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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 467379 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn ein Märtyrer [Schahīd] an seinem Sterbeort stirbt, wird er nicht gewaschen und es wird kein Totengebet für ihn verrichtet.)

Übersetzung · DE

379 – Rechtsfrage: Er sagte: (Der Märtyrer (Shahid) wird, wenn er an seinem Sterbeort verstirbt, weder gewaschen, noch wird das Totengebet über ihn verrichtet.)

Das bedeutet: Wenn er auf dem Schlachtfeld stirbt, wird er einhellig nicht gewaschen. Dies ist eine einzige Überlieferung (Riwaya) und die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten. Uns ist diesbezüglich keine abweichende Meinung bekannt, außer von al-Hasan und Sa'id ibn al-Musayyab. Sie sagten: "Der Märtyrer wird gewaschen, denn niemand stirbt, ohne (im rituellen Sinne) unrein (Junub) zu sein." Doch die Nachfolge des Propheten – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – und seiner Gefährten, indem man ihre Waschung unterlässt, ist vorzuziehen. Was das Totengebet über ihn betrifft, so ist die korrekte Ansicht, dass das Gebet über ihn nicht verrichtet wird. Dies ist die Ansicht von Malik, al-Shafi'i und Ishaq. Von Ahmad gibt es eine weitere Überlieferung, dass das Gebet über ihn verrichtet wird, und al-Khallal hat diese gewählt. Dies ist auch die Ansicht von al-Thawri und Abu Hanifa. Jedoch deutet Ahmads Aussage in dieser Überlieferung darauf hin, dass das Gebet über ihn empfohlen (Mustahabb), aber nicht verpflichtend (Wajib) ist. Er sagte an einer Stelle: "Wenn man über ihn betet, so ist das in Ordnung." An einer anderen Stelle sagte er: "Es wird über ihn gebetet, und die Leute von Hidschas beten nicht über ihn; was das Gebet ihm (an Nutzen oder Schaden) betrifft, so schadet es nicht, es ist in Ordnung." Er legte dies in der Überlieferung von al-Marwudhi dar, indem er sagte: "Das Gebet über ihn ist besser, und wenn sie nicht über ihn beten, ist es ausreichend." Es scheint, als bezögen sich die beiden Überlieferungen auf die Empfehlung des Gebets und nicht auf dessen Verpflichtung. Eine von ihnen besagt, dass es empfohlen ist, aufgrund dessen, was 'Uqba überlieferte, dass der Prophet – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – eines Tages hinausging und das Gebet über die Gefallenen von Uhud so verrichtete, wie er es für einen Verstorbenen verrichtet, dann ging er zum Minbar. Dies ist konsensual anerkannt (Muttafaq 'alayh). Und von Ibn 'Abbas wird überliefert, dass der Prophet – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – über die Gefallenen von Uhud betete. Unsere Argumentation stützt sich auf das, was Jabir überlieferte, dass der Prophet – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – befahl, die Märtyrer von Uhud in ihrem Blut zu bestatten, und er wusch sie nicht und betete nicht über sie. (Überliefert von al-Bukhari). Und weil er nicht gewaschen wird, obwohl seine Waschung möglich wäre, wird auch nicht über ihn gebetet, gleich allen anderen, die nicht gewaschen werden. Der Hadith von 'Uqba ist auf die Märtyrer von Uhud beschränkt, da er über sie nach acht Jahren an den Gräbern betete, während sie ansonsten nicht über dem Grab beten, und wir beten nicht nach einem Monat über ihn. Der Hadith von Ibn 'Abbas wird von al-Hasan ibn 'Umara überliefert, der als schwach gilt, und Shu'ba hat ihn für die Überlieferung dieses Hadiths getadelt. Er sagte: "Jarir ibn Hazim redet auf mich ein, damit ich nicht schlecht über al-Hasan ibn 'Umara spreche. Wie sollte ich nicht über ihn sprechen, wo er doch diesen Hadith überliefert!" Wir legen ihn (den Hadith) daher auf die Bedeutung der Bittgebete (Du'a) aus. Wenn dies feststeht, so ist es denkbar, dass das Unterlassen der Waschung des Märtyrers darauf beruht, dass die Waschung das Entfernen der Spur eines religiös lobenswerten Werkes beinhalten würde; denn vom Propheten – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – ist überliefert, dass er sagte: "Bei dem, in dessen Hand meine Seele liegt, niemand wird auf dem Wege Allahs verwundet – und Allah weiß am besten, wer auf Seinem Wege verwundet wird –, ohne dass er am Tag der Auferstehung kommt, wobei die Farbe die Farbe von Blut hat und der Geruch der Duft von Moschus ist." (Überliefert von al-Bukhari). Und der Prophet – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – sagte: "Es gibt nichts, was Allah, dem Erhabenen und Majestätischen, lieber ist als zwei Tropfen..."

