht wird.
(15) Die Nachweise hierfür wurden bereits auf Seite 421 angeführt. (16) Überliefert von 'Abd al-Razzaq im Kapitel über das Takbir-Sprechen beim Leichengebet, im Buch der Leichen (Al-Musannaf 3/481), und von Ibn Abi Shayba im Kapitel über denjenigen, der beim Leichengebet drei Takbir-Rufe spricht, im Buch der Leichen (Al-Musannaf 3/303). (17) In den Ausgaben A und M ausgelassen.
أهْلِ العِلْمِ يَرَوْنَ التَّكْبِيرَ أَرْبَعًا؛ منهم عمرُ وابْنُه، وزيدُ بن ثابِتٍ، وجابِرٌ، وابنُ أبِى أوْفَى، والحسنُ بن عليٍّ، والبَرَاءُ بنُ عازِبٍ، وأبو هُرَيْرَةَ، وعُقْبَةُ بن عامِرٍ، وابنُ الحَنَفِيَّةِ، وعَطَاءٌ، والأوْزَاعِىُّ. وهو قَوْلُ مالِكٍ، وأبي حنيفةَ، والثَّوْرِىِّ، والشَّافِعِىِّ؛ لأنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- كَبَّرَ عَلَى النَّجَاشِىِّ أرْبَعًا. مُتَّفَقٌ عليه (١٥). كَبَّرَ عَلى قَبْرٍ بعدَ ما دُفِنَ أرْبَعًا. وجَمَعَ عمرُ النَّاسَ على أرْبَعٍ. ولأنَّ أَكْثَرَ الفَرَائِضِ لا تَزِيدُ على أرْبَعٍ، ولا يجوزُ النُّقْصَانُ منها. ورُوِىَ عن ابنِ عَبَّاسٍ، أنَّه كَبَّرَ عَلى الجِنَازَةِ ثلاثًا (١٦). ولم يُعْجِبْ ذلك أبا عبدِ اللَّه. وقال: قد كَبَّرَ أنَسٌ ثلاثًا نَاسِيًا، فأعَادَ. ولأنَّه خِلافُ ما نُقِلَ عن النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، ولأنَّ الصلاةَ الرُّبَاعِيَّةَ إذا نَقَصَ منها رَكْعَةً بَطَلَتْ، كذلك ها هُنا، فإنْ نَقَصَ منها تَكْبِيرَةً عَامِدًا بَطَلَتْ، كما لو تَرَكَ رَكْعَةً عَمْدًا، وإنْ تَرَكَها سَهْوًا احْتَمَلَ أن يُعِيدَها، كما فَعَلَ أَنَسٌ، ويَحْتَمِلُ أنْ يُكَبِّرَها، ما لم يَطُلِ الفَصْلُ، كما لو نَسِىَ رَكْعَةً، ولا يُشْرَعُ لها سُجُودُ سَهْوٍ في المَوْضِعَيْنِ.
فصل: قال أحمدُ، رَحِمَهُ اللهُ: يُكَبِّرُ على الجِنازَةِ فيَجِيئُونَ بأُخْرَى، يُكَبِّرُ إلى سَبْعٍ ثم يَقْطَعُ، ولا يَزِيدُ على ذلك حتى تُرْفَعَ الأرْبَعُ. قال أصْحابُنا: إذا كَبَّرَ عَلى جِنازَةٍ، ثم جِىءَ بأُخْرَى، كَبَّرَ الثَّانيةَ عليهما، ويَنْويهما، فإنْ جِىءَ بِثَالِثَةٍ كَبَّرَ الثَّالِثَةَ عليهنَّ، وَنوَاهُنَّ، فإنْ جِىءَ بِرَابِعَةٍ كَبَّرَ الرَّابِعَةَ علَيهنَّ، ونَواهُنَّ (١٧)، ثم يُكْمِلُ التَّكْبِيرَ عليهنَّ إلى سَبْعٍ، لِيَحْصُلَ للرَّابِعَةِ أَرْبَعُ تَكْبِيرَاتٍ، إذْ لا يجوزُ النُّقْصَانُ منهنَّ، ويَحْصُلُ لِلْأُولَى سَبْعٌ، وهو أكْثَرُ ما يَنْتَهِى إليه التَّكْبِيرُ، فإن جِىءَ بخَامِسَةٍ لم يَنْوِهَا بالتَّكْبِيرِ، وإن نَوَاهَا لم يَجُزْ؛ لأنَّه دَائِرٌ بينَ أن يَزِيدَ على سَبْعٍ أو يَنْقُصَ في تَكْبِيرِها عن أَرْبَعٍ، وكلاهما لا يجوزُ، وهكذا لو جِىءَ بِثَانِيةٍ بعدَ تَكْبِيرَةِ
(١٥) تقدم تخريجه في صفحة ٤٢١.(١٦) أخرجه عبد الرزاق، في: باب التكبير على الجنازة، من كتاب الجنائز. المصنف ٣/ ٤٨١. وابن أبي شيبة، في: باب من كبر على الجنازة ثلاثًا، من كتاب الجنائز. المصنف ٣/ ٣٠٣.(١٧) سقط من: أ، م.