des Todes seines Erblassers (8) – und dies ist eine der Bedingungen (9) für das Erbe. Eine der Bedingungen des Gebets ist, dass es jemanden trifft, in dem Leben ist, und dies ist durch den Hadith, den wir erwähnten, bekannt geworden. Zudem ist das Gebet über ihn ein Bittgebet für ihn und seine Eltern und eine gute Tat; daher bedarf es darin keiner vorsorglichen Sicherheit und Gewissheit über das Vorhandensein des Lebens, im Gegensatz zum Erbe. Was denjenigen betrifft, der noch keine vier Monate alt ist, so wird er nicht gewaschen, das Gebet wird nicht über ihn gesprochen; er wird in ein Tuch gewickelt und begraben. Wir kennen hierin keine Meinungsverschiedenheit, außer von Ibn Sirin, der sagte: Es wird über ihn gebetet, wenn bekannt ist, dass der Geist in ihn eingehaucht wurde. Der Hadith des Wahrhaftigen und Wahrhaftigen weist jedoch darauf hin, dass der Geist erst nach vier Monaten in ihn eingehaucht wird. Davor ist er kein Lebewesen, daher wird über ihn nicht gebetet, wie über leblose Gegenstände oder Blut.
376 – Rechtsfrage; er sagte: (Wenn nicht erkennbar ist, ob es sich um einen Jungen oder ein Mädchen handelt, so gebe man ihm einen Namen, der sowohl für einen Jungen als auch für ein Mädchen geeignet ist).
Dies ist eine Empfehlung (Istihbab), da vom Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – überliefert wird, dass er sagte: "Gebt euren Fehlgeburten Namen, denn sie sind eure Vorläufer." Überliefert von Ibn al-Sammak mit seinem Isnad (1). Es wurde gesagt: Sie werden benannt, damit sie am Tag der Auferstehung mit ihren Namen gerufen werden. Wenn also nicht bekannt ist, ob die Fehlgeburt ein Junge oder ein Mädchen ist, gibt man ihm einen Namen, der für beide gleichermaßen geeignet ist, wie Salama, Qatada, Sa'ada, Hind, 'Anbasa (2), Hibat Allah und ähnliches.
377 – Rechtsfrage; er sagte: (Und die Frau wäscht ihren Ehemann).
Ibn al-Mundhir sagte: Die Gelehrten sind sich einig, dass die Frau ihren Ehemann wäscht, wenn er stirbt. 'A'ischa sagte: "Wenn wir von unseren Angelegenheiten das wüssten, was wir jetzt wissen, hätte niemanden den Gesandten Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – gewaschen außer
(8) In den Manuskripten: "Mawruthihi". (9) In (A) und (M): "Shurut". (1) Al-Suyuti schrieb es Ibn 'Asakir von Abu Huraira zu, mit der Wortfassung: "Denn sie sind eure Vorläufer (Afrat)." Jami' al-Jawami' 1/548. (2) In (A) und (M): "wa-'Utba".
مَوْتِ مُوَرِّثِه (٨)، وذلك مِن شَرْطِ (٩) الإِرْثِ. والصلاةُ مِن شَرْطِها أن تُصَادِفَ مَن كانت فيه حَيَاةٌ، وقد عُلِمَ ذلك بما ذَكَرْنَا من الحَدِيثِ، ولأنَّ الصلاةَ عليه دُعاءٌ له ولِوالِدَيْهِ وخَيْرٌ، فلا يُحْتَاجُ فيها إلى الاحْتِيَاطِ واليَقِينِ لِوُجُودِ الحَياةِ، بِخِلافِ المِيرَاثِ. فأمَّا مَن لم يَأْتِ له أرْبَعَةُ أشْهُرٍ، فإنَّه لا يُغَسَّلُ، ولا يُصَلَّى عليه، ويُلَفُّ في خِرْقَةٍ، ويُدْفَنُ. ولا نعلمُ فيه خِلَافًا، إلَّا عن ابنِ سِيرِينَ، فإنَّه قال: يُصَلَّى عليه إذا عُلِمَ أنَّه نُفِخَ فيه الرُّوحُ. وحَدِيثُ الصَّادِقِ المَصْدُوقِ يَدُلُّ علَى أنَّه لا يُنْفَخُ فيه الرُّوحُ إلَّا بعدَ أرْبَعَةِ أَشْهُرٍ، وقبلَ ذلك فلا يكونُ نَسَمَةً، فلا يُصَلَّى عليه، كالجماداتِ والدَّمِ.
٣٧٦ - مسألة؛ قال: (فَإنْ لَمْ يَتَبَيَّنْ، أَذَكَرٌ هو أَمْ أُنْثَى، سُمِّىَ اسْمًا يَصْلُحُ لِلذَّكَرِ والْأُنْثَى)
هذا على سَبِيلِ الاسْتِحْبَابِ؛ لأنَّه يُرْوَى عن النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، أنَّه قال: "سَمُّوا أَسْقَاطَكُمْ، فَإنَّهُمْ أسْلَافُكُمْ". رَوَاهُ ابنُ السَّمَّاكِ بإسْنَادِهِ (١). قيل: إنَّهم إنَّما يُسَمَّوْنَ لِيُدْعَوْا يَوْمَ القِيَامَةِ بِأَسْمَائِهم. فإذا لم يُعْلَمْ هل السِّقْطُ ذَكَرٌ أو أُنْثَى، سُمِّىَ اسْمًا يَصْلُحُ لهما جَمِيعًا؛ كسَلَمَةَ، وقَتَادَةَ، وسَعَادَةَ، وهِنْدٍ، وعَنْبَسَة (٢)، وهِبَةِ اللهِ، ونحوِ ذلك.
٣٧٧ - مسألة؛ قال: (وتُغسِّلُ المَرْأَةُ زوْجَهَا)
قال ابنُ المُنذِرِ: أجْمَعَ أهْلُ العِلْمِ عَلى أنَّ المَرْأَةَ تُغَسِّلُ زَوْجَها إذا ماتَ. قالتْ عائشةُ: لو اسْتَقْبَلْنَا من أمْرِنَا ما اسْتَدْبَرْنَا ما غَسَّلَ رسولَ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- إلَّا
(٨) في النسخ: "موروثه".(٩) في أ، م: "شروط".(١) وعزاه السيوطي لابن عساكر عن أبي هريرة، بلفظ: "فإنهم من أفراطكم". جمع الجوامع ١/ ٥٤٨.(٢) في أ، م: "وعتبة".