Anmerkungen

(1) Weggefallen in: al-Asl, A. (2) Weggefallen in: A, M. (3) Die Quellenangabe wurde bereits auf Seite 455 erwähnt. (4) Überliefert von al-Bayhaqi in: Kapitel über denjenigen, der behauptet, der Prophet – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – habe über die Märtyrer von Uhud gebetet, aus dem Buch der Begräbnisse. Al-Sunan al-Kubra 4/13. (5) In al-Asl und M: "Muttafaq 'alayh" (konsensual anerkannt). Muslim hat ihn jedoch nicht überliefert, siehe Tuhfat al-Ashraf 2/16. Der Hadith wurde von al-Bukhari überliefert in: Kapitel über das Gebet über den Märtyrer, und Kapitel über denjenigen, der das Waschen der Märtyrer nicht für notwendig erachtete, ohne den Wortlaut: "und betete nicht über sie", sowie im Kapitel über das, was bei der Grabnische (Lahd) zu tun ist, und Kapitel über die Lahd-Nische und den Schlitz im Grab, aus dem Buch der Begräbnisse; und in: Kapitel über die am Tag von Uhud Gefallenen unter den Muslimen... etc., aus dem Buch der Feldzüge (Maghazi). Sahih al-Bukhari 2/114, 115, 117, 5/131. Ebenso wurde er von Abu Dawud überliefert ohne den Wortlaut "und betete nicht über sie" in: Kapitel über den zu waschenden Märtyrer, aus dem Buch der Begräbnisse. Sunan Abi Dawud 2/174. Und al-Tirmidhi in: Kapitel darüber, was über das Unterlassen des Gebets über den Märtyrer überliefert wurde, aus den Kapiteln über Begräbnisse. 'Aridat al-Ahwadhi 4/253. Und al-Nasa'i in: Kapitel über das Unterlassen des Gebets über sie, aus dem Buch der Begräbnisse. Al-Mujtaba 4/50. Und Ibn Maja in: Kapitel darüber, was über das Gebet über die Märtyrer und ihre Bestattung überliefert wurde, aus dem Buch der Begräbnisse. Sunan Ibn Maja 1/485. Und Imam Ahmad in ähnlicher Form in: al-Musnad 3/299.

Arabisch (Quelle)

٣٧٩ - مسألة؛ قال: (والشَّهِيدُ إذا مَاتَ في مَوْضِعِه، لَمْ يُغَسَّلْ، ولم يُصَلَّ عَلَيْهِ).

يعني إذا ماتَ في المُعْتَرَكِ، فإنَّه لا يُغَسَّلُ، رِوَايَةً وَاحِدَةً، وهو قولُ أكْثَرِ أهْلِ العِلْمِ، ولا نَعْلَمُ فيه خِلَافًا، إلَّا عن الحسنِ، وسَعِيدِ بن المُسَيَّبِ، قالا: يُغَسَّلُ الشَّهِيدُ، ما ماتَ مَيِّتٌ إلَّا جُنُبًا. والاقْتِدَاءُ بالنَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- وأصْحابِه في تَرْكِ غُسْلِهِم أوْلَى. فأمَّا الصلاةُ عليه، فالصَّحِيحُ أنَّه لا يُصَلَّى عليه. وهو قَوْلُ مالكٍ، والشَّافِعِىِّ، وإسحاقَ. وعن أحمدَ، رِوَايَةٌ أُخْرَى، أنَّه يُصَلَّى عليه. واخْتَارَها الخَلَّالُ. وهو قَوْلُ الثَّوْرِىِّ، وأبى حنيفةَ. إلَّا أن كلامَ أحمدَ في هذه الرِّوَايَةِ يُشِيرُ إلى أنَّ الصلاةَ عليه مُسْتَحَبَّةٌ، غيرُ وَاجِبَةٍ. قال في مَوْضِعٍ: إن صُلِّىَ عليه فلا بَأْسَ به (١). وفي مَوْضِعٍ آخَرَ، قال: يُصَلَّى عليه (٢)، وأهْلُ الحِجَازِ لا يُصَلُّونَ عليه، وما تَضُرُّهُ الصلاةُ، لا بَأْسَ به. وصَرَّحَ بذلك في رِوَايَةِ المَرُّوذِىِّ، فقال: الصلاةُ عليه أجْوَدُ، وإن لم يُصَلُّوا عليه أجْزَأَ. فكأنَّ الرِّوَايَتَيْنِ في اسْتِحْبَابِ الصلاةِ، لا في وُجُوبِها، إحْدَاهُما يُسْتَحَبُّ؛ لما رَوَى عُقْبَةُ، أنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- خَرَجَ يَوْمًا، فصَلَّى على أهْلِ أُحُدٍ صَلَاتَه على المَيِّتِ، ثم انْصَرَفَ إلى المِنْبَرِ. مُتَّفَقٌ عليه (٣). وعن ابنِ عَبَّاسٍ، أنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- صَلَّى على قَتْلَى أُحُدٍ (٤). ولَنا، ما رَوَى جَابِرٌ، أنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أمَرَ بِدَفْنِ شُهَدَاءِ أُحُدٍ في دِمَائِهم، ولم يُغَسِّلْهم، ولم يُصَلِّ عليهم. [رَواهُ البُخَارِىُّ] (٥). ولأنَّه لا يُغَسَّلُ مع إمْكانِ غَسْلِه، فلم يُصَلَّ

Anmerkungen

(١) سقط من: الأصل، أ.(٢) سقط من: أ، م.(٣) تقدم تخريجه في صفحة ٤٥٥.(٤) أخرجه البيهقي، في: باب من زعم أن النبي -صلى اللَّه عليه وسلم- صلى على شهداء أحد، من كتاب الجنائز. السنن الكبرى ٤/ ١٣.(٥) في الأصل، م: "متفق عليه". ولم يروه مسلم، انظر تحفة الأشراف ٢/ ١٦.والحديث أخرجه البخاري، في: باب الصلاة على الشهيد، وباب من لم ير غسل الشهداء، بدون لفظ: "ولم =

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