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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 3 · Seite 469Abschnitt

Übersetzung · DE

und zwei Spuren: Was nun die beiden Spuren betrifft, so ist die eine eine Spur auf dem Wege Allahs, und die andere eine Spur bei einer Pflicht [aus den Pflichten] Allahs des Erhabenen." (Überliefert von al-Tirmidhi, der sagte: Es ist ein guter (Hasan) Hadith). Die Erwähnung dieses Grundes ('Illa) ist bereits im Hadith erfolgt, denn 'Abdallah ibn Tha'labah sagte: Der Gesandte Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – sagte: "Hüllt sie in ihr Blut ein, denn es gibt keine Wunde, die auf dem Wege Allahs geschlagen wird, ohne dass sie am Tag der Auferstehung blutend erscheint, ihre Farbe ist die Farbe von Blut und ihr Geruch der Duft von Moschus." (Überliefert von al-Nasa'i). Es ist auch möglich, dass die Waschung nur aufgrund des Gebets verpflichtend ist, doch hat der Verstorbene selbst keine Handlungsfähigkeit, weshalb wir angewiesen wurden, ihn zu waschen, damit wir über ihn beten. Wer also nicht Gegenstand des Gebets sein muss, muss auch nicht gewaschen werden, wie beim Lebenden.

Ebenso ist es möglich, dass die Märtyrer auf dem Schlachtfeld zahlreich sind und ihre Waschung beschwerlich wäre, und sie möglicherweise Wunden haben, durch die sie Schaden erleiden würden, weshalb man vom Waschen absah. Was das Entfallen des Gebets über sie betrifft, so ist denkbar, dass dessen Grund darin liegt, dass sie bei ihrem Herrn lebendig sind, während das Gebet nur für die Verstorbenen vorgeschrieben wurde. Es ist auch möglich, dass dies deshalb geschieht, weil sie keiner Fürsprache bedürfen, denn der Märtyrer legt Fürsprache für siebzig seiner Angehörigen ein und braucht daher keinen Fürsprecher, während das Gebet lediglich als Fürsprache vorgeschrieben wurde.

Kapitel: Wenn der Märtyrer im Zustand der rituellen Unreinheit (Dschunub) ist, wird er gewaschen, und sein Urteil bezüglich des Gebets über ihn ist das Urteil der anderen Märtyrer. Dies vertrat auch Abu Hanifa. Malik sagte: Er wird nicht gewaschen, aufgrund der Allgemeinheit der Überlieferung. Von al-Shafi'i gibt es beide Ansichten. Unser Beweis ist das, was darüber überliefert wurde, dass Hanzala ibn al-Rahib am Tag von Uhud getötet wurde, woraufhin der Prophet – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – sagte: "Was ist mit Hanzala? Ich sah die Engel, wie sie ihn wuschen."

Anmerkungen

= Kapitel über die Märtyrer auf dem Weg Allahs, aus dem Buch des Dschihad. Al-Muwatta 2/461. Und Imam Ahmad in: al-Musnad 2/231, 242, 317, 384, 391, 398, 399, 400, 512, 520, 531, 537, 5/431. (9) Fehlt in: al-Asl, A. (10) Fehlt in: M. (11) In: Kapitel darüber, was über die Vorzüge des Grenzpostens (Murabit) überliefert wurde, aus den Kapiteln über die Vorzüge des Dschihad. 'Aridat al-Ahwadhi 7/164. (12) Fehlt in: M. (13) In: Kapitel über denjenigen, der auf dem Weg Allahs, des Erhabenen und Majestätischen, verwundet wird, aus dem Buch des Dschihad. Al-Mujtaba 6/25. Ebenso überliefert von Imam Ahmad in: al-Musnad 5/431.

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