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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 459

Übersetzung · DE

dass er sagte: "Über das Kind wird das Gebet nicht gesprochen, und es erbt nicht und wird nicht beerbt, bis es einen Schrei ausstößt." Dies wurde von al-Tirmidhi überliefert (4). Zudem ist für ihn kein Urteil über die Lebensfähigkeit bestätigt, er erbt nicht und wird nicht beerbt; daher wird das Gebet nicht über ihn gesprochen, wie bei dem, der noch keine vier Monate alt ist. Unsere Begründung ist das, was al-Mughira überlieferte, dass der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – sagte: "Und über den Abort wird das Gebet gesprochen." Überliefert von Abu Dawud und al-Tirmidhi (5). In der Wortfassung von al-Tirmidhi heißt es: "Und über das Kind wird das Gebet gesprochen." Er sagte: Dies ist ein Hasan-Sahih-Hadith. Ahmad erwähnte dies und stützte sich darauf, ebenso wie auf den Hadith von Abu Bakr al-Siddiq – möge Allah mit ihm zufrieden sein –, der sagte: "Niemand hat ein größeres Anrecht darauf, dass über ihn das Gebet gesprochen wird, als das Kind" (6). Dies, weil er ein Lebewesen ist, in das der Geist eingehaucht wurde; daher wird das Totengebet über ihn gesprochen, wie über das Kind, das einen Schrei ausstößt. Denn der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – berichtete in seinem wahrhaftigen und wahrhaftigen Hadith, dass der Geist nach vier Monaten in ihn eingehaucht wird (7). Bezüglich ihres Hadith sagte al-Tirmidhi: Die Leute sind sich darüber uneins, und einige haben ihn als Mawquf überliefert. Al-Tirmidhi sagte: Dies scheint korrekter zu sein als die Marfu'-Überlieferung. Was das Erbe betrifft, so liegt dies daran, dass seine Lebensfähigkeit zum Zeitpunkt des Todes seines Erblassers nicht bekannt ist (8), und dies ist eine der Bedingungen (9) für das Erbe. Eine der Bedingungen des Gebets ist, dass es jemanden trifft, in dem Leben ist, und dies ist durch den Hadith, den wir erwähnten, bekannt geworden. Zudem ist das Gebet über ihn ein Bittgebet für ihn und seine Eltern und eine gute Tat; daher bedarf es darin keiner vorsorglichen Sicherheit und Gewissheit über das Vorhandensein des Lebens, im Gegensatz zum Erbe. Was denjenigen betrifft, der noch keine vier Monate alt ist, so wird er nicht gewaschen, das Gebet wird nicht über ihn gesprochen; er wird in ein Tuch gewickelt und begraben. Wir kennen hierin keine Meinungsverschiedenheit, außer von Ibn Sirin, der sagte: Es wird über ihn gebetet, wenn bekannt ist, dass der Geist in ihn eingehaucht wurde. Der Hadith des Wahrhaftigen und Wahrhaftigen weist jedoch darauf hin, dass der Geist erst nach vier Monaten in ihn eingehaucht wird. Davor ist er kein Lebewesen, daher wird über ihn nicht gebetet, wie über leblose Gegenstände oder Blut.

Anmerkungen

(4) In: Kapitel über das, was über das Unterlassen des Gebets für den Fötus überliefert wurde, bis er einen Schrei ausstößt, aus den Kapiteln über die Begräbnisse. 'Aridat al-Ahwadhi 4/249. Ebenso von al-Darimi überliefert, in: Kapitel über das Erbe des Kindes, aus dem Buch der Erbteile. Sunan al-Darimi 2/393. (5) Überliefert von Abu Dawud, in: Kapitel über das Gehen vor der Leichenprozession, aus dem Buch der Begräbnisse. Sunan Abi Dawud 2/183. Und al-Tirmidhi, in: Kapitel über das, was über das Gebet für Kinder überliefert wurde, aus den Kapiteln über die Begräbnisse. 'Aridat al-Ahwadhi 4/248. Ebenso überlieferten es mit der Wortfassung von al-Tirmidhi al-Nasa'i, in: Kapitel über den Platz des Reitenden bei der Prozession, Kapitel über den Platz des Gehenden bei der Prozession und Kapitel über das Gebet für Kinder, aus dem Buch der Begräbnisse. Al-Mujtaba 4/45, 46, 47. Sowie Ibn Majah, in: Kapitel über das, was über das Gebet für Kinder überliefert wurde, aus dem Buch der Begräbnisse. Sunan Ibn Majah 1/483. Und Imam Ahmad, im Musnad 4/247, 252. Mit der Wortfassung von Abu Dawud überlieferte es Imam Ahmad im Musnad 4/249. (6) Überliefert von al-Bayhaqi, in: Kapitel über den Abort, der gewaschen, in ein Tuch gewickelt und über den gebetet wird, wenn er einen Schrei ausstößt oder Leben bei ihm bekannt ist, aus dem Buch der Begräbnisse. Al-Sunan al-Kubra 4/9. (7) Der Hadith wurde von al-Bukhari überliefert, in: Kapitel über die Erwähnung der Engel, aus dem Buch der Erschaffung, und in: Kapitel über das Wort Allahs, des Erhabenen: {Und als dein Herr zu den Engeln sprach: Ich werde auf der Erde einen Statthalter einsetzen}, aus dem Buch der Propheten, und in: Kapitel über das, was Abu al-Walid Hisham ibn 'Abd al-Malik uns berichtete, aus dem Buch der Vorherbestimmung, und in: Kapitel {Und Unser Wort ist für Unsere gesandten Diener bereits ergangen}, aus dem Buch der Einheit Gottes (Tawhid). Sahih al-Bukhari 4/135, 161, 8/152, 9/165. Sowie Muslim, in: Kapitel über die Art und Weise der Erschaffung des Menschen im Mutterleib und die Niederschrift seiner Versorgung, seiner Frist, seiner Taten, seines Unglücks und seines Glücks, aus dem Buch der Vorherbestimmung. Sahih Muslim 4/2036. Und Abu Dawud, in: Kapitel über die Vorherbestimmung, aus dem Buch der Sunna. Sunan Abi Dawud 2/530. Und al-Tirmidhi, in: Kapitel über das, was darüber überliefert wurde, dass die Taten nach ihrem Ausgang beurteilt werden, aus den Kapiteln über die Vorherbestimmung. 'Aridat al-Ahwadhi 8/301. Und Ibn Majah, in: Kapitel über die Vorherbestimmung, aus der Einleitung. Sunan Ibn Majah 1/29. Und Imam Ahmad, im Musnad 1/374, 375.

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