bei der Waschung einer nahen Verwandten (Mahram) im Notfall. Sollte jedoch ein Mann inmitten fremder Frauen sterben, oder eine Frau inmitten fremder Männer, oder sollte ein Zwitter (Khuntha Mushkil) sterben, so ist die Tayammum-Waschung durchzuführen. Dies ist die Ansicht von Sa'id ibn al-Musayyib, an-Nakha'i, Hammad, Malik, den Anhängern der Lehrmeinung (Ahl al-Ra'y) sowie Ibn al-Mundhir. Abu al-Khattab überlieferte eine zweite Ansicht, der zufolge der Verstorbene über dem Hemd gewaschen werden soll; dabei wird das Wasser über das Hemd gegossen, ohne ihn zu berühren. Dies ist auch die Ansicht von al-Hasan und Ishaq. Unser Argument ist die Überlieferung von Tammam al-Razi in seinen "Fawa'id" mit seinem Isnad von Makhul von Wathila, welcher sagte: Der Gesandte Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) sagte: "Wenn eine Frau bei Männern stirbt, ohne dass eine Mahram-Person unter ihnen ist, so soll sie tayammum-gewaschen werden, wie die Männer tayammum-gewaschen werden." Zudem führt eine Waschung ohne Berührung nicht zu einer echten Reinigung oder der Beseitigung der Unreinheit, sondern könnte diese sogar vermehren, während das Betrachten nicht ausgeschlossen ist. Daher ist der Rückgriff auf das Tayammum vorzuziehen, so wie wenn kein Wasser vorhanden wäre.
Abschnitt: Frauen dürfen ohne Meinungsverschiedenheit ein Kind waschen. Ibn al-Mundhir sagte: Alle Gelehrten, von denen dies überliefert ist, sind sich einig, dass eine Frau einen kleinen Jungen waschen darf. Ahmad sagte: Sie dürfen diejenigen waschen, die unter sieben Jahre alt sind. Al-Hasan sagte: Wenn das Kind entwöhnt ist oder älter. Al-Awza'i sagte: Ein Kind von vier oder fünf Jahren. Die Anhänger der Lehrmeinung sagten: Das Kind, das noch nicht sprechen kann. Unser Argument ist, dass wir für das Kind unter sieben Jahren nicht angewiesen wurden, es zum Gebet aufzufordern, und es hat keine 'Awra (zu verhüllende Bereiche), weshalb es dem ähnelt, was sie selbst für zulässig hielten. Was diejenigen betrifft, die sieben, aber noch nicht zehn Jahre alt sind, so hat Abu al-Khattab diesbezüglich zwei Ansichten überliefert. Das Korrekte ist, dass Frauen ein zehnjähriges Kind nicht waschen dürfen, denn der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) sagte: "Und trennt sie in ihren Schlafstätten", und er ordnete an, sie ab dem zehnten Lebensjahr für das Gebet zu züchtigen. Bei einem Kind unter zehn Jahren ist es möglich, dass
(7) Überliefert von al-Bayhaqi als Mursal-Überlieferung in: Kapitel über die Frau, die inmitten von Männern stirbt, ohne dass eine Frau unter ihnen ist, aus dem Buch der Begräbnisse. Al-Sunan al-Kubra 3/398. (8) Fehlt in A und M. In der Quelle befindet sich danach der Zusatz: "Korrekt ist das, was Abu al-Khattab sagte: Er wäscht denjenigen, der unter sieben Jahre alt ist." (9) Der Nachweis wurde bereits bei 2/350 erbracht. (10) Fehlt in A und M